Rheinische Post: Keine Schulden für
Chaos-Kommunen
ID: 217749
Die neue NRW-Regierung will ihre Politik mit höheren Schulden
finanzieren. Das allein ist noch kein Grund, den Stab über sie zu
brechen. Solange mit den Schulden ein solider Wert finanziert wird,
dessen Nutzen den Schuldenaufwand eines Tages übersteigt, ist die
Aufnahme von zusätzlichen Krediten unter Umständen vertretbar. Genau
das darf man aber bezweifeln. Zu den kostspieligsten Projekten der
neuen Landesregierung gehört ein Rettungspaket für verarmte Kommunen,
die wegen ihrer Schuldenlast kaum noch Handlungsspielraum haben. Gut
so, möchte man meinen, wenn man sich in so manchen kommunalen
Haushalt vertieft: Da werden immer noch hemmungslos Freibäder,
Stadthallen und andere Prestigeprojekte finanziert, obwohl längst
kein Geld mehr da ist. Die Hilflosigkeit mancher Kämmerer drückt sich
auch darin aus, dass viele von ihnen ihrer klammen Lage mit
spekulativen Zinswetten zu entkommen suchten - und so weitere
Millionen verzockt haben. Beispiele wie Düsseldorf, Langenfeld oder
Raesfeld haben gezeigt, dass man auch in wirtschaftlich schwierigen
Zeiten haushalten kann. Wer verantwortungslosen Kommunalpolitikern
jetzt pauschal mit frischem Steuergeld aus der Patsche helfen will,
bestraft die anderen für ihre Umsicht. Solche Projekte rechtfertigen
keine neuen Schulden.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2303
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.06.2010 - 20:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 217749
Anzahl Zeichen: 1595
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Düsseldorf
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 1001 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rheinische Post: Keine Schulden für
Chaos-Kommunen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).