Statement zum Koalitionsvertrag: Krankenhausreform wird fortgesetzt - DEKV sieht Chancen für Korrekturen
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(ots) - Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) begrüßt die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Anpassungen der Krankenhausreform als praxistaugliche Fortsetzung. Insbesondere die verlängerten Übergangsfristen und die ausstehende Evaluation der Leistungsgruppen eröffnen aus Sicht des Verbandes die notwendige Zeit, um die Reform realitätsnah weiterzuentwickeln.
"Es ist positiv, dass die Politik den Druck aus dem System nimmt und die Einführung neuer Leistungsgruppen an die Ergebnisse der laufenden Evaluation knüpft", erklärt Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV. "Diese Herangehensweise vermeidet Überhastung und schafft Raum für fundierte Entscheidungen."
Kritisch sieht der Verband jedoch, dass ein echter Inflationsausgleich für 2022 und 2023 erneut nicht grundsätzlich vorgesehen ist. Stattdessen werden lediglich Mittel aus dem Sondervermögen für Sofort-Transformationskosten in Aussicht gestellt. "Die angespannte wirtschaftliche Lage der Kliniken wird dadurch nicht substanziell aufgefangen", so Radbruch. "Die dringend benötigte Entlastung bleibt aus, obwohl die Teuerungsrate die Kostenstrukturen erheblich verändert hat."
Auch in Bezug auf die Vorhaltefinanzierung sieht der DEKV Licht und Schatten. Zwar wird der Einstieg in die Komplexität der neuen Vorhaltefinanzierung durch eine verlängerte Konvergenzphase verzögert - ein Schritt, der ausdrücklich begrüßt wird -, doch bleibt die grundsätzliche Systematik der nicht fallunabhängigen Finanzierung erhalten.
"Die Entscheidung, die endgültige Einführung der Vorhaltefinanzierung aufzuschieben, gibt uns Hoffnung, dass die Praxiswirkungen zunächst sichtbar werden und in einem weiteren Reformschritt berücksichtigt werden können", betont Radbruch. "Hier liegt eine Chance für notwendige strukturelle Korrekturen."
Der DEKV wird den Umsetzungsprozess der Reform konstruktiv begleiten und sich weiterhin für ein zukunftsfestes, gerechtes und patientenorientiertes Krankenhauswesen einsetzen.
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Datum: 09.04.2025 - 17:08 Uhr
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