Wer nicht gleich handelt, wird nicht gleichbehandelt!
ID: 21577
Um diesen Risiken entgegenzuwirken, sollten Unternehmen möglichst schnell handeln, vor allem ihre Führungskräfte in den Fragen des AGG schulen. Dann lassen sich Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche vermeiden.
Es wird Zeit zu handeln…
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Datum: 18.07.2006 - 18:28 Uhr
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