Im Ausland geblitzt?
ARAG Experte Jan Kemperdieküber Verkehrsdelikte und Bußgelder im Ausland
ARAG Experte Jan Kemperdieküber Verkehrsdelikte und Bußgelder im Ausland (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(firmenpresse) - Urlaub mit dem Auto liegt gerade voll im Trend. Mit rund 42 Prozent gehört das Auto nach dem Flugzeug (45 Prozent) zum zweitbeliebtesten Verkehrsmittel von deutschen Reisenden. Aber das Fahren auf unbekannten Straßen im Ausland hat auch so seine Tücken. Vor allem, wenn man mal zu schnell unterwegs ist und dabei geblitzt wird. Was man dazu wissen sollte, erklärt ARAG Experte Jan Kemperdiek, Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Welchen Führerschein benötigt man, wenn man im Ausland Auto fahren will?
Jan Kemperdiek: Prinzipiell gilt, dass der deutsche Führerschein in allen Ländern der Europäischen Union (EU) gilt - und zwar die alten grauen und rosa Papier-Exemplare genauso wie die neuen Plastikkarten. Manchmal werden die alten Papierführerscheine bei der Kontrolle aber nicht akzeptiert und dann kann es Probleme geben. Wenn es zum Beispiel in afrikanische, asiatische oder südamerikanische Länder geht, sollte man besser einen internationalen Führerschein haben. In einigen Ländern genügt auch die beglaubigte Übersetzung des Führerscheins in englischer Sprache. Ich empfehle, vor der Reise einen Blick auf die Homepage des Auswärtigen Amtes zu werfen. Dort finden Urlauber Infos etwa zu Tempolimits, Promillegrenzen sowie weiterführende Links. Übrigens: Wer einen vorläufigen Führerschein besitzt, darf grundsätzlich nicht im Ausland fahren.
Wie schnell darf ich in anderen Ländern fahren?
Jan Kemperdiek: Natürlich sollte man sich vor der Reise zu den geltenden Tempolimits schlau machen. Das geht ebenfalls über das Auswärtige Amt. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ist in jedem Land anders, sogar innerhalb der EU. Auf italienischen und rumänischen Autobahnen darf man beispielsweise maximal 130 Stundenkilometer fahren, in Malta aber nur 80. Auch die Bußgelder für die Tempoüberschreitungen variieren enorm. Wer mit 20 Stundenkilometern zu viel auf dem Tacho unterwegs ist, zahlt in Polen 50 Euro und in Norwegen sind es dagegen mindestens 610 Euro. In Frankreich zahlt man fürs Rasen bei einer Tempolimitüberschreitung ab 50 Stundenkilometern Strafen bis zu 1.500 Euro. Und rast man innerorts in der Schweiz, kann einem sogar eine Haftstrafe drohen.
Was sollte man tun, wenn einem nach der Reise ein ausländisches Knöllchen in den Briefkasten flattert?
Jan Kemperdiek: Auf keinen Fall wegwerfen, sondern ernst nehmen. Denn wird ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid nicht bezahlt, kann das nicht nur zu internationalen Vollstreckungsmaßnahmen und Gerichtsverfahren führen. Es drohen auch Probleme bei künftigen Reisen in das betroffene Land bis hin zu einem Einreiseverbot oder Beschlagnahmung des Fahrzeugs. Wenn man den Verstoß anfechten möchte, kann man natürlich gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Dabei sollte man aber unbedingt die Fristen und Verfahren beachten und berücksichtigen, dass dies eventuell in der Landessprache erfolgen muss. Dann wird es notwendig, die Hilfe eines Übersetzers oder Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.
Was ist, wenn man mit einem Mietwagen geblitzt wird?
Jan Kemperdiek: Dann kann es sein, dass der Bußgeldbescheid zunächst an die Mietwagenfirma geht, die ihn danach, meist zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr, an den Mieter weiterleitet. Denn bei Verkehrsverstößen mit dem Mietwagen haftet grundsätzlich immer der Mieter. Übrigens: In Frankreich werden je nach Verstoß bis zu 45 Euro vom Bußgeld erlassen, wenn man fristgerecht bezahlt. Und in Spanien, Großbritannien und Griechenland sind sogar bis zu 50 Prozent Ersparnis drin. Da kann man also tatsächlich noch Geld sparen. Und wer im Ausland mit einem entsprechenden Verkehrsrechtsschutz unterwegs ist, spart Zeit, Geld und Nerven bei allen rechtlichen Auseinandersetzungen, also beispielsweise nach einem Unfall oder bei einem Streit mit dem Mietwagenanbieter.
Apropos Unfall im Ausland: Was muss dabei besonders beachtet werden?
Jan Kemperdiek: Die wichtigste Regel lautet: Auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis abgeben. Stattdessen sollten betroffene Urlauber die Polizei rufen. Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, sollte man auch nach der Grünen Karte des Unfallgegners fragen. Dann geht es an die Dokumentation des Unfalls. Dazu sollten Unfallstelle und alle relevanten Details fotografiert werden und in einem Unfallprotokoll das Kennzeichen des Unfallgegners, dessen Herkunftsland sowie Schadenstag und -ort festgehalten werden.
Dazu können Betroffene auf den Europäischen Unfallbericht zurückgreifen; er ist in mehreren Sprachen kostenlos im Internet verfügbar oder wird Kunden auch von Versicherungen angeboten. Er kann sogar in Großbritannien genutzt werden. Achtung: In manchen Ländern gilt der Inhalt der von den Beteiligten ausgestellten Unfallmitteilung als bewiesen. Unterschreiben Sie daher nur, womit Sie auch einverstanden sind.
Die eigene Autohaftpflichtversicherung muss spätestens innerhalb einer Woche informiert werden, egal, wer auf den ersten Blick für den Unfall verantwortlich ist. Über den "Zentralruf der Autoversicherer" unter der bundeseinheitlichen Nummer 0800 - 250 260 0 beziehungsweise +49 40 300 330 300 aus dem Ausland gelangen Urlauber in Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegners. Spätestens jetzt ist es nützlich, alle oben genannten Unterlagen parat zu haben.
Welche Dokumente und Versicherungen sind im Ausland wichtig?
Jan Kemperdiek: Vor der Reise sollten Urlauber sicherstellen, dass sie alle notwendigen Dokumente dabeihaben, möglichst zusätzlich als Kopie, falls Ersatzpapiere beschafft werden müssen. Dazu gehören der Führerschein, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die sogenannte "Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr", kurz "Grüne Karte". Sie weist eine bestehende Kfz-Versicherung im Ausland nach und kann bei der eigenen Kfz-Versicherung beantragt werden. In einigen Ländern muss sie sogar bei Einreise vorgelegt werden. Da die "Grüne Karte" wichtige Informationen über den Halter und die Versicherung des Fahrzeugs enthält, kann sie die Regulierung eines Schadens im Ausland deutlich vereinfachen.
Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei. Dort können Sie sich unseren Radio-Beitrag zum Thema "Bußgelder im Ausland" anhören.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
verkehrsdelikt
bussgeld
ausland
arag
experte
kemperdiek
verkehrsmittel
flugzeug
auto
verkehrsrecht
fuehrerschein
tempolimit
tempoueberschreitung
knoellchen
vollstreckung
mietwagen
verkehrsverstoesse
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 20 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.
ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Dr. Shiva Meyer Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de
Datum: 03.06.2025 - 10:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2175924
Anzahl Zeichen: 7048
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: +49 211 963-3115
Kategorie:
Urlaub & Reisen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 311 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Im Ausland geblitzt?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Vor einigen Tagen wurde das „Gesetz zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung“ vom Deutschen Bundestag beschlossen. Was haben Urlauber davon? Tobias Klingelhöfer: Dadurch wird die Abfertigung an vielen Flughäfen stärker digitalisiert. Reisende sollen vermehrt auf automatisierte Che
Shopping im Urlaub: Was gilt beim Zoll? ...
Sind Einkäufe innerhalb der EU problemlos möglich? Wer innerhalb der Europäischen Union reist, profitiert vom freien Warenverkehr. Waren dürfen laut ARAG Experten grundsätzlich ohne Zollformalitäten mitgebracht werden, sofern sie für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Das gilt auch für
Zugverspätung: Was Fahrgästen zusteht ...
Ab welcher Verspätung gibt es Geld zurück? Tobias Klingelhöfer: Fällt ein Zug aus oder ist die Zugfahrt von einer Verspätung betroffen, haben Bahnreisende klar geregelte Ansprüche nach der Fahrgastrechte-Verordnung der Europäischen Union (EU). Verspätet sich die Ankunft am Zielort um mindes
Weitere Mitteilungen von ARAG SE
Das gab es noch nie / Neuheit bei Flsskreuzfahrten | VIVA Cruises kombiniert Flusskreuzfahrt mit Kopenhagen / außergewöhnliche Route ...
Premiere bei VIVA Cruises für eine außergewöhnliche Flusskreuzfahrt: Europas modernster Flusskreuzfahrt-Veranstalter kombiniert im Sommer des kommenden Jahrs erstmals Flusskreuzfahrten ab Berlin mit einem dreitägigen Aufenthalt in Dänemarks Hauptstadt Kopenhagen. Das zum Start der jetzigen Sa
Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 aus Garagenperspektive erleben ...
- Installationen, Ausstellungen, Garagen-Festival und Garagen-Schule - Geschichten der Garagennutzer:innen transformiert in Kunstprojekte - großes Beteiligungsprojekt im Kulturhauptstadtprogramm Chemnitz 2025 feiert am Pfingstwochenende vom 6. bis zum 8. Juni ein Garagen-Festival: u.a. mit einer
Urlaub bleibt Herzenssache: Deutsche reisen trotz steigender Kosten / Trotz hoher Kosten bleibt die Reiselust der Deutschen ungebrochen, auch wenn sie dafür in anderen Lebensbereichen sparen müssen ...
Der Sommer steht vor der Tür, und auch dieses Jahr beabsichtigen viele Deutsche trotz gestiegener Lebenshaltungs- und Reisekosten in der wärmsten Jahreszeit zu verreisen - und nehmen hierfür sogar deutliche Einsparungen im Alltag in Kauf, wie aus dem Allianz Partners International Travel Confiden
Die neuen EUROPA-Risikolebensversicherungen - leistungsstärker, flexibler und einfacher abzuschließen ...
Mehr Möglichkeiten, bessere Leistungen und noch einfacherer Abschluss: Die EUROPA hat ihre Risikolebensversicherungen überarbeitet und optimiert. Unter anderem sind die family-, Junge-Leute- und easy-Kurzanträge jetzt in jedem Tarif verfügbar - mit lediglich zwei Gesundheitsfragen. Immobiliendar




