Generali Lebensversicherung zahlt Berufsunfähigkeitsrente an Versicherten wegen Rheuma
ID: 2154117
Die Generali Lebensversicherung AG zahlt einem Versicherungsnehmer aufgrund von rheumatischen Gelenkschmerzen eine Berufsunfähigkeitsrente, nachdem sie zuvor nicht nur die Leistungen verweigerte, sondern auch vom Vertrag zurücktreten wollte.
Antrag aus Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Generali Lebensversicherung AG
Der Versicherungsnehmer beantragte daher Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Generali prüfte daraufhin die Unterlagen und erklärte die Anfechtung und den Rücktritt vom Vertrag, weil der Versicherungsnehmer angeblich Gesundheitsfragen falsch beantwortet hätte.
Vertretung durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Der Versicherungsnehmer konnte sich die angebliche Falschangabe wegen einer Allergie jedoch nicht erklären, weil er an einer solchen nicht litt, und wandte sich daher hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte, bundesweit tätige Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.
Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass eine Arztbericht fehlerhaft war und daher kein Fehler beim Versicherungsnehmer vorlag. Sie forderte daher die Generali Lebensversicherung AG auf, den Fortbestand des Vertrags zu bestätigen und Zahlungen wegen Berufsunfähigkeit zu leisten.
Anerkenntnis durch Generali Lebensversicherung AG
Die Generali nahm die Anfechtung daraufhin zurück und prüfte die Leistungen wieder. Anschließend erkannte sie die Berufsunfähigkeit unseres Mandanten an und zahlte alle offenen Renten.
„Für unseren Mandanten ist dies eine erfreuliche Wendung. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies, dass man bereits außergerichtlich zum Erfolg kommen und den Mandanten somit langwierige Prozesse ersparen kann,“ freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf.
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Datum: 22.02.2025 - 18:56 Uhr
Sprache: Deutsch
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