Tipps für den Alltag (mit Bild) / Auf gute Nachbarschaft / Privathaftpflichtversicherung unterstützt Gefälligkeitshandlungen
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Urlaub ist die schönste Zeit im Jahr - keine Frage. Bevor man
jedoch alles vergessen kann, muss manches bedacht werden: Zum
Beispiel wer in den kommenden Wochen den Briefkasten leert oder die
Blumen vor dem Austrocknen bewahrt. Meist springt ein netter Nachbar
ein und übernimmt diese Pflichten. Doch was geschieht, wenn der nette
Nachbar aus Versehen das Blumenwasser über den kostbaren Teppich
schüttet oder eine teure Blumenvase hinunterwirft?
Im Normalfall gilt, wie die HUK-COBURG Versicherungsgruppe
mitteilt, wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen. Doch
keine Regel ohne Ausnahme, schließlich erweist der Nachbar dem
Urlauber einen Gefallen, um den dieser ihn gebeten hat. Wer dabei
fahrlässig einen Schaden anrichtet, haftet nicht. Die Rechtsprechung
nennt das Haftungsausschluss bei Gefälligkeiten.
Soweit die rechtlichen Grundlagen. Wie sieht es aber aus, wenn der
nette Nachbar eine Privathaftpflicht-Versicherung hat? Rein rechtlich
betrachtet, ist die Versicherung nicht verpflichtet, Schadenersatz zu
leisten, denn ihr Versicherungsnehmer haftet nicht. Doch etliche
Versicherungen, darunter auch die HUK-COBURG, zahlen trotzdem. Sie
haben in ihren Bedingungen eine Klausel, die besagt, dass sie für
fahrlässig angerichtete Gefälligkeitsschäden aufkommen.
Tipp für den freundlichen Nachbarn: Bevor er zusagt, die fremde
Wohnung zu betreten und sich um die Blumen zu kümmern, sollte er in
seiner Versicherungspolice nachlesen, ob seine
Privathaftpflicht-Versicherung bei Gefälligkeitshandlungen auf den
Haftungsausschluss verzichtet.
Pressekontakt:
HUK-COBURG Kontakt:
Karin Benning
HUK-COBURG Pressestelle
Telefon 0 95 61/96-20 84
E-Mail Karin.Benning@huk-coburg.de
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WDR-Produktion "Takiye - Spur des Terrors" ein viel versprechender Auftakt">

Datum: 25.06.2010 - 09:31 Uhr
Sprache: Deutsch
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Coburg
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