Tabellarischer Vergleich: alte und neue GVO
ID: 215649
Seit dem 01. Juni 2010 ist für den Kfz-Bereich eine neue GVO (Verordnung (EU) Nr. 461/2010) in Kraft. Um einen ersten leicht verständlichen Einstieg in die neue Rechtssituation zu bieten hat der WFEB e.V. einen tabellarischen Vergleich zwischen der bisherigen GVO und der neuen GVO aufgestellt. Wie sich die neue rechtliche Situation für vertikale Vereinbarungen im Kfz-Bereich für die Praxis darstellt wird in zwei Tabellen dargelegt: Neuwagenvertrieb und Anschlussmarkt (die beiden PDF-Dateien finden Sie unter folgenden Links: www.wfeb.de/downloads/GVO_Neuwagenvertrieb.pdf und www.wfeb.de/downloads/GVO_Anschlussmarkt.pdf).
Die neue GVO ist ein Thema der dritten Ausgabe der Euro-News, des kostenlosen Newsletters des WFEB. Außerdem berichtet der WFEB darin über Probleme und Unklarheiten bei der Anerkennung ausländischer TÜV-Prüfungen bei Wiederzulassung von importierten Gebrauchtfahrzeugen und über umsatzsteuerliche Änderungen zum 01. Januar 2011. Des Weiteren hat der WFEB das Schreiben des BMF zur innergemeinschaftlichen Lieferung aufgearbeitet und kommentiert.
Der WFEB e.V. ist ein unabhängiger Verband, der über Neuigkeiten aus dem Wirtschaftsbereich Europäischer Binnenmarkt informiert. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Gruppen und Institutionen.
Der WFEB e.V. ist ein unabhängiger Verband, der über Neuigkeiten aus dem Wirtschaftsbereich Europäischer Binnenmarkt informiert. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Gruppen und Institutionen.
Datum: 23.06.2010 - 14:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 215649
Anzahl Zeichen: 1543
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Trier
Kategorie:
Auto & Verkehr
Diese Pressemitteilung wurde bisher 288 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Tabellarischer Vergleich: alte und neue GVO"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
WFEB e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).