Istanbul-Konvention umsetzen: Priorität für die kommende Bundesregierung

Istanbul-Konvention umsetzen: Priorität für die kommende Bundesregierung

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(ots) - Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte sieht weiterhin großen Handlungsbedarf bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt in Deutschland. Sie hat jetzt Kernpunkte für die kommenden Koalitionsverhandlungen vorgelegt.

"Der Internationale Frauentag ist ein kraftvoller Aufruf zum Handeln. Geschlechtsspezifische Gewalt ist ein strukturelles Problem, das entschlossenes und konsequentes Handeln der Politik erfordert", erklärt Müserref Tanriverdi, Leiterin der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt, anlässlich des internationalen Frauentags am 8. März.

"Das verabschiedete Gewalthilfegesetz markiert einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zum besseren Schutz von Gewaltbetroffenen, doch es darf nur ein Anfang sein. Die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarats bleibt eine dringende Aufgabe. Die kommende Bundesregierung steht in der Pflicht, mit verstärkten Maßnahmen den Schutz und die Unterstützung für Betroffene geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt weiter auszubauen und zu sichern. Der eingeschlagene Weg muss konsequent weiterverfolgt werden", so Tanriverdi.

Die Berichterstattungsstelle betont daher die Notwendigkeit einer konsequenten und zügigen Umsetzung des Gewalthilfegesetzes und dringt auf die Schließung verbleibender Schutzlücken. Ferner fordert sie die künftige Bundesregierung dazu auf, eine Reform des Familienrechts auf den Weg zu bringen, bei der die Berücksichtigung der Gewaltschutzinteressen des betroffenen Elternteils klar gesetzlich verankert werden.

Die Berichterstattungsstelle empfiehlt verpflichtende Fortbildungen und Schulungen für Bedienstete der Verwaltung, Justiz und Polizei, um einen effektiven Gewaltschutz zu gewährleisten. Darüber hinaus plädiert sie für den Ausbau der Täterarbeit. "Der Ausbau von Interventionsprogrammen, sozialen Trainingskursen und Anti-Gewalttrainings ist entscheidend, um Täter zur Verantwortung zu ziehen und Gewalt gegen Frauen zu verhindern", betont Tanriverdi. Zudem empfiehlt die Berichterstattungsstelle den Koalitionsparteien und der kommenden Bundesregierung dringend, rechtliche Grundlagen zu schaffen, um die digitale Dimension von Gewalt effektiv zu bekämpfen. "Gewalt gegen Frauen wird nach wie vor oft auf körperliche Übergriffe reduziert. Es ist daher sehr wichtig, dass sich die neue Bundesregierung und der neue Bundestag des Problems annehmen." Zudem sollte die kontinuierliche Arbeit der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt gesetzlich abgesichert werden. "Denn evidenzbasiertes Monitoring ist nur durch langfristige systematische Beobachtung und Evaluierung möglich", so Tanriverdi.



Die Istanbul-Konvention

Die Konvention des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ("Istanbul-Konvention") trat am 1. Februar 2018 für Deutschland in Kraft. Seitdem sind alle staatlichen Stellen in Deutschland dazu verpflichtet, die Anforderungen zur Prävention und Beseitigung von geschlechtsspezifischer Gewalt umzusetzen. Die Konvention basiert auf einem Vier-Säulen-Prinzip: Gewaltprävention, Gewaltschutz, effektive Strafverfolgung und die Verfolgung eines umfassenden koordinierten Ansatzes bei der Umsetzung von Maßnahmen.

Weitere Informationen

Deutsches Institut für Menschenrechte (2024): Monitor Gewalt gegen Frauen: Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Erster Periodischer Bericht. Berlin.

https://ots.de/UNct6P

Factsheet: Monitor Gewalt gegen Frauen. Zahlen und Fakten zu geschlechtsspezifischer Gewalt

https://ots.de/gKQcOk

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 13 / Mobil: 0160 96650083
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

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Datum: 07.03.2025 - 13:55 Uhr
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