ARAG Recht schnell...

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ID: 2161423

Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick



(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - +++ Fehlende Rufnummer schadet nicht +++

Wenn ein Autohändler in seiner Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer angibt, beginnt die Widerrufsfrist trotzdem. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Auch im Lichte des Unionsrechts bestünden laut BGH keine ernsthaften Zweifel an der Wirksamkeit der Belehrung (Az.: VIII ZR 143/24).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH.





+++ Kein Bleiberecht nach Trennung +++

Wer seine Wohnung kündigt, um zu seinem oder seiner Verlobten zu ziehen, hat keinen Anspruch darauf, in diesen vier Wänden wohnen zu bleiben, wenn die Beziehung gescheitert ist. So hat es laut ARAG Experten das Landgericht Kempten entschieden; das Oberlandesgericht München hat jetzt die Berufung verworfen (Az.: 14 U 4036/24).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG München.





+++ Entschädigung auch bei geschenkter Reise +++

Laut dem Europäischen Gerichtshof können Pauschalreisende die Ausgleichszahlungen für einen verspäteten Flug verlangen, auch wenn sie ihn nicht selbst bezahlt haben. Nach Angaben der ARAG Experten genügt die Bordkarte als Nachweis (Az.: C-20/24).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des EuGH.





+++ Neuerungen bei der Führerscheinprüfung ab April +++

Alle Fahrschüler, die ihre theoretische Führerscheinprüfung nach dem 1. April ablegen, werden nach einem neuen amtlichen Fragenkatalog geprüft. Insgesamt geht es um über 60 Fragen, die überarbeitet wurden; auch Video- und Bildfragen gehören dazu. Erstmals wird es laut ARAG Experten Multiple-Choice-Aufgaben geben, die mit Bildern beantwortet werden müssen. Die Änderungen im Fragenkatalog für die Theorieprüfung ziehen sich durch alle Klassen. Diese Anpassung an neue Verkehrsregeln und technische Entwicklungen wird zwei Mal jährlich im April und Oktober vorgenommen.





Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:

https://www.arag.com/de/newsroom/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Dr. Shiva Meyer Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de



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Datum: 26.03.2025 - 12:55 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



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