ADV warnt vor den Auswirkungen hoher Tarifabschlüsse im TVöD "Keine Frage des Wollens, sonder

ADV warnt vor den Auswirkungen hoher Tarifabschlüsse im TVöD "Keine Frage des Wollens, sondern des Könnens"

ID: 2151730

(ots) - Der Flughafenverband ADV äußert sich besorgt angesichts der bevorstehenden Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst (TVöD). Ein weiterer hoher Tarifabschluss hätte unabsehbare Folgen für die deutschen Flughäfen. In Folge des schwachen Verkehrswachstums nach der Covid-19-Pandemie schreiben die überwiegende Mehrheit der Flughäfen weiterhin Verluste. 2023 konnten lediglich 6 von 23 Flughäfen ein positives Jahresergebnis erzielen. ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel legt dar: "Die Zahl zeigt, wie fragil die finanzielle Situation vieler Flughäfen ist. Gemessen an den Passagierzahlen liegt der deutsche Luftverkehr in seiner Entwicklung hinter dem Jahr 2013. In einer Zeit, in der immer mehr Airlines aufgrund der hohen regulativen Steuern und Abgaben einen großen Bogen um deutsche Standorte machen, sind die Möglichkeiten begrenzt, die rasant steigenden Personalkosten durch eine Anhebung der Flughafenentgelte auszugleichen."

Belastungsgrenze erreicht

Nicht zuletzt aufgrund der zurückliegenden Tarifsteigerungen, ist der Anteil der Personalkosten seit dem Ende der Corona-Pandemie um 20 Prozent angestiegen. Die Gewerkschaftsforderungen würden die Personalkosten im Schnitt dauerhaft um 11 Prozent erhöhen. Weitere Belastungen durch einen hohen Tarifabschluss würden die Flughäfen in eine noch schwierigere Position bringen. "Wir erleben Kostensteigerungen auf fast allen Ebenen. Es ist also keine Frage des Wollens, sondern des Könnens", sagt Ralph Beisel.

Appell an die Verhandlungspartner

Der Flughafenverband ADV appelliert daher an die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), als Verhandlungsführer auf Arbeitgeberseite, und an die Gewerkschaften, einen ausgewogenen Tarifabschluss anzustreben, der sowohl die berechtigten Interessen der Beschäftigten als auch den wirtschaftlichen Realitäten der Flughäfen gerecht wird. Für den Fall, dass es zu keiner Einigung in den Verhandlungsrunden kommen sollte, fordert der ADV-Hauptgeschäftsführer einen fairen und verhältnismäßigen Arbeitskampf mit entsprechenden Notdienstvereinbarungen. An die Gewerkschaften richtet er den Appell, vor Streikbeginn eine Mindestwarnzeit einzuhalten: "Eine Mindestwarnzeit von 48 Stunden vor einem Streik gebietet der Respekt vor dem Reisenden, der mit seinen Tickets den Luftverkehr finanziert."



Pressekontakt:

Isabelle B. Polders
Fachbereichsleitung Kommunikation, Strategie & Nachhaltigkeit
ADV-Pressesprecherin
Tel.: +49 30 310118-14
Mobil: +49 173 29 57558
polders@adv.aero


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Datum: 12.02.2025 - 07:33 Uhr
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