Arbeitskammer unzufrieden mit Arbeitszeiterfassung im Saarland

Arbeitskammer unzufrieden mit Arbeitszeiterfassung im Saarland

ID: 2179227

Arbeitskammer des Saarlandes beklagt, dass die Arbeitszeit nur von drei Viertel der Beschäftigten erfasst wird




(PresseBox) - Seit knapp drei Jahren gilt ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung, wonach die Unternehmen verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu dokumentieren. Aus Sicht der saarländischen Arbeitskammer wird diese Pflicht im Saarland derzeit nicht zufriedenstellend erfüllt. Grundlage für diese Einschätzung ist eine Beschäftigtenbefragung des vergangenen Jahres.

Gegenüber dem Saarländischen Rundfunk (SR) sagte Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer: „Die tägliche Arbeitszeit wird nur bei drei Vierteln der saarländischen Beschäftigten erfasst.“ Bei Frauen sei der Anteil sogar noch etwas niedriger ausgeprägt. Die Ursache dafür sieht Otto darin, dass Frauen häufiger in Teilzeit und weniger als 20 Wochenstunden arbeiten.

Einen weiteren Grund dafür, dass die verpflichtende Arbeitszeiterfassung nur zögerlich angegangen würde, sieht die Arbeitskammer in fehlenden Kontrollen. Thomas Otto: „Aufgrund nicht hinreichender Personalausstattung werden vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz nicht ausreichend Kontrollen zu Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz durchgeführt. Der Druck auf die Betriebe, Arbeitszeiterfassungssysteme für die Beschäftigten einzuführen, ist also praktisch nicht gegeben.“

Gerade vor dem Hintergrund der Kritik der Arbeitskammer bietet sich eine einfache, digitale und rechtskonforme Lösung wie edtime von eurodata an – ideal für Unternehmen, die ihrer Pflicht zur Arbeitszeiterfassung effizient und ohne großen Aufwand nachkommen möchten.

Hier geht’s zum vollständigen Beitrag: SR.de: Arbeitskammer unzufrieden mit Arbeitszeiterfassung im Saarland

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Datum: 18.06.2025 - 11:00 Uhr
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