ARAG Recht schnell...

ARAG Recht schnell...

ID: 2173101

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick



(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - +++ Wurst: Was zählt beim Abwiegen? +++

Was zählt beim Abwiegen von Wurstwaren? Nur die eigentliche Wurst oder auch die nicht essbare Hülle und Verschlussclips? Es geht meist nur um ein paar Gramm, doch die sind aus juristischer Sicht ein echtes Schwergewicht, was es im konkreten Fall bis vor das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) geschafft hat. Während die Richter am Oberverwaltungsgericht Münster laut ARAG Experten noch der Ansicht waren, dass bei der Füllmenge einer Wurst Pelle und Verschluss mitzählen, hat das BVerwG der bisherigen branchenüblichen Praxis eines Wurstherstellers einen Strich durch die Rechnung gemacht. Dabei folgten die Richter der Lebensmittelverordnung der Europäischen Union, wonach zur Nettofüllmenge bei vorverpackten Lebensmitteln nur das tatsächlich essbare Lebensmittel gehört. In diesem Fall hatte das Eichamt festgestellt, dass durch das Einberechnen von Verschluss und Hülle mehr als zwei Gramm weniger Wurst enthalten waren, als auf der Packung angegeben (Az.: 8 C 4.24).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BVerwG.





+++ Vermieterin muss im Zweifel den Strom zahlen +++

In einer Mehrzimmerwohnung mit nur einem Energiezähler ist die Vermieterin Vertragspartnerin des Energielieferanten - nach Auskunft der ARAG Experten unter Verweis auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) auch ohne schriftlichen Vertrag. Nach Ansicht der Richter hat in einem derartigen Fall die Vermieterin bewusst verhindert, dass der Verbrauch den Mietern zugeordnet werden könne (Az.: VIII ZR 300/23).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.





+++ Kein Versicherungsschutz beim Blumenpflücken +++

Für ein Referat über Korbblütler wollte ein Schüler einen Sonnenblume mitbringen. Vor der Schule fuhr er deshalb mit seinem Moped zu einem Feld - und verunfallte. Vor Gericht musste nun geklärt werden, ob hier der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greift, was nach Auskunft der ARAG Experten nach der Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt letztendlich verneint wurde, da kein direkter Schulweg vorlag (Az.: L 6 U 36/24).



Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Sachsen-Anhalt.



Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?

Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 20 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Dr. Shiva Meyer Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Putin, Trump und die Ukraine: Sektparty im Kreml / Kommentar von Dietmar Ostermann Digitale Transformation: BA nutzt das Private Cloud Angebot von RISE with SAP / BA-Presseinfo Nr. 23
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 21.05.2025 - 09:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2173101
Anzahl Zeichen: 2857

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 190 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARAG Recht schnell..."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG, stimmt das? ...

Auch im Homeoffice besteht Unfallversicherungsschutz Das stimmt. Wer sich im Homeoffice eine Verletzung zuzieht, die in klarem Zusammenhang mit der Berufsausübung steht, genießt den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt laut ARAG Ex ...

Parkplätze - Kampf ums Kurvenparadies ...

In größeren deutschen Städten ist rund ein Drittel der Bewohner unzufrieden mit dem Parkplatzangebot. Parkplätze sind daher heiß begehrt. Kein Wunder also, dass beim Kampf um die wenigen Parklücken harte Bandagen angelegt werden. Es wird blocki ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Harte Schale, harter Kern +++ Beim Verzehr eines Früchtemüslis muss mit Obstkernen oder Kernteilen gerechnet werden. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Lübeck, wonach der Hersteller nicht haftet, wenn beim Biss auf ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z