Warum frühes Handeln im Strafrecht entscheidend ist
In einem Interview betont Fachanwalt für Strafrecht Jan Manshardt die Bedeutung, sich frühzeitig anwaltliche Hilfe zu sichern. Gerade im Strafrecht sei schnelles Handeln entscheidend, um Fehler zu vermeiden und die Weichen im Verfahren richtig zu stellen. Viele Betroffene begehen den Fehler, Aussagen bei der Polizei ohne rechtliche Beratung zu machen. Ein Fachanwalt kann frühzeitig Akteneinsicht beantragen, rechtlich eingreifen und so Schlimmeres verhindern. Besonders bei schweren Vorwürfen wie Sexualdelikten, Drogen- oder Jugendstrafrecht sind die Folgen ohne Verteidigung gravierend. Manshardt rät Betroffenen, das Schweigerecht zu nutzen und sofort einen spezialisierten Anwalt zu kontaktieren. Frühzeitige Hilfe schafft Sicherheit und schützt Rechte.
Anwaltskanzlei(firmenpresse) - Redaktion: Herr Manshardt, vielen Dank, dass Sie sich Zeit für dieses Gespräch nehmen. Beginnen wir direkt mit der Frage: Warum ist es so wichtig, sich im Strafrecht möglichst früh an einen Fachanwalt zu wenden?
Jan Manshardt: Sehr gern. Im Strafrecht ist die Zeit ein entscheidender Faktor. Je früher ich als Fachanwalt eingebunden werde, desto besser kann ich auf das Verfahren Einfluss nehmen – sei es bei der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, bei der ersten Vernehmung durch die Polizei oder bereits bei einer Hausdurchsuchung. Viele meiner Mandanten machen leider den Fehler, zu warten, bis bereits eine Anklage vorliegt. Zu diesem Zeitpunkt sind häufig schon Weichen gestellt, die sich schwer oder gar nicht mehr korrigieren lassen.
Redaktion: Was sind typische Situationen, in denen Menschen zu spät juristische Hilfe in Anspruch nehmen?
Jan Manshardt: Klassische Beispiele sind polizeiliche Vorladungen oder Anhörungsbögen. Viele denken: „Ich hab ja nichts zu verbergen“ – und gehen ohne rechtlichen Beistand zur Polizei. Dabei kann eine unbedachte Aussage später fatale Konsequenzen haben. Oder es wird bei einer Durchsuchung „mitgespielt“, ohne zu wissen, dass man dabei Rechte verletzt oder Beweise liefert, die eigentlich nicht verwertet werden dürften. Solche Versäumnisse sind im Nachhinein nur schwer zu beheben.
Redaktion: Was passiert konkret, wenn Sie frühzeitig eingeschaltet werden?
Jan Manshardt: Ich nehme sofort Akteneinsicht. Das ist ein Privileg, das nur Anwälten zusteht. Erst wenn ich weiß, was genau der Mandantschaft vorgeworfen wird und welche Beweise vorliegen, kann ich eine tragfähige Verteidigungsstrategie entwickeln. Frühzeitig kann ich auch verhindern, dass belastende Aussagen gemacht werden oder Rechte ungenutzt bleiben. In manchen Fällen gelingt es sogar, ein Verfahren ganz im Ermittlungsstadium zu stoppen – bevor es überhaupt zu einer Anklage kommt.
Redaktion: Gibt es bestimmte Delikte, bei denen schnelles Handeln besonders wichtig ist?
Jan Manshardt: Absolut. Bei Sexualstraftaten zum Beispiel oder Betäubungsmitteldelikten. Dort sind die rechtlichen Hürden hoch, aber auch die Vorverurteilung durch Gesellschaft und Medien enorm. Wer sich hier zu spät wehrt, riskiert nicht nur ein strafrechtliches Urteil, sondern auch immense soziale und berufliche Folgen. Auch bei Jugendstrafrecht, Wirtschaftsdelikten oder Körperverletzung gilt: Wer früh handelt, hat deutlich bessere Chancen, mit einem blauen Auge davonzukommen.
Redaktion: Was halten Sie von der Aussage: „Ein Anwalt macht mich doch nur verdächtiger“?
Jan Manshardt: Das ist ein gefährlicher Irrglaube. Im Gegenteil: Das Schweigen und die Hinzuziehung eines Anwalts sind gesetzlich garantierte Rechte – sie dürfen Ihnen nie negativ ausgelegt werden. In der Praxis ist es sogar so, dass Polizei und Staatsanwaltschaft den Verteidiger als professionellen Ansprechpartner schätzen. Emotionen werden rausgenommen, Verfahren verlaufen geordneter, und Missverständnisse können oft früh ausgeräumt werden. Einen Anwalt zu haben bedeutet also nicht Schuld sondern Vernunft.
Redaktion: Welche Rolle spielt ein Fachanwaltstitel in Ihrer Arbeit?
Jan Manshardt: Der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ ist ein Qualitätssiegel. Ich habe nicht nur eine umfassende theoretische Zusatzausbildung absolviert, sondern muss jährlich nachweisen, dass ich regelmäßig Fortbildungen besuche und überdurchschnittlich viele Strafsachen bearbeite. Mandanten können sich also sicher sein, dass sie mit einem Fachanwalt jemanden an ihrer Seite haben, der auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung ist – und das Strafrecht in der Tiefe beherrscht.
Redaktion: Viele Menschen haben Berührungsängste mit Anwälten. Wie begegnen Sie dem?
Jan Manshardt: Mit Offenheit und Menschlichkeit. Ich sehe mich nicht nur als Jurist, sondern auch als Ansprechpartner in einer extrem belastenden Situation. Strafverfahren sind oft existenzbedrohend. Da braucht es jemanden, der nicht nur das Gesetz kennt, sondern auch zuhört, erklärt und emotional stabilisiert. Ich nehme mir für Erstgespräche immer ausreichend Zeit und erkläre verständlich, was auf meine Mandanten zukommt – ohne Panikmache, aber ehrlich und klar.
Redaktion: Was raten Sie konkret jemandem, der eine Vorladung oder eine Anzeige erhalten hat?
Jan Manshardt: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger – idealerweise einen Fachanwalt. Antworten Sie nicht auf Schreiben der Polizei oder Staatsanwaltschaft ohne rechtliche Beratung. Auch wenn Sie das Gefühl haben, nur als Zeuge geladen zu sein, kann sich das Blatt schnell wenden. Jede Aussage, die Sie machen, kann gegen Sie verwendet werden. Reden ist Silber, Schweigen ist hier definitiv Gold.
Redaktion: Wie sieht ein typischer erster Beratungstermin bei Ihnen aus?
Jan Manshardt: Zuerst einmal klären wir, was genau passiert ist und was der aktuelle Stand ist – liegt bereits eine Anzeige vor, gab es eine Durchsuchung oder Vernehmung? Danach verschaffe ich mir einen Überblick über mögliche rechtliche Risiken und Chancen. In vielen Fällen beantrage ich sofort Akteneinsicht. Das Gespräch ist vertraulich und auf Augenhöhe. Ich erkläre die nächsten Schritte und wie wir gemeinsam vorgehen können. Ziel ist es immer, schnell Klarheit und Sicherheit zu schaffen.
Redaktion: Gibt es Fälle, bei denen Sie sagen: „Hier hätte man durch frühes Eingreifen alles verhindern können“?
Jan Manshardt: Leider sehr viele. Ich denke da etwa an Betäubungsmitteldelikte, bei denen die Durchsuchung auf zweifelhaften Hinweisen beruhte – hätte man früher interveniert, wären die Beweise vielleicht gar nicht verwertbar gewesen. Oder Sexualstraftaten, bei denen Aussagen falsch interpretiert wurden. Wenn ich frühzeitig eingebunden werde, kann ich mit der Staatsanwaltschaft sprechen, Anträge stellen, Gutachten einholen – all das kann entscheidend sein. Aber auch im Jugendstrafrecht: Frühzeitig kann man auf eine erzieherische Lösung hinwirken, bevor es zu einer förmlichen Anklage kommt.
Redaktion: Abschließend: Was möchten Sie den Menschen mitgeben, die sich aktuell mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sehen?
Jan Manshardt: Lassen Sie sich nicht einschüchtern, bleiben Sie ruhig – und holen Sie sich sofort professionelle Unterstützung. Strafrecht ist kein Selbstläufer. Wer zu lange wartet, riskiert unnötige Nachteile. Ein erfahrener Fachanwalt kann nicht zaubern, aber er kann Sie schützen, verteidigen und Wege aufzeigen, die Sie allein niemals gehen würden. Je früher Sie handeln, desto besser sind Ihre Chancen.
Redaktion: Vielen Dank, Herr Manshardt, für dieses aufschlussreiche Gespräch.
Jan Manshardt: Sehr gern. Ich hoffe, es hilft dem einen oder anderen, in einer schwierigen Situation die richtige Entscheidung zu treffen.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Jan Manshardt ist seit 1999 als zugelassener Rechtsanwalt in Berlin tätig und 2005 Fachanwalt für Strafrecht. Die Kanzlei befindet Sie in Berlin Charlottenburg.
Roswitha Gladel
chippy11(at)web.de
0171 8839554
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Datum: 10.06.2025 - 13:48 Uhr
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Ansprechpartner: Jan Manhardt
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Rechtsberatung (gewerblich)
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