Glasfaser: schnelles Internet, schnelle Entscheidung?

Glasfaser: schnelles Internet, schnelle Entscheidung?

ID: 2184827

ARAG Experten informieren, worauf es bei Verträgen ankommt



(firmenpresse) - Wurfpost im Briefkasten, Klingeln an der Haustür - schon seit einigen Monaten geben verschiedene Telekommunikationsunternehmen alles, um neue Kunden für Glasfaseranschlüsse zu gewinnen. Und das, obwohl sich das Netz noch im Ausbau befindet und die Nutzung häufig noch gar nicht möglich ist. Daher steigt die Anzahl der grundsätzlich angeschlossenen Haushalte zügiger als die der bereits aktiven Nutzer des Glasfasernetzes. Warum auch sollte man einen Vertrag über etwas abschließen, das noch nicht wirklich vorhanden ist? Oder hat man nichts zu verlieren? ARAG Experten bringen Licht ins Dunkel.



Warum überhaupt Glasfaser?

Nicht ganz ohne Grund gilt die Glasfaser als "Internet der Zukunft". Unser Nutzerverhalten hat sich in den letzten Jahren massiv geändert. TV wird nicht mehr analog, sondern digital geschaut, die Anzahl der Streamingdienste wächst rasant, Schüler lernen mehr mit dem iPad als mit dem Buch und der Besitz eines Smartphones ist das Normalste der Welt. Datenmengen steigen ins Unermessliche und eine hohe Übertragungsgeschwindigkeit wird benötigt - das kann auf Dauer nur Glasfaser leisten. Zudem weisen die ARAG Experten darauf hin, dass die Störanfälligkeit deutlich geringer ist. Glasfaser bietet also stabile und zuverlässige Leitungen zu jeder Tageszeit, losgelöst davon, wie viele Haushalte gleichzeitig online sind. Kurzum: Wer viel surft, streamt, im Homeoffice sitzt oder Gaming liebt, ist mit Glasfaser bestens beraten.



Technische Voraussetzungen im Haus

Auch wenn das Glasfaserkabel bis ans Haus gelegt wurde ("Homes Connected"), bedeutet das nicht automatisch, dass auch in jeder Wohnung oder Geschäftseinheit Glasfaser ankommt. Häufig muss innerhalb des Gebäudes eine sogenannte Inhouse-Verkabelung erfolgen - also die Leitungsverlegung vom Hausanschlusspunkt in die jeweiligen Einheiten. Das kann mit zusätzlichen Kosten und Aufwand für Eigentümer oder Vermieter verbunden sein.





Jetzt zugreifen oder abwarten und Tee trinken?

Es gibt einen guten Grund fürs frühe "Ja": Die Chance ist groß, dass die Anschlusskosten künftig steigen. Wer also jetzt dabei ist, kann oft Geld sparen. Wenn man also von einem Glasfaseranschluss überzeugt ist, gibt es prinzipiell kein Problem damit, den Vertrag frühzeitig zu unterschreiben. Denn solange die Leistung nicht erbracht ist, muss man auch nicht zahlen.



Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass Mieter nur dann Glasfaser bekommen können, wenn der Vermieter mit im Boot sitzt. Er muss einwilligen, dass der Zugang zum Haus gelegt wird ("Homes Connected") und einen entsprechenden Vertrag mit dem Anbieter schließen. Verlegt wird nämlich erst einmal nur an den Gebäuden vorbei ("Homes Passed"). Bei Eigentümergemeinschaften gilt: Möchte ein Eigentümer den Zugang legen lassen, müssen alle anderen Eigentümer zustimmen.



Kommunale Förderung prüfen

Gerade im ländlichen Raum gibt es laut ARAG Experten häufig Förderprojekte oder Kooperationen mit der Kommune, um Glasfaser für ganze Straßenzüge oder Ortsteile kostengünstig zu verlegen. Wer sich frühzeitig beteiligt, z. B. durch eine unverbindliche Interessenbekundung, kann nicht nur sparen, sondern sorgt mit dafür, dass der Ausbau überhaupt zustande kommt.



Was ist beim Vertragsabschluss zu beachten?

Ist auch der Nutzungsvertrag unter Dach und Fach, ist das "Home Active" erreicht. Auch wenn das Kaufobjekt, also die Bereitstellung von Glasfasernutzung, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Umständen noch nicht verfügbar ist, ist der Vertrag wie jeder andere zu behandeln. Das heißt, zum Zeitpunkt der Unterschrift ist man an ihn gebunden. Zustande kommt er, wenn die Auftragsbestätigung des Telekommunikationsanbieters vorliegt. Bekommen Kunden diese Bestätigung nicht in einem angemessenen Zeitraum von wenigen Wochen, endet die Bindung ans Angebot.



ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass der Kunde sowohl beim Haustürgeschäft, als auch bei Online-Verträgen, ein vierzehntägiges Widerrufsrecht hat. Das Angebot zu testen und dann Abstand zu nehmen, ist allerdings nicht möglich, wenn die Anschlüsse zum Zeitpunkt der Unterschrift noch nicht einsatzbereit sind. In diesem Fall raten die ARAG Experten, die Laufzeit des Vertrages so kurz wie möglich zu halten. Gängig sind allerdings 24 Monate. Eine längere Vertragsbindung ist laut ARAG Experten gesetzlich auch gar nicht erlaubt.



Anbieter sorgfältig vergleichen

Nicht nur der Preis und die Geschwindigkeit sollten beim Anbieter-Vergleich eine Rolle spielen. Kunden sollten auch auf die Transparenz der Vertragsbedingungen, mögliche versteckte Kosten wie etwa für die Routermiete, Kundenbewertungen und Servicequalität achten. Einige Anbieter begrenzen sogar die Nutzung durch sogenannte "Fair-Use"-Klauseln. Ein Vergleich lohnt sich gerade bei langfristigen Verträgen.



Wann erhält der Kunde die Leistung?

Einfach gesagt, wird die Leistung dann erbracht, sobald der Zugang zum Haus gelegt und der direkte Vertrag zwischen dem Kunden und dem Dienstleister bestätigt ist. Beides muss der Fall sein. Eben diese doppelte Notwendigkeit erklärt, warum die Lieferung nicht sofort erfolgt, wenn das Gebäude mit Glasfaser versorgt ist oder aber die Vertragsbestätigung angekommen ist.



Ein anderer Fall: Die Leitungen liegen vielleicht bereit, aber alte vorhandene Verträge beinhalten die neue Leistung nicht. Es gilt also zunächst zu prüfen, ob der aktuelle Vertragspartner die Leistung überhaupt anbietet und dann gegebenenfalls ein Upgrade bei ihm abzuschließen. Muss der Anbieter gewechselt werden, kann es länger dauern, denn auch beim alten Anbieter ist die Kündigungsfrist einzuhalten.



Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Verfügbarkeit einer schnelleren Leitung kein Sonderkündigungsrecht nach sich zieht. Auch die vorhandene Rufnummer kann den Vertragswechsel verzögern. Denn die Portierung der Nummer erfolgt erst nach Ablauf des ursprünglichen Vertrages. Ganz wichtig: Niemals den alten Vertrag selbst kündigen. Um die Kündigung des vorherigen Vertrages und die Rufnummermitnahme kümmert sich laut ARAG Experten der neue Anbieter.



Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?

Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 20 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de



drucken  als PDF  Banque de Luxembourg stärkt ihre Resilienz - mit Genetec als Technologiepartner Spendenübergabe an Verein Nestwärme e.V.
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 14.07.2025 - 14:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2184827
Anzahl Zeichen: 6926

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Information & TK



Diese Pressemitteilung wurde bisher 327 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Glasfaser: schnelles Internet, schnelle Entscheidung?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Von Namen bis Verträge: Was sich mit der Ehe ändert ...
Mit der Entscheidung zu heiraten stellen sich für viele Paare auch rechtliche Fragen: Welcher Familienname soll es sein? Worauf muss bei der Planung geachtet werden? Was gilt für bestehende Verträge - und ändert sich sonst noch etwas? Pünktlich zur Hochzeitssaison geben die ARAG Experten einen

Von Namen bis Verträge: Was sich mit der Ehe ändert ...
Mehr Freiheit beim Familiennamen Seit Mai 2025 gilt in Deutschland ein reformiertes Namensrecht. Ehepaare können seither deutlich freier entscheiden, welchen Namen sie künftig führen möchten. Das Wichtigste: Das Tragen von Doppelnamen, die sich aus dem Geburtsnamen der Frau und dem des Mannes z

ARAG Konzern erzielt erneut starkes Beitragsplus ...
- Die Bruttobeitragseinnahmen des ARAG Konzerns stiegen in 2025 um 13,2 Prozent - Das Rechtsschutzgeschäft wuchs um 11,5 Prozent - Die Krankenversicherung legte erneut stark um 18,4 Prozent zu - Die Combined Ratio verbesserte sich auf 89,4 Prozent - Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstät


Weitere Mitteilungen von ARAG SE


Banque de Luxembourg stärkt ihre Resilienz - mit Genetec als Technologiepartner ...
FRANKFURT/BRUESSEL 14. Juli 2025 - Die Banque de Luxembourg hat ihre Sicherheitsarchitektur umfassend modernisiert und setzt dabei auf die Plattform Genetec™ Security Center. Die Integration physischer und digitaler Schutzmaßnahmen gilt als strategischer Schritt, um den wachsenden Bedrohungen im

Neoxum OnScreen Privacy Hybridglas – Innovative Technologie für den Schutz der Privatsphäre ...
Datenschutz und Informationssicherheit gewinnen in einer zunehmend vernetzten Welt immer mehr an Bedeutung. Mit dem OnScreen® Privacy Hybridglas präsentiert Neoxum eine bahnbrechende Lösung, die den Schutz vertraulicher Daten und die Qualität des Displayschutzes neu definiert. Das in Deutschland

Verabschiedung des TKG-Änderungsgesetzes 2025 macht den Weg frei für schnelleren Netzausbau ...
Digitalisierung braucht Tempo. Mit dem TKG-Änderungsgesetz hat die neue Bundesregierung in kurzer Zeit eines der wichtigen Beschleunigungsvorhaben für den Infrastrukturausbau im Bundestag beraten und heute bereits verabschiedet.   Der VATM begrüßt ausdrücklich, dass heute endlich das sogenann

Ein Monitor, zwei Game-Modi: der Philips Evnia 27M2N3800A ...
Amsterdam, 11. Juli 2025 - Philips präsentiert mit dem neuen 68,58 cm (27") Evnia 27M2N3800A einen Premium-Gaming-Monitor der nächsten Generation. Das Besondere an diesem Modell: der Dual Mode. Er ermöglicht es dem User, zwischen 4K UHD bei 160 Hz und FHD bei 320 Hz umzuschalten. Ideal für


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z