Gesundheitsschädlicher Verkehrslärm: Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Mannheim, Baden-Baden, Hameln, Sindelfingen und Regierungsbezirk Darmstadt
ID: 2154812

(ots) -
- DUH klagt wegen unzureichender Lärmschutzmaßnahmen gegen das Regierungspräsidium Darmstadt sowie die Städte Mannheim, Baden-Baden, Hameln und Sindelfingen
- Lärmaktionspläne deutschlandweit mangelhaft oder gar nicht veröffentlicht: DUH führt insgesamt 25 Rechtsverfahren
- DUH fordert schnellstmöglich wirksame Lärmaktionspläne mit Tempo 30 an Hauptstraßen als Lärmschutzmaßnahme
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt im Kampf gegen gesundheitsschädlichen Verkehrslärm gegen Mannheim, Sindelfingen, Baden-Baden und Hameln sowie gegen das Regierungspräsidium Darmstadt. Bereits seit Juli 2024 müssen aktuelle Lärmaktionspläne mit konkreten Maßnahmen zur Lärmminderung vorliegen. Die von einer Klage betroffenen Behörden haben entweder bis heute keine Entwürfe vorgelegt oder die erstellten Pläne erfüllen nicht die gesetzlichen Mindestanforderungen aus der Umgebungslärm-Richtlinie der Europäischen Union. Die DUH hatte bereits im vergangenen Jahr deutschlandweit 25 Rechtsverfahren mit offiziellen Anträgen für wirksame Lärmaktionspläne eingeleitet. Die aktuellen Klagen sind nun der nächste Schritt und stehen beispielhaft für zahlreiche ungenügende Lärmaktionspläne im ganzen Bundesgebiet.
Die Städte Mannheim, Baden-Baden, Hameln und Sindelfingen haben bislang keine Entwürfe für aktuelle Lärmaktionspläne und auch keinen konkreten oder ambitionierten Zeitplan zur Erstellung dieser Pläne. In Hessen sind nicht die Kommunen, sondern die Regierungsbezirke für die Erstellung der Lärmaktionspläne zuständig. Der Lärmaktionsplan für die zehn Landkreise des Regierungspräsidiums Darmstadt erfüllt wesentliche Mindestanforderungen an Lärmaktionspläne nicht. So sind vor allem für kleinere Städte oft keinerlei verbindliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Verkehrslärm festgelegt und auch die Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete vor einer Zunahme des Lärms reichen nicht aus.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Millionen Menschen in Deutschland leiden unter krankmachendem Verkehrslärm. Trotzdem ignorieren viele Behörden die gesetzliche Pflicht, einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Wir ziehen wegen fehlender oder mangelhafter Lärmaktionspläne gegen vier Städte und ein Regierungspräsidium vor Gericht, damit die Menschen endlich besser vor Lärm geschützt werden. Mit Tempo 30 lässt sich die Lärmbelastung an Hauptstraßen schnell und kostenlos deutlich reduzieren. Mit der Lärmaktionsplanung haben die Städte dafür einen wirksamen Hebel, solange die Bundesregierung sich weigert, Tempo 30 innerorts zur Regelgeschwindigkeit zu erklären."
Während Lärmschutzwände, Lärmschutzfenster oder Flüsterasphalt sehr teuer sind, ist Tempo 30 schnell und kostenlos umsetzbar. Im Vergleich zu Tempo 50 wirkt Tempo 30 auf das menschliche Ohr wie eine Halbierung des Verkehrsaufkommens. Das entspricht einer Lärmminderung um 2-3 Dezibel.
Hintergrund:
Kommunen in Deutschland - oder in manchen Bundesländern auch Landesbehörden - sind gesetzlich verpflichtet, alle fünf Jahre einen aktuellen Lärmaktionsplan zu erstellen. Die letzte Frist lief am 18. Juli 2024 ab. Lärmaktionspläne basierend auf aktuellen Lärmkartierungen sind das zentrale Instrument der Europäischen Umgebungslärm-Richtlinie, um Verkehrslärm zu bekämpfen.
Laut Zahlen des Umweltbundesamtes (UBA) fühlen sich 76 Prozent der Menschen in Deutschland von Straßenverkehrslärm gestört oder belästigt. Mehr als 16 Millionen Menschen in Deutschland sind Lärmpegeln ausgesetzt, die nachweislich ein Gesundheitsrisiko darstellen. Schlafstörungen und eine Reihe von Krankheiten, wie Bluthochdruck und Gefäßerkrankungen, können die Folge sein. Auch das Risiko für Depressionen und Angststörungen kann zunehmen. Verkehrslärm schluckt außerdem jährlich Steuergeld in Milliardenhöhe: Die Gesundheitskosten durch Lärm betrugen im Jahr 2016 laut UBA 1,77 Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Robin Kulpa, stellvertretender Bereichsleiter Verkehr und Luftreinhaltung
030 2400867-751, kulpa@duh.de
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Datum: 26.02.2025 - 08:00 Uhr
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