KI-Kompetenz wird verpflichtend: Was das EU-KI-Gesetz für Ihre Organisation bedeutet

KI-Kompetenz wird verpflichtend: Was das EU-KI-Gesetz für Ihre Organisation bedeutet

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(ots) - Dr. Martin Krämer, Security Awareness Advocate bei KnowBe4

Das KI-Gesetz der Europäischen Union markiert einen Wendepunkt für die Anforderungen am Arbeitsplatz - mit einem klaren Fokus auf KI-Kompetenz. Nach Artikel 4 sind Organisationen verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeitenden über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit KI verfügen. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen?

Das Gesetz verlangt, dass Organisationen angemessene KI-Schulungen für ihre Mitarbeitenden bereitstellen. Diese müssen technisches Wissen, praktische Erfahrung, den Bildungshintergrund sowie den spezifischen Einsatzkontext der KI-Systeme berücksichtigen. Diese Flexibilität birgt eine Herausforderung: Es gilt zu definieren, was eine "ausreichende" Schulung für verschiedene Rollen und Anwendungsfälle tatsächlich bedeutet.

Rollenbasierte Schulungsanforderungen

Ein effektives KI-Schulungsprogramm muss gezielt auf drei zentrale Mitarbeitergruppen zugeschnitten sein:


- Technische Teams - Entwickler und Datenwissenschaftler sollten sich auf sichere KI-Entwicklungspraktiken, Modellarchitekturen sowie ethische Grundsätze im Umgang mit Daten konzentrieren.
- Nicht-technische Mitarbeitende benötigen praxisnahe Richtlinien zur Nutzung von KI, ein Bewusstsein für ethische Fragestellungen und grundlegende Kenntnisse der Compliance-Anforderungen.
- Führungskräfte müssen sich mit KI-Governance-Rahmenwerken, Risikomanagementstrategien und den geschäftlichen Auswirkungen von KI auseinandersetzen.

Rollenspezifische Bewertungen gewährleisten passgenaue Schulungen. KI-Kompetenztrainings bieten weit mehr als Compliance - sie stärken eine Sicherheitskultur, die Organisation und Mitarbeitende schützt. Gut geschulte Teams sind nicht nur eine regulatorische Anforderung, sondern ein entscheidender Wettbewerbsvorteil in einer zunehmend KI-geprägten Geschäftswelt.

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Kafka Kommunikation GmbH & Co. KG
Auf der Eierwiese 1
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Datum: 18.03.2025 - 09:34 Uhr
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