Junkfluencer - so wird unsere Gesundheit gefährdet
ARAG Experten warnen vor Ernährungs-Empfehlungen aus dem Netz
ARAG Experten warnen vor Ernährungs-Empfehlungen aus dem Netz (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(firmenpresse) - Dass Influencer über ihre Social-Media-Kanäle Einfluss auf das Konsumverhalten der User nehmen, ist nicht neu. Kritisch wird es dann, wenn sie dadurch gerade jüngere Follower in Gefahr bringen, die sie nachahmen. Immer häufiger liegt der Fokus auch auf der Ernährung: Sowohl zucker- und fetthaltiges Junkfood als auch Wunder versprechende Nahrungsergänzungsmittel werden gehypt und von den begeisterten Anhängern in viel zu großen Mengen verzehrt. Zum Tag der gesunden Ernährung am 7. März machen ARAG Experten auf Gefahren zweifelhafter Ernährungstipps von "Junkfluencern" aufmerksam.
Junkfood kann zu Adipositas führen
Mehr als 80 Prozent der 16- bis 29-Jährigen folgen Influencern. Bei den 10- bis 13-Jährigen sind bereits über 60 Prozent mehrmals pro Woche auf Social-Media-Plattformen wie TikTok, Instagram oder Snapchat aktiv. Und es ist gerade der jüngere Jahrgang, der laut ARAG Experten anfällig für vermeintlich coole Vorbilder aus der Online-Welt ist. Denn Kinder können weniger abstrahieren als Erwachsene und so betrachten sie ihre Internet-Lieblinge schnell als glaubwürdige gute Freunde, die ihre Meinung und ihr Denken, vor allem aber ihr Konsumverhalten beeinflussen. Hier haben dann "Junkfluencer" leichtes Spiel. Diese Influencer, die vor allem ungesunde Lebensmittel bewerben, tragen erheblich dazu bei, dass Kinder und Jugendliche sich immer schlechter ernähren. Alarmierend vor allem deswegen, weil Übergewicht in dieser Altersklasse bereits seit Jahren dramatisch ansteigt: Waren im Jahr 2020 bereits 175 Millionen 5- bis 19-Jährige adipös, gehen Schätzungen für 2025 nun von 241 Millionen aus - Tendenz steigend.
Nahrungsergänzungsmittel: Mehr hilft nicht immer mehr
Gleichzeitig ist der Hype um vermeintlich gesunde Nahrungsergänzungsmittel auch bei Influencern ungebrochen. Und da diese Zusatzpräparate nicht als Medizin gelten, sondern rezeptfrei zu kaufen sind, genügt ein Besuch im Drogeriemarkt, um an die vermeintlichen Wundermittel zu kommen. Doch die ARAG Experten warnen, dass es sich dabei oft um Präparate handelt, die unter Umständen gar nicht benötigt werden oder qualitativ minderwertig sind. Dabei ist der Gedanke durchaus verlockend, durch das Einwerfen einiger Kapseln fit und energiegeladen zu sein. Fakt ist: Man sollte ohne eine vorherige Blutuntersuchung bei Fachleuten wie Ärzten oder Heilpraktikern gar keine Nahrungsergänzungsmittel zu sich nehmen. Im Normalfall ist der Körper allein durch eine gesunde, ausgewogene Ernährung gut versorgt. Zudem können die Mittel unerwünschte Wechsel- oder Nebenwirkungen hervorrufen, die zu erheblichen Problemen führen können.
Illegale Gesundheitsversprechen
Grundsätzlich gilt: Will man einem Influencer im Gesundheitsbereich vertrauen, sollte er zumindest eine fundierte Ausbildung haben, die ihn für dieses Fachgebiet qualifiziert. Ist er wirklich glaubwürdig, sollte er darauf hinweisen, dass die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln absolut individuell ist und allgemeingültige Empfehlungen immer überprüft werden müssen. Unter anderem deswegen, weil Vorerkrankungen und die Einnahme anderer Medikamente zu Wechselwirkungen führen können. Die Alarmglocken sollten spätestens dann klingeln, wenn mit Heilungsversprechen geworben wird. Denn davon nimmt ein seriöser Berater immer Abstand - noch dazu ist das laut ARAG Experten verboten. Denn bei Werbung im Gesundheitsbereich gilt die Health-Claims-Verordnung, die Aussagen stark einschränkt. Ausschließlich erlaubt sind von der Europäischen Union zugelassene Angaben, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Insbesondere ist untersagt, krankheitsbezogene Werbung zu machen. Das heißt, einem Produkt aus dem Bereich Nährmittel oder Nahrungsergänzungsmittel darf nicht nachgesagt werden, es könne bei einer Krankheit helfen.
Werbung vs. Empfehlung
Rechtlich sind die Botschaften von Influencern durchaus unterschiedlich zu betrachten. Während rein privat erstellter Content Empfehlungen beinhalten darf, muss gewerblicher Inhalt laut ARAG Experten deutlich gekennzeichnet sein. Sobald ein Influencer also von Unternehmen oder Agenturen für die Platzierung des Produktes bezahlt und er damit ein sogenannter Markenbotschafter wird, ist er gesetzlich verpflichtet, seine Produktpräsentationen klar als Werbung zu kennzeichnen. Das gilt übrigens auch, wenn kein Geld fließt, sondern als Gegenleistung für die Empfehlung Naturalien geschickt werden. Richtet sich die Werbung direkt an Kinder, ist das Gesetz noch einmal strenger in den Vorgaben, was kommuniziert werden darf. Doch egal, wie nah man sich den vermeintlichen Freunden aus dem Internet fühlt: Jede Empfehlung oder Werbung eines Influencers braucht auf Konsumentenseite gesunden Menschenverstand und sollte auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft werden.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.com/de/verbraucherinformation/zu-viel-zu-fett-zu-suess/
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Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
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Kategorie:
Nahrung- und Genussmittel
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