Europäische Asylreform: Menschenrechtsinstitut rät Behörden zu menschenrechtskonformer Anwendung der Regelungen
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(ots) - Nach jahrelangen Verhandlungen auf europäischer und nationaler Ebene tritt am 12. Juni 2026 die bislang größte Reform des Asylrechts in Kraft. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat vielfach auf die menschenrechtlichen Risiken der GEAS-Reform (Gemeinsames Europäisches Asylsystem) hingewiesen und empfiehlt den ausführenden Behörden dringend, die Regelungen menschenrechtskonform anzuwenden.
Künftig dürfen viele Asylsuchende nicht mehr einreisen, sondern müssen ihr Asylverfahren in sogenannten Grenzverfahren in Haft oder unter haftähnlichen Bedingungen durchlaufen. Das betrifft auch Familien mit Kindern und Schutzsuchende mit schweren psychischen Erkrankungen. Behörden können weitreichende Freiheitsbeschränkungen verhängen, sodass Haft im regulären Asylverfahren zur Regel werden könnte. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch Kinder inhaftiert werden. Nutzen die Behörden ihre Befugnisse voll aus, drohen unverhältnismäßige Einschränkungen der Grund- und Menschenrechte von Geflüchteten.
"Eine menschenrechtskonforme Anwendung der Regelungen durch die ausführenden Behörden ist nun entscheidend. Eingriffe in die Freiheit von Schutzsuchenden müssen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt bleiben", sagt Nele Allenberg, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa des Instituts. Die Asylhaft von Kindern verstoße immer gegen das Kindeswohl - Kinder sollten daher niemals inhaftiert werden. Personen, deren Bedarfe in den Einrichtungen im Grenzverfahren nicht erfüllt werden können, müssen umgehend aus dem Grenzverfahren entlassen werden.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte wird auch zur menschenrechtskonformen Umsetzung des GEAS beitragen. Gemeinsam mit der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter wird das Institut mit dem Inkrafttreten der GEAS-Reform in Deutschland als unabhängiger Monitoring-Mechanismus fungieren und die Einhaltung von Grund- und Menschenrechten in den neuen Screening- und Asylgrenzverfahren überwachen. Aus den gewonnenen Erkenntnissen leitet der Mechanismus Empfehlungen an die Bundesregierung ab und veröffentlicht sie in einem Jahresbericht. Das Institut nimmt auch Beschwerden von Betroffenen entgegen, die in ihren Grundrechten verletzt wurden, und überwacht deren Bearbeitungdurch die zuständigen Behörden.
WEITERE INORMATIONEN
Unabhängiger Monitoring-Mechanismus im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem: Auftrag und Arbeitsweise
https://ots.de/JHyrcH
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Datum: 11.06.2026 - 10:53 Uhr
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