ARAG, stimmt das? Hitzeschutz - heiß diskutiert

ARAG, stimmt das? Hitzeschutz - heiß diskutiert

ID: 2179603

ARAG Experten mit wichtigen Urteilen für die nächste Hitzewelle



(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Müssen alle Eigentümer einer Außen-Klimaanlage zustimmen?

Wer in einer Wohnungseigentumsanlage eine Klimaanlage installieren will, sollte vorher die Miteigentümer ins Boot holen, sonst kann es Ärger geben. Denn die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Einbau einer Klimaanlage auf einer Sondernutzungsfläche eine bauliche Veränderung darstellt. Und die benötigt die Zustimmung aller Miteigentümer. In einem konkreten Fall hatten Eigentümer einer Erdgeschosswohnung ihre Klimatruhe samt Verkleidung und Versorgungsleitungen auf der eigenen Terrasse angebracht. Die übrigen Eigentümer wurden vorher nicht gefragt, lehnten die nachträgliche Genehmigung aber ab. Die Begründung: Die Anlage verändere das optische Erscheinungsbild der Wohnanlage, beschädige durch Bohrungen in der Fassade gemeinschaftliches Eigentum und verursache Lärm. Auch die Richter waren dieser Ansicht, woraufhin die Anlage wieder beseitigt werden musste. Und zwar so, dass die ursprüngliche Bausubstanz wiederhergestellt wurde (Amtsgericht München, Az.: 485 C 175101/18 WEG).





Hitze als Mietmangel?

Mieter von Dachgeschosswohnungen müssen höhere Innentemperaturen in Kauf nehmen als Mieter von tiefer gelegenen Wohnungen. Und der Vermieter muss auch keine elektrischen Außenjalousien installieren. Die ARAG Experten verweisen auf einen Fall, in dem ein Mieter von seiner Vermieterin forderte, wegen Überhitzung seiner Maisonettewohnung mit großen Fenstern Jalousien anbringen zu lassen. Seine Wohnung heizte sich im Sommer auf bis zu 35 Grad Celsius auf und auch nachts sank die Temperatur nicht unter 25 Grad. Er meinte, das sei ein Mietmangel, weil sich die Wohnung auf höchstens 26 Grad Celsius aufheizen dürfe. Doch die Richter stellten klar, dass bei Dachgeschosswohnungen mit großen Fenstern mit starker Sonneneinstrahlung und höheren Temperaturen zu rechnen sei. Ein Mietmangel liege nicht vor, da der Mieter von diesen Bedingungen wusste, als er die Wohnung angemietet hatte. Zudem wies das Gericht darauf hin, dass die vom Mieter angeführte DIN 1946 eine arbeitsrechtliche Norm für Höchsttemperaturen am Arbeitsplatz sei und nicht für Wohnräume gilt. Die zulässigen Temperaturen in Wohnungen können laut ARAG Experten höher angesetzt werden. Insgesamt müssen Mieter von Dachgeschosswohnungen Temperaturen bis etwa 30 Grad Celsius hinnehmen (Amtsgericht Leipzig, Az.: 164 C 6049/04).







Darf man nachts das Fenster trotz Einbruchsgefahr kippen?

Gerade in heißen Sommernächten ist nächtliches Lüften oft nötig. Und zwar trotz einer möglichen Einbruchsgefahr. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen konkreten Fall, in dem eine Wohnungsinhaberin genau das tat: Sie ließ das Fenster ihres Wohnzimmers über Nacht in Kippstellung, um die Sommerhitze zu lindern. Von der Straße aus war das Wohnzimmer nicht einsehbar. Sie selbst war die ganze Nacht anwesend, schlief jedoch im Schlafzimmer. In der Nacht kam es zum Einbruch. Dabei verschaffte sich der Dieb über das gekippte Wohnzimmerfenster Zutritt. Die Hausratversicherung weigerte sich zunächst, den Schaden zu zahlen, da sie grobe Fahrlässigkeit unterstellte. Doch die Richter waren anderer Ansicht: Solange der Einbrecher nicht direkt durch das Fenster greifen konnte, um z.B. die Terrassentür zu öffnen, liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor. Das Fenster war zudem von außen nicht einsehbar. Unter diesen Bedingungen musste die Versicherung den Schaden übernehmen (Landgericht Gießen, Az.: 4 O 585/00).



Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?

Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 20 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Dr. Shiva Meyer Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de



drucken  als PDF  Urteil: Blaue Karte und Niederlassungserlaubnis parallel Rechtsanwalt Kempter in Stockach und Radolfzell
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 20.06.2025 - 10:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2179603
Anzahl Zeichen: 3866

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 365 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARAG, stimmt das? Hitzeschutz - heiß diskutiert"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Sommerurlaub ohne Stress: Diese Rechte haben Reisende ...
Vor einigen Tagen wurde das „Gesetz zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung“ vom Deutschen Bundestag beschlossen. Was haben Urlauber davon? Tobias Klingelhöfer: Dadurch wird die Abfertigung an vielen Flughäfen stärker digitalisiert. Reisende sollen vermehrt auf automatisierte Che

Shopping im Urlaub: Was gilt beim Zoll? ...
Sind Einkäufe innerhalb der EU problemlos möglich? Wer innerhalb der Europäischen Union reist, profitiert vom freien Warenverkehr. Waren dürfen laut ARAG Experten grundsätzlich ohne Zollformalitäten mitgebracht werden, sofern sie für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Das gilt auch für

Zugverspätung: Was Fahrgästen zusteht ...
Ab welcher Verspätung gibt es Geld zurück? Tobias Klingelhöfer: Fällt ein Zug aus oder ist die Zugfahrt von einer Verspätung betroffen, haben Bahnreisende klar geregelte Ansprüche nach der Fahrgastrechte-Verordnung der Europäischen Union (EU). Verspätet sich die Ankunft am Zielort um mindes


Weitere Mitteilungen von ARAG SE


Urteil: Blaue Karte und Niederlassungserlaubnis parallel ...
Verwaltungsgericht Berlin: Niederlassungserlaubnis schließt Blaue Karte EU nicht aus - Rechtswidrige Praxis des LEA aufgehoben Berlin - Mit Urteil vom 14. Mai 2025 (Az. 29 K 122/24) hat das Verwaltungsgericht Berlin ein deutliches Signal gegen die bisherige Verwaltungspraxis des Landesamts für

Trump und der Iran-Krieg: Seine wichtigste Entscheidung / Kommentar von Dietmar Ostermannn ...
Trumps "Maga"-Bewegung ist tief gespalten, das Versprechen, keine Kriege zu führen, berührt den ideologischen Kern. Zum ersten Mal riskiert er, viele Anhänger ernsthaft zu verprellen. Noch größer sind die militärischen Risiken. Ein begrenzter US-Schlag kann scheitern, Iran Vergeltung

Polizei und Autobahn GmbH streiten in Sachsen-Anhalt über Absicherung von Gefahrenstellen ...
Vor dem Start der Reisesaison entbrennt ein Streit um die Sicherheit auf Sachsen-Anhalts Autobahnen. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Freitagausgabe). Demnach wirft die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) der Autobahn GmbH und deren Straßenmeistereien vor, sich nicht

Merz und die "Drecksarbeit" ...
Es war wieder eine spontane Aktion von Friedrich Merz. Im Interview mit dem ZDF auf dem G7-Gipfel hat er in Bezug auf den Iran gesagt, dass Israel da die "Drecksarbeit" auch für Deutschland mache. Merz hat diesen Begriff nicht ins Interview eingebracht, sondern die Leiterin des ZDF-Haupts


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z