Nach dem BKA zieht auch die dpa Meldung über angebliche Eigentumsverhältnisse an Mega-Jacht Dilbar

Nach dem BKA zieht auch die dpa Meldung über angebliche Eigentumsverhältnisse an Mega-Jacht Dilbar zurück. Zahlreiche Medien löschen Artikel

ID: 2153392

(ots) - Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) hat eine Agenturmeldung zurückgezogen, wonach Gulbakhor Ismailova, die Schwester des russisch-usbekischen Milliardärs Alischer Usmanow, Eignerin der Mega-Jacht "Dilbar" sei. Die ursprünglich zulässige Meldung beruhte auf im sozialen Netzwerk X veröffentlichten Tweets des Bundeskriminalamtes (BKA), mit denen die Behauptung aufgestellt wurde, man habe "durch aufwendige Ermittlungen trotz Offshore-Verschleierung" unsere Mandantin als Eigentümerin ermittelt. Diese - falsche - Tatsachenbehauptung führte zu unzutreffenden Zeitungsmeldungen. Diese fehlerhaften Meldungen und das falsche "Ermittlungsergebnis" des BKA wurdem vom Rat der EU zur Rechtfertigung der gegen Frau Ismailowa gerichteten EU-Sanktionen sowie der groß angelegten Durchsuchungen deutscher Strafverfolgungsbehörden auf der "Dilbar" im Jahr 2022 verwendet. Das BKA hat seine Behauptung nach Abmahnung durch uns aufgegeben und seine Tweets gelöscht. Verlautbarungen amtlicher Stellen darf rechtlich seitens der Medien zunächst ein gesteigertes Vertrauen entgegengebracht werden. Nachdem wir die dpa auf die Löschung der amtlichen BKA-Mitteilung hingewiesen und das BKA dies gegenüber der dpa bestätigt hat, veröffentlichte die Nachrichtenagentur unverzüglich eine "Zurückziehung/Bitte um Löschung" ihrer Meldung. Man empfehle zur "Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten...die dpa-Meldung...zu depublizieren."

Wir begrüßen die zügige und professionelle Umsetzung dieser Korrektur, die ohne die Notwendigkeit einer anwaltlichen Abmahnung erfolgte.

Der Bitte der dpa um Löschung der Meldung, Frau Ismailova sei Eignerin der "Dilbar", folgten am 17.02.2025 zahlreiche Medien umgehend, darunter die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die Zeit, die Neue Osnabrücker Zeitung, die Süddeutsche Zeitung, die Kieler Nachrichten, das Manager-Magazin, das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RDN) u.a.. Nach Abmahnung löschten t-online und die Hamburger Morgenpost die Behauptung und gaben Unterlassungserklärungen ab, auf einfachen Hinweis löschten die Welt, RTL sowie schweizerische Publikationen.



Soweit die Behauptung, Frau Ismailova sei Eignerin der "Dilbar", vereinzelt noch publiziert sein sollte, raten wir zu deren unverzüglicher Löschung, um rechtliche Schritte durch Frau Ismailova entbehrlich zu machen.

Ebenso falsch und wiederholt rechtskräftig untersagt ist die Behauptung, der ebenfalls von uns vertretene Alischer Usmanow sei Eigner der Luxusjacht.

Aufgrund dieses aktuellen Falls möchten wir auf folgenden Sachverhalt hinweisen: Die Gerichte der Europäischen Gemeinschaft gestatten es dem Rat der EU, sich zur Rechtfertigung von Sanktionen auf Medienberichte als "Beweis" zu berufen. Sodann berufen sich die Medien auf die Sanktionsbegründung als privilegierte Quelle, obwohl diese auf ihren eigenen Meldungen beruht. Auf diesem Weg verleihen sich Medien den Status einer privilegierten Quelle selbst. Dies ist inakzeptabel und eine erkennbare Verletzung der Grundprinzipien eines Rechtsstaats.

Pressekontakt:

Rechtsanwälte Steinhöfel, Joachim Nikolaus Steinhöfel, ABC-Str. 38, 20354 Hamburg, mail@steinhoefel.de, Tel: +49-40-444599


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Datum: 19.02.2025 - 11:42 Uhr
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