Steuerpolitik der neuen Regierung: Was Vermögende jetzt erwartet

Steuerpolitik der neuen Regierung: Was Vermögende jetzt erwartet

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(ots) - Aller Voraussicht nach werden CDU/CSU und SPD die nächste Bundesregierung bilden. Doch welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus für vermögende Privatpersonen, Family Offices und Familienunternehmen? Bereits jetzt zeichnen sich zentrale Entwicklungen ab, die für die strategische Steuerplanung der kommenden Jahre von Bedeutung sind. Eine Einordung unserer Experten Marie Christine Waldens und Christian Kempges.

Deutschland zählt zu den Hochsteuerländern mit einem der komplexesten Steuersysteme weltweit. Vermögende Privatpersonen stehen vor der Herausforderung einer steigenden Steuerbelastung, die nicht nur das laufende Einkommen, sondern auch Kapitalerträge, Immobilieninvestitionen und die Unternehmensnachfolge betrifft. Dies hat bereits in der Vergangenheit zu einer zunehmenden Verlagerung von Vermögen ins Ausland geführt.

Die künftige Bundesregierung steht nun vor der Aufgabe, den Wirtschafts- und Kapitalstandort Deutschland wieder attraktiv zu gestalten und gleichzeitig für eine gerechte Belastung von Unternehmen und Privatpersonen zu sorgen. Doch die Positionen von CDU/CSU und SPD könnten kaum unterschiedlicher sein.

Steuerpläne von CDU/CSU und SPD im Vergleich

Die CDU/CSU setzt auf Steuerentlastungen, darunter die Abschaffung des Solidaritätszuschlags, eine Senkung der Einkommensteuer und Erleichterungen bei der Unternehmensnachfolge. Eine Vermögenssteuer lehnt sie ab. Die SPD hingegen plant eine stärkere steuerliche Belastung hoher Einkommen und Vermögen, die Einführung einer Finanztransaktionssteuer und eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer, um große Unternehmensvermögen stärker zu besteuern.

Diese gegensätzlichen Ansätze lassen erhebliche Auswirkungen auf vermögende Privatpersonen erwarten:

- Einkommensteuer: Steuerlich begünstigte Kapitaleinkünfte stehen auf dem Prüfstand. Sollte die Abgeltungsteuer abgeschafft werden, würden Kapitalerträge künftig dem progressiven Einkommensteuertarif unterliegen. Mithin würde ggf. auch eine private, kapitalanlagenbasierte, Altersvorsorge höher besteuert.



- Immobilien: Die geplante Abschaffung der Spekulationsfrist für Immobilien könnte die Attraktivität langfristiger Investitionen in Wohn- und Gewerbeimmobilien beeinträchtigen.

- Unternehmensnachfolge: Wer eine steuerlich günstige Übertragung von Betriebsvermögen plant, sollte jetzt handeln. Die zu erwartende Erbschaftsteuerreform könnte die steuerliche Verschonung großer Betriebsvermögen stark einschränken.

- Vermögenssteuer: Die Einführung bleibt unwahrscheinlich, da der Verwaltungsaufwand für eine regelmäßige Neubewertung des Vermögens enorm wäre und verfassungsrechtliche Hürden bestehen. Allerdings könnte eine Verschärfung der Erbschaft- und Schenkungsteuer einen ähnlichen Effekt haben.

- Steuerliche Gleichstellung von Kapital- und Personengesellschaften: Ein positives Signal ist die Absicht beider Parteien, die steuerliche Ungleichbehandlung von Kapital- und Personengesellschaften abzubauen. Dies könnte zu mehr Flexibilität führen.

Angesichts der unklaren steuerpolitischen Entwicklungen ist es ratsam, bereits jetzt strategische Entscheidungen zu treffen. Insbesondere die Themen Unternehmensnachfolge und Vermögensübertragung sollten gezielt geplant werden, um bestehende Steuervorteile noch nutzen zu können.

Über die Experten:

Marie Christine Waldens ist Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Partnerin im Geschäftsbereich Tax. Sie betreut seit vielen Jahren vermögende Privatpersonen und Unternehmer in rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Nachfolgeberatung für privates und betriebliches Vermögen sowie der rechtlichen und steuerlichen Beratung in Fragen der Testamentsgestaltung, Nachlassabwicklung und des Gesellschaftsrechts. Daneben betreut sie Vermögensstrukturierungen von Kapital- und Immobilienvermögen, auch im internationalen Kontext.

Christian Kempges ist Rechtsanwalt und Senior Manager im Geschäftsbereich Tax. Er berät national sowie international tätige (Familien-)Unternehmen sowie deren Gesellschafter, Konzerne, inländische und ausländische Stiftungen, Trusts, gemeinnützige Organisationen und vermögende Privatpersonen. Neben der laufenden steuerlichen Beratung liegen seine Tätigkeitsschwerpunkte in der Strukturierungs- und Gestaltungsberatung, der steueroptimierten Vermögensnachfolge, der Zu- und Wegzugsberatung sowie der steuerlichen Compliance.

Gerne stehen Frau Waldens und Herr Kempges für Rückfragen, ein Hintergrundgespräch oder ein Interview zur Verfügung.

Über Grant Thornton

Die Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gehört zu den zehn größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland. Rund 2.000 Mitarbeitende betreuen an zehn Standorten neben dem gehobenen Mittelstand auch börsennotierte Unternehmen. Das Prüfungs- und Beratungsunternehmen besteht aus den Geschäftsbereichen Audit & Assurance, Tax, Advisory und Legal. Die Gesellschaft ist rechtlich selbständig und unabhängig. Um die nationalen Mandanten auch international gut begleiten zu können, ist die Gesellschaft Mitglied im internationalen Netzwerk Grant Thornton International Ltd. (GTIL). GTIL und deren Mitgliedsfirmen sind keine weltweite Partnerschaft, sondern rechtlich selbständige Gesellschaften. Mit rund 76.000 Mitarbeitenden in 156 Ländern berät das Grant Thornton Netzwerk Unternehmen auf der ganzen Welt. www.grantthornton.de

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