LG Heilbronn: DKV zahlt Krankentagegeld i.H.v. 15.000,- Euro an Versicherte
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Die DKV Krankentagegeldversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft vor dem Landgericht Heilbronn einen Vergleich geschlossen, der eine Zahlung von 15.000,- Euro vorsieht.

(firmenpresse) -
Die Versicherungsnehmerin hatte seit vielen Jahren eine private Krankenversicherung. Diese beinhaltete eine Krankentagegeldversicherung. Anfang 2022 erkrankte die Versicherungsnehmerin an einer depressiven Episode. Die DKV zahlte zunächst das versicherte Krankentagegeld, ließ dann aber die Versicherte gutachterlich untersuchen.
Gutachten führt zur Leistungsablehnung
Der Gutachter der Versicherung kam zu dem Ergebnis, dass die die Versicherungsnehmerin nicht nur vorübergehend erkrankt, sondern dauerhaft berufsunfähig sei. Die Leistungen wurden daraufhin von der DKV eingestellt und der Krankentagegeld-Versicherungsvertrag beendet.
Mandatierung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Die Versicherungsnehmerin wandte sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte, bundesweit tätige Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft sein dürfte. Nachdem die Versicherung eine außergerichtliche Einigung abgelehnt hat, haben L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Klage vor dem Landgericht Heilbronn eingereicht.
Klageverfahren vor dem Landgericht Heilbronn
Das Gericht unterbreitete den Parteien in der mündlichen Verhandlung einen Vergleichsvorschlag, der eine Zahlung in Höhe von 15.000,- Euro an die Versicherungsnehmerin zur Abgeltung des Versicherungsfalls vorsieht. Da unsere Mandantschaft ein langwieriges Klageverfahren vermeiden wollte und die Zahlung mehr als 80 % des Anspruchs darstellte, war sie damit vollauf zufrieden.
„Wir freuen uns, dass das Verfahren erfolgreich beendet werden konnte und unsere Mandantschaft einen Großteil der Forderungen erhalten hat. Wir als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft sind überzeugt davon, dass es sich lohnen kann, wenn Leistungsablehnungen von Fachanwälten geprüft werden,“ freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.
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Datum: 07.06.2025 - 17:18 Uhr
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