SPD legt Gesetzentwurf zum verbesserten Kuendigungsschutz bei Bagatelldelikten vor

SPD legt Gesetzentwurf zum verbesserten Kuendigungsschutz bei Bagatelldelikten vor

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SPD legt Gesetzentwurf zum verbesserten Kuendigungsschutz bei Bagatelldelikten vor



(pressrelations) -
Anlaesslich der heutigen Expertenanhoerung im Bundestag zum SPD-Gesetzentwurf bezueglich verbessertem Kuendigungsschutz bei Bagatelldelikten erklaert die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:

Dass Frikadellen und andere Bagatellen kuenftig nicht mehr zum sofortigen Rausschmiss fuehren, ist Ziel unseres Gesetzes. Denn Kuendigungen sind keine Bagatellen. Was dem Arbeitgeber oft leicht von der Hand geht, ist fuer Arbeitnehmer meist ein tiefer Einschnitt in ihr Leben.

Die Mehrheit der geladenen Experten bestaetigen in ihren Stellungnahmen, dass die Rechtsprechung in Deutschland in der Tradition absoluter Kuendigungsgruende steht und getragen ist von einem "Null-Toleranz-Prinzip" auch bei Bagatelldelikten.

"Wer klaut, der fliegt." Diese Ideologie praegte bis 2009 ueberwiegend die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Weit ueber 150 veroeffentlichte Faelle wurden vor Arbeitsgerichten verhandelt, nur ein knappes Dutzend der Urteile verneint die Wirksamkeit einer ausserordentlichen Kuendigung bei Eigentums- oder Vermoegensdelikten.

Die juengste Entscheidung des BAG im Fall "Emmely" deutet auf eine Trendwende hin und bestaetigt die SPD: Fristlose Kuendigungen wegen Bagatelldelikten sind ueberhart. Die SPD hat deshalb als erste Fraktion im Februar 2010 einen Gesetzesentwurf eingebracht, um willkuerliche Kuendigungen zu vermeiden und Rechtsklarheit zu schaffen.

Unser Ziel ist es, den Automatismus zwischen Eigentumsdelikt und Kuendigung bei geringem wirtschaftlichen Schaden zu unterbrechen. Deshalb schreibt die SPD in ihrem Gesetzentwurf das Erfordernis einer Abmahnung fest, die "in der Regel"
ausgesprochen werden muss. Erst muss abgemahnt werden, im Wiederholungsfall kann gekuendigt werden.

Aus unserer Sicht kann nur so eine angemessene Interessenabwaegung und das Ultima-ratio-Prinzip einer Kuendigung gesetzlich erfasst werden. Dass diese Regelung sachgerecht ist, bestaetigen auch mehrere Sachverstaendige.



Deshalb fordern wir Frau von der Leyen auf, die geltende Rechtsunsicherheit zu beenden und das Kuendigungsschutzgesetz entsprechend unserer Vorschlaege zu verbessern.


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Datum: 28.06.2010 - 16:47 Uhr
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