Eckpunkte für eine Primärversorgung in Deutschland: AOK legt Vorschläge zur Stärkung der ambulanten Versorgung vor
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(ots) - Reimann: Lange Wartezeiten und Benachteiligung von GKV-Patienten durch bessere Steuerung und Zusammenarbeit abbauen
In der anhaltenden Debatte über Steuerungsdefizite und die Benachteiligung von GKV-Patienten bei der Terminvergabe in Arztpraxen hat der AOK-Bundesverband heute das Konzeptpapier "Von Anfang an gut versorgt: Eckpunkte für eine Primärversorgung in Deutschland" vorgelegt. Für einen bedarfsgerechten Zugang zur Versorgung für Patientinnen und Patienten und mehr Effizienz im System durch gezielte Steuerung schlägt die AOK zwei Instrumente vor. Zum einen soll die bestehende hausärztliche Versorgung verlässlicher werden und zu einem teambasierten Primärversorgungssystem weiterentwickelt werden. Zum anderen soll als neues Steuerungselement eine schnelle Ersteinschätzung des konkreten Bedarfs und der Dringlichkeit erfolgen, damit Patientenanliegen zielgerichteter an die richtigen Versorgungsebenen vermittelt werden können.
Diese Ersteinschätzung soll in den Primärversorgungspraxen und flankierend bei den Leitstellen/Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen möglich sein. Das Eckpunktepapier enthält damit konkrete Vorschläge für die Etablierung des im Koalitionsvertrages vorgesehenen verbindlichen Primärarztsystems. "Kernelement unseres Konzepts sind Primärversorgungspraxen als ein gut erreichbarer und verlässlicher Anlaufpunkt für Patientinnen und Patienten", erklärt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes Dr. Carola Reimann. Dort sollen Teams aus Ärzten, Pflegefachpersonen, Physician Assistants und weiteren Gesundheitsberufen eine umfassende Grundversorgung übernehmen und Patientinnen und Patienten bei Bedarf weiter durch das System leiten. "Wir brauchen eine stabile Grundversorgung, damit die Bevölkerung das Vertrauen in ihre gesundheitliche Absicherung nicht verliert. Die teambasierte Aufstellung der bisherigen hausärztlichen Versorgung ist dafür eine wichtige Voraussetzung. In diesen Teams ist auch die Integration von telemedizinischen Angeboten besser möglich als in der Einzelpraxis."
Sowohl Primärversorger als auch Fachärztinnen und -ärzte sollen weiter frei gewählt werden dürfen, Zugang zur fachärztlichen Versorgung sieht die AOK allerdings erst nach qualifizierter Überweisung vor. "Mit Blick auf lange Wartezeiten auf Termine und die Ambulantisierungsziele der Krankenhausreform muss auch die fachärztliche Versorgung bedarfsgerecht ausgerichtet werden", so Reimann. Ausnahmen beim Überweisungsvorbehalt sollen für Kinder- und Jugendarztpraxen, für die Frauenheilkunde sowie für chronisch Kranke und Früherkennungsuntersuchungen gelten. Damit GKV-Versicherte zudem schneller Termine bei Fachärztinnen und -ärzten erhalten, sollen Selbstzahlerleistungen künftig nur noch in ausgewiesenen Sprechstunden angeboten werden dürfen.
Für den Umbau der bestehenden hausärztlichen Versorgung zu einer umfassenden Primärversorgung soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dem AOK-Konzept zufolge Mindeststandards für einen neuen Versorgungsauftrag definieren, der zur Grundlage für die ambulante Bedarfsplanung wird. Freiwerdende Hausarztsitze sollen dann ausschließlich nach den neuen Anforderungen dieses Versorgungauftrags besetzt werden, für Bestandspraxen werden Übergangsregelung gefordert.
Schnelle Orientierung durch ein einheitliches Ersteinschätzungsverfahren
Als weitere Systemschnittstelle sieht die AOK neben den Primärversorgern auch die bei den Kassenärztlichen Vereinigungen angesiedelten Leitstellen. Flankierend zur Primärversorgung sollen sie die Behandlungsdringlichkeit anhand eines standardisierten Ersteinschätzungsverfahrens beurteilen und Patientinnen und Patienten ebenfalls in die passende Versorgung vermitteln. Reimann: "Hiermit greifen wir auch die Planungen aus der Notfallreform auf und integrieren die Wege durch die Versorgungsangebote." Perspektivisch ist eine sektorenunabhängige ambulante regionale Versorgungsplanung erforderlich, in der die Kapazitäten der Primärversorgung, fachärztlichen Grund- und Spezialversorgung, des ambulanten Operierens und der ambulanten Leistungsanteile der Krankenhäuser übergreifend geplant werden.
Umsetzung in der Regelversorgung mit regionalen Spielräumen
Mit der Weiterentwicklung der Versorgungsaufträge werden bundeseinheitliche Mindeststandards gesetzt. "Vor dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen Voraussetzungen in Ballungsräumen und in der Fläche müssen aber regionale Spielräume ermöglicht werden", so Reimann. Die bestehende Verpflichtung der Kassen zum Angebot einer hausarztzentrierten Versorgung (HzV) soll aufgehoben werden, auf freiwilliger Basis regional aber weiter möglich bleiben.
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Das Eckpunktepapier finden Sie unter diesem Link:
www.aok.de/pp/bv/pm/ambulante-primaerversorgung
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Datum: 16.07.2025 - 10:29 Uhr
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