Kirche sollte auf die Klägerin zugehen / Kommentar von Raimund Neuß zum Kölner Urteil im Fall Melanie F.
ID: 2182143

(ots) - Kein Schadenersatz von der Kirche für die jahrelang von ihrem Pflegevater, einem katholischen Geistlichen, sexuell schwer misshandelte Melanie F: Schon für einen Unbeteiligten ist die Lektüre dieses vom Landgericht Köln gefällten Urteils verstörend. Für die Klägerin selbst geht das Urteil an die Grenzen des Erträglichen, und es birgt Herausforderungen für gleich drei Adressaten.
Erstens für die Anwälte der Klägerin. An einer Feststellung der Zivilkammer kommt man nicht vorbei: Ja, es war ein staatlicher Rechtsakt, durch den Melanie F. ihrem Pflegevater anvertraut, man muss im Ergebnis sagen: ausgeliefert wurde. Was immer auf kirchlicher Seite genehmigt, angeordnet und dann nicht kontrolliert wurde - das zuständige Jugendamt hatte auf das Wohlergehen des Kindes zu achten. Wenn sie sich ausschließlich auf die Kirche fixieren und andere mögliche Verantwortungsträger, hier das Jugendamt, nicht in die Pflicht nehmen, dann handeln Betroffenenanwälte nicht im Interesse ihrer Mandanten. Daraus sollten sie lernen.
Zweitens muss das Gericht sich selbst kritischen Fragen stellen. Natürlich stimmt es, dass man aus der katholischen Lehre über den sakramentalen Charakter des Priestertums keine unmittelbare zivilrechtliche Haftung der Kirche für alles ableiten kann, was ein Priester tut oder lässt. Im Fall F. war die Kirchenleitung allerdings intensiv mit dem geplanten Pflegeverhältnis befasst, der spätere Missbrauch fand in einem Pfarrhaus statt, der Täter führte das Kind in die Sakramente von Beichte und Kommunion ein und hatte damit auch psychologisch einen enormen Einfluss auf sein Opfer. Ein Nicht-Priester hätte gar nicht so handeln können wie der Missbrauchstäter. Wieso spielt das im ganzen Urteilstext keine Rolle?
Und drittens ist da das Erzbistum Köln. Selbst wenn das Urteil Bestand haben sollte und dem Erzbistum die Nachlässigkeit, die zu Zeiten von Joseph Kardinal Höffner geherrscht hat, zivilrechtlich nicht zur Last gelegt werden kann: Die moralische Schuld kirchlicher Amtsträger ist kaum sinnvoll zu bestreiten. Sie haben nicht näher hingesehen, nachdem das Erzbistum dieses außergewöhnliche Pflegeverhältnis zugelassen hatte.
Die katholische Kirche ist in diesem Fall weit hinter ihren Ansprüchen zurückgeblieben. Sie sollte auf die Klägerin zugehen und ihr Hilfen weit über das hinaus anbieten, was bisher seitens der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen bewilligt wurde.
Pressekontakt:
Kölnische Rundschau
Raimund Neuß
Telefon: 0221/1632-555
print@kr-redaktion.de
Original-Content von: Kölnische Rundschau, übermittelt durch news aktuellWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 01.07.2025 - 19:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2182143
Anzahl Zeichen: 2749
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:
Köln
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 406 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kirche sollte auf die Klägerin zugehen / Kommentar von Raimund Neuß zum Kölner Urteil im Fall Melanie F."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kölnische Rundschau (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Auf das Aufatmen folgte das Entsetzen: Die Erinnerung an den historischen Sieg der ukrainischen Armee in der Schlacht um Kiew ist untrennbar mit der an die Aufdeckung der Massaker in Butscha und anderen Vororten der ukrainischen Hauptstadt verbunden. Die Morde von Butscha sind nicht damit zu erklä
Wider jedes Königsgehabe - Frank Überall (Kölnische Rundschau) über die Demonstrationen gegen Donald Trump in den USA ...
Königliches Gehabe passt nicht zu einer Demokratie - jedenfalls nicht, wenn es statt um bloße Repräsentation darum gehen soll, einsam und allein Entscheidungen zu treffen. Die "No Kings"-Demonstrationen in den USA zeigen, dass in Krisenzeiten der Ruf nach einer ordnenden Hand zwar durch
Auch ein Sieg kann Sorgen machen / Raimund Neuß zum Wahlergebnis in Rheinland-Pfalz ...
Rückkehr in die Staatskanzlei nach 35 Jahren: Die rheinland-pfälzische CDU von Gordon Schnieder jubelt. Endlich, endlich hat sie die Wählerinnen und Wähler überzeugen können, dass sie ein plausibles personelles und inhaltliches Angebot hat. Seit dem Sturz von Bernhard Vogel 1988 hatte sich ei
Weitere Mitteilungen von Kölnische Rundschau
Hitze ist unser Versagen ...
Klimaschutz bedeutet Hitzeschutz. Das ist ein weltweites Unterfangen - etwa, indem Staaten aufhören, klimaschädliche Treibhausgase freizusetzen. Auch jedes einzelne Land kann etwas beitragen. Mit Frischluftschneisen in den Städten, Grünflächen, begrünten Dächern und Fassaden, entsiegelten FlÃ
"nd.DerTag": Nicht freiwillig und zum Nulltarif - Kommentar zur politischen Debatte über besseren Hitzeschutz ...
Es ist ein regelmäßig wiederkehrendes Trauerspiel: Wenn sich eine Hitzewelle durchs Land schiebt, wird viel über unzureichende Schutzmaßnahmen und die Verantwortung der Politik geredet. Danach ist alles schnell wieder vergessen, und die Kommunen werden mit dem Aufstellen von HitzeÂaktionspläne
Geheimdienste brauchen mehr Schlagkraft ...
Die Festnahme eines mutmaßlichen Spions des Mullah-Regimes in Dänemark auf Geheiß des Generalbundesanwalts ist alarmierend. (...) Deutschland muss auf der Hut sein und alles tun, um seine Abwehr optimal aufzustellen gegen Attacken von Regimen wie denen in Teheran, Moskau und Peking. (...) Natürl
Elterliche Glücksspielproblematik: rund 600.000 Minderjährige in Deutschland betroffen ...
Nach aktuellen Hochrechnungen des IFT Institut für Therapieforschung München, basierend auf den Daten des bevölkerungsrepräsentativen Glücksspielsurveys 2023, haben in Deutschland zwischen 574.000 und 605.000 Minderjährige mindestens einen Elternteil mit einer Glücksspielstörung. Das entspri




