Neues Semester, neue Wohnung: Das Wichtigste zum Rundfunkbeitrag für Studierende und Auszubildende

Neues Semester, neue Wohnung: Das Wichtigste zum Rundfunkbeitrag für Studierende und Auszubildende

ID: 2161331

(ots) -
- Pro Wohnung oder Wohngemeinschaft (WG) muss in Deutschland eine Person ein Beitragskonto beim Beitragsservice eröffnen und den Rundfunkbeitrag zahlen.
- Wie viele Personen in der Wohnung oder WG wohnen und ob Empfangsgeräte vorhanden sind oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
- Eine Person, die BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhält, kann einen Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht stellen. Die Befreiung gilt jedoch nicht für die Mitbewohnenden.
- Erst wenn alle Mitbewohnenden die Befreiungsvoraussetzungen erfüllen, kann die gesamte Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht erhalten.

Mit dem Start ins Sommersemester oder in eine neue Ausbildung beginnt für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt - und oft auch der Einzug in die erste eigene Wohnung oder in eine Wohngemeinschaft. Spätestens wenn ein Schreiben des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ins Haus flattert, fragen sich viele: Wer muss für meine Wohnung den Rundfunkbeitrag zahlen? Wer kann sich befreien lassen? Und was gilt für Wohngemeinschaften?

Antworten auf sämtliche Fragen, die Studierende und Auszubildende betreffen, liefert der Beitragsservice jetzt in einem aktuellen Servicebeitrag (https://presse.rundfunkbeitrag.de/news/was-gilt-fuer-studierende-und-auszubildende-beim-rundfunkbeitrag-481385). Ebenso stehen ergänzende Materialien zum Herunterladen und Teilen mit Freundinnen und Freunden, Bekannten und Gleichgesinnten bereit. Besonders Eiligen vermittelt zudem ein animiertes Erklärvideo (https://presse.rundfunkbeitrag.de/videos/was-gilt-fuer-studierende-und-auszubildende-beim-rundfunkbeitrag-120610?autoplay=1) die wichtigsten Regelungen zum Rundfunkbeitrag in knapp drei Minuten.

Eine Wohnung - ein Beitrag

Grundsätzlich gilt: Pro Wohnung ist einmal der Rundfunkbeitrag zu zahlen - unabhängig davon, wie viele Personen dort leben. Der Beitrag beträgt derzeit 18,36 Euro pro Monat (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/zahlung/index_ger.html?) und wird für drei Monate auf einmal gezahlt (aktuell 55,08 Euro). Die Zahlung ist grundsätzlich jeweils zum 15. des mittleren Monats eines Dreimonatszeitraums (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/zahlung/index_ger.html?#zahlungsrhythmus) fällig.



Wichtig zu wissen:


- Eine Person muss die Anmeldung der Wohnung (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/anmelden/index_ger.html) und die Zahlungen des Rundfunkbeitrags übernehmen.
- Die Anzahl der Mitbewohnenden oder die Frage, ob Empfangsgeräte vorhanden sind oder nicht, spielt keine Rolle.
- Am einfachsten und sichersten ist die Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren (https://www.rundfunkbeitrag.de/sepa), da so keine Zahlungen versäumt werden können.

Wohnung online schnell und bequem anmelden

Die Anmeldung einer Wohnung (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/anmelden/index_ger.html) erfolgt am schnellsten online. Die angemeldete Person erhält eine neunstellige Beitragsnummer (https://www.rundfunkbeitrag.de/nutzungshinweise/glossar/index_ger.html?#beitragsnummer), unter der die Zahlungen laufen. Weitere Personen, die an derselben Adresse gemeldet sind, werden ebenfalls vom Beitragsservice zur Klärung ihrer Rundfunkbeitragspflicht angeschrieben.

Zahlt bereits eine Person in ihrer Wohnung den Rundfunkbeitrag, können die übrigen Bewohnenden deren Beitragsnummer sowie das zehnstellige Aktenzeichen (https://www.rundfunkbeitrag.de/nutzungshinweise/glossar/index_ger.html?#aktenzeichen) auf ihrem Schreiben angeben. Eine zusätzliche Anmeldung der Wohnung ist damit nicht erforderlich. Schnell und einfach kann die Anfrage über das entsprechende Online-Formular (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/antworten/index_ger.html) oder mit dem beiliegenden Antwortbogen beantwortet werden.

Übrigens: Auch ein Zimmer im Studierendenwohnheim gilt als Wohnung und ist daher zum Rundfunkbeitrag anzumelden.

Was tun bei einem Umzug?

Aufmerksamkeit ist geboten, wenn Beitragszahlende aus der Wohnung ausziehen. Da die personenbezogene Beitragsnummer nicht übertragbar ist, nimmt sie die innehabende Person bei ihrem Umzug mit. Eine andere Person muss dann beim Beitragsservice die Wohnung anmelden (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/anmelden/index_ger.html). Die umgezogene Person hingegen kann die Adressänderung (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/aendern/index_ger.html) für den neuen Wohnsitz vornehmen oder die bisherige Wohnung abmelden (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/abmelden/index_ger.html), wenn sie für den neuen Wohnsitz eine bereits vorhandene Beitragsnummer angibt.

Befreiung für Empfänger/-innen von BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe möglich

Studierende und Auszubildende, die BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_fuer_studierende/index_ger.html) erhalten, können eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html) beantragen.

Zu beachten:


- Die Befreiung gilt nur für die Antrag stellende Person, deren Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner/-innen sowie deren Kinder, jedoch nicht für Mitbewohnende.
- Erst wenn alle Mitbewohnenden die Befreiungsvoraussetzungen (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/empfaenger_von_sozialleistungen/) erfüllen, kann die gesamte Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht erhalten.

Zusätzlicher Service für Hochschulen und Ausbildungseinrichtungen

Hochschulen, Studierendenvertretungen, Berufsschulen und Ausbildungsbetriebe, die Studierende und Auszubildende informieren möchten, können kostenfreie Informationsmaterialien für ihre Kanäle anfordern. Eine Anfrage ist unkompliziert über den Pressekontakt des Beitragsservice möglich.

Weitere Informationen im Pressebereich (https://presse.rundfunkbeitrag.de/latest_news/tag/servicebeitrag) oder unter rundfunkbeitrag.de/studierende (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_fuer_studierende/index_ger.html).

Pressekontakt:

Jonas Hammes
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Kommunikation
E-Mail: presse@rundfunkbeitrag.de


Original-Content von: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, übermittelt durch news aktuellWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  EuroLeague komplett live bei MagentaSport: Münchens Wiedersehen mit Bonga am Donnerstag, 20 Uhr / Mediendossier des neuen Polizeirufes 110 „Widerfahrnis“
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 26.03.2025 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2161331
Anzahl Zeichen: 6926

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:

Köln



Kategorie:

Fernsehen



Diese Pressemitteilung wurde bisher 248 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neues Semester, neue Wohnung: Das Wichtigste zum Rundfunkbeitrag für Studierende und Auszubildende"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Rundfunkbeitrag: Was man bei einem Umzug beachten muss ...
- Wenn eine Person eine Wohnung zum Rundfunkbeitrag anmeldet, wird ein Beitragskonto auf ihren Namen eröffnet und ihr eine individuelle Beitragsnummer zugeteilt; über die Beitragsnummer werden die Zahlungen der Wohnung zugeordnet. - Da die Beitragsnummer personenbezogen ist und bei einem Umzug mi

Beitragsservice stellt Jahresbericht 2025 vor: Rundfunkbeitragserträge leicht rückläufig, Entwicklung insgesamt stabil ...
Die Erträge aus dem Rundfunkbeitrag lagen im Jahr 2025 bei 8,72 Milliarden Euro. Das sind rund 20 Millionen Euro weniger als im Vorjahr (2024: 8,74 Milliarden Euro): ein Minus von 0,22 Prozent. Insgesamt 8,56 Milliarden Euro flossen an ARD, ZDF und Deutschlandradio. 164,5 Millionen Euro erhielten d

Neues Sommersemester: Was Studierende und Auszubildende jetzt zum Rundfunkbeitrag wissen sollten ...
- Pro Wohnung oder Wohngemeinschaft (WG) fällt ein Rundfunkbeitrag an; dazu muss eine Person die Wohnung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio anmelden und den Rundfunkbeitrag zahlen - unabhängig davon, wie viele Personen dort leben, ob Empfangsgeräte vorhanden sind oder die Ang


Weitere Mitteilungen von ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice


EuroLeague komplett live bei MagentaSport: Münchens Wiedersehen mit Bonga am Donnerstag, 20 Uhr / "Sehr wichtig für uns" - FCB-Sieg bei Barca, Herbert lobt "tapfere Jungs" und ba ...
Was für ein Finale des FC Bayern in Barcelona. Mit einem 6:0-Lauf in den letzten 2 Minuten drehen die Münchner einen 5 Punkte-Rückstand und fahren doch noch den so wichtigen Auswärtssieg in Barcelona ein. Damit wendet der FCB man auf dem letzten Drücker die 3. Niederlage in Folge ab. "Wir

DEL-Playoffs live bei MagentaSport Mittwoch, 18.45 Uhr Haie bei den Pinguins / "Cool!" Ronning schießt Berlin ins Halbfinale, Adler Plachta schockt München nach 86 Minuten: "Macht ric ...
Die Eisbären Berlin sind auf Mission Titelverteidigung, stehen als erster Halbfinalist fest - und einer überragt: "Uns hat wieder ein Mann ausgeschaltet", bilanziert Straubings Marcel Brandt traurig. Gemeint ist Ty Ronning, der mit 3 Toren zum Matchwinner wird. Damit baut er seine Punkte

Friedrich Merz (CDU) zu den Koalitionsverhandlungen: Es wird hier nicht die Ampel 2.0 verhandelt. ...
Der Kanzlerkandidat der Union Friedrich Merz äußerte sich beim Fernsehsender phoenix zu den Koalitionsverhandlungen, "mit Geld allein lassen sich die Probleme unseres Landes nicht lösen." Daher müsse man vor der Illusion warnen, dass "jetzt durch viele neue Schulden praktisch unbe

Equipment für mehr Umsatz? Diese Investitionen bringen Fotografen wirklich mehr Erfolg – wenn sie richtig eingesetzt werden ...
Fotografen kaufen gerne neue Technik – oft mit der Ausrede, dass sie für den nächsten Job dringend notwendig sei. Und tatsächlich gibt es Produkte, die bei gezieltem Einsatz für mehr Umsatz sorgen können. Doch der wahre Erfolg liegt nicht nur im Besitz des neuesten Equipments. Die Wahrheit


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z