DGAP-News: Noerr LLP: Urteil des OLG Celle - Gläubigerausschuss haftet wegen ungenügenderÜberwachung des Insolvenzverwalters
ID: 217873
28.06.2010 09:00
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Mitglieder des Gläubigerausschusses eines insolventen Unternehmens haften
für eine mangelhafteÜberwachung des Insolvenzverwaltersähnlich streng wie
Aufsichtsräte für eine mangelhafteÜberwachung des Vorstands. Diese Tendenz
in der juristischen Fachliteratur bestätigt ein Urteil des
Oberlandesgerichts (OLG) Celle vom 3. Juni (Az.: 16 U 135/09). Ein
Anwaltsteam von Noerr bestehend aus den Insolvenzrechtlern Dr. Christoph
Schotte und Tim Jakobs sowie dem Prozessrechtler Christian Stempfle war
daran auf Seiten des siegreichen Klägers beteiligt: Insolvenzverwalter
Manuel Sack. Unterstützt wurde das Team durch den Insolvenzrechtler Leif
Engelbrecht von Brinkmann&Partner.
In dem Berufungsverfahren ging es um die Frage, ob die Mitglieder eines
Gläubigerausschusses wegen mangelhafterÜberwachung des früheren
kriminellen Insolvenzverwalters Schadensersatz an die Insolvenzmasse zahlen
müssen. Der Hintergrund: Der frühere Insolvenzverwalter hatte aus
verschiedenen Insolvenzverfahren ein Cash-Pooling-System aufgebaut, mit dem
er mehr als 40 Millionen Euro aus den von ihm verwalteten Insolvenzmassen
für eigene Zwecke auf die Seite schaffte. Auch aus der nunmehr vom Kläger
verwalteten Masse entnahm er Millionenbeträge und wurde wegen Untreue
verurteilt.
Das kriminelle Cash-Pooling-System konnte nur funktionieren, weil die
Gläubigerausschüsse der insolventen Unternehmen sein Tun und Wirken nicht
genügendüberwachten, so die Ansicht des OLG Celle. Sonst hätte der Abfluss
von Vermögen auffallen müssen. Deshalb sprach es dem jetzigen
Insolvenzverwalter und Kläger Sack, der unter anderem als
Insolvenzverwalter der Heros-Gruppe bekannt ist, 5,3 Millionen Euro
Schadensersatz zu. Die Revision zum Bundesgerichtshof ist nicht zugelassen,
die Frist für die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof endet am
7. Juli 2010.
Die Entscheidung hat folgende Bedeutung: Neben Klagen gegen Mitglieder des
Gläubigerausschusses in anderen betroffenen Insolvenzverfahren sind auch
Klagen gegen die Banken, welche die Konten des kriminellen Verwalters
geführt haben, erhoben worden. 'Mitglieder von Gläubigerausschüssen sollten
deshalb künftig sorgsam prüfen, was genau ihre Pflichten sind und ob sie
das damit verbundene Haftungsrisiko eingehen wollen', raten die
Noerr-Insolvenzrechtsexperten. Eine weitere Möglichkeit: Laut Gesetz können
Mitglieder des Gläubigerausschusses die Kassenprüfung an Experten
delegieren.
'Das Urteil ist ein wichtiger Schritt für unseren Berufsstand, damit auch
die unterstützende undüberwachende Rolle des Gläubigerausschusses künftig
mit der vom Gesetzgeber beabsichtigten Professionalität wahrgenommen wird',
hofft Insolvenzverwalter Sack.
Dr. Michael Neumann, MBA
Noerr LLP
Brienner Str. 28
80333 Muenchen / Germany
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Datum: 28.06.2010 - 09:00 Uhr
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