Krank im Urlaub? Gut versichert verreisen

Krank im Urlaub? Gut versichert verreisen

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ARAG Experten informierenüber den richtigen Krankenschutz im Urlaub



ARAG Experten informierenüber den richtigen Krankenschutz im Urlaub (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)ARAG Experten informierenüber den richtigen Krankenschutz im Urlaub (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Die Koffer sind gepackt, die Unterkunft ist gebucht und die Vorfreude groß. Endlich Urlaub! Doch was ist, wenn ein Magen-Darm-Infekt, ein Seeigel-Stachel oder gar ein Unfall die Erholung durchkreuzen? Gerade ein medizinischer Notfall kann im Ausland schnell zur Herausforderung werden, auch finanziell. Daher ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein. Je nachdem, ob Urlauber gesetzlich oder privat krankenversichert sind, ob sie innerhalb der Europäischen Union (EU) reisen oder es sie in die Ferne zieht, gelten unterschiedliche Regelungen. Die ARAG Experten erklären, was man im Krankheitsfall im Urlaub wissen und beachten sollte.



Die Auslands(reise)krankenversicherung

Eine Auslandsreisekrankenversicherung schützt bei kurzfristigen Auslandsaufenthalten, wie z. B. im Urlaub oder auf Geschäftsreise. Sie gilt meist nur für wenige Wochen und übernimmt Kosten für Arztbesuche, Klinikaufenthalte und in manchen Fällen auch den Rücktransport nach Deutschland. Wer jedoch länger im Ausland lebt, studiert oder arbeitet, benötigt laut ARAG Experten eine umfassendere Auslandskrankenversicherung mit erweitertem Leistungsumfang und dauerhaftem Schutz. Entscheidend ist daher immer der Zweck und die Dauer des Auslandsaufenthalts.



Gesetzlich versichert in Europa

Für gesetzlich Krankenversicherte ist die Absicherung im europäischen Ausland grundsätzlich über die Europäische Krankenversicherungskarte, kurz EHIC, gewährleistet. Sie wird von der jeweiligen Krankenkasse ausgestellt und befindet sich auf der Rückseite der Gesundheitskarte. Die EHIC ermöglicht es, in allen EU-Staaten sowie in einigen weiteren Ländern - darunter Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und das Vereinigte Königreich - medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Dabei wird in der Regel das erstattet, was die gesetzliche Krankenversicherung des jeweiligen Landes übernimmt. Einschränkungen kann es geben, wenn zum Beispiel bestimmte Leistungen nur anteilig übernommen werden oder ein Selbstbehalt vertraglich vereinbart ist.





Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die EHIC kein Freifahrtschein für alle Eventualitäten ist. Sie deckt ausschließlich medizinisch notwendige Leistungen ab. Also Behandlungen, die während des Auslandsaufenthalts nicht aufgeschoben werden können. So ist etwa ein Rücktransport nach Deutschland mit der EHIC nicht abgedeckt.



Hier greift nur eine zusätzliche private Auslandsreisekrankenversicherung. Sie übernimmt nicht nur Rücktransporte, sondern oft auch Kosten für Privatkliniken oder für sonstige weitergehende Behandlungen. Je nach gewähltem Tarif ist auch ein weltweiter Schutz möglich.



Gesetzlich krankenversichert außerhalb Europas

Bei gesetzlich Versicherten kommt die Krankenkasse im Regelfall nur für ärztliche Behandlungen innerhalb der EU auf. Bei einer Reise in das außereuropäische Ausland zahlt eine gesetzliche Krankenversicherung laut ARAG Experten nur dann, wenn der jeweilige Staat ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen hat. Wer anderswo krank wird oder einen Unfall hat, bleibt oft auf den Kosten der Behandlung sitzen. Und auch ein Rücktransport in die Heimat muss unter Umständen zumindest teilweise aus eigener Tasche gezahlt werden.



Private Krankenversicherung

Privatversicherte können ebenfalls davon profitieren, medizinische Behandlungen im Ausland über eine Auslandsreisekrankenversicherung abzurechnen. So sparen sie in der Regel potenzielle Selbstbeteiligungskosten und wahren gleichzeitig ihren Anspruch auf Beitragsrückerstattung. Zudem bieten einige Versicherungen einen längeren Schutz, als private Krankenkassen bei Auslandsaufenthalten absichern.



Ausreichender Krankheitsschutz nicht garantiert

Wer bereits eine private Krankenversicherung mit Auslandskrankenschutz abgeschlossen hat, sollte sich nicht darauf verlassen, dass ein Rundumschutz bei einer Krankheit im Urlaub besteht. Hier raten die ARAG Experten zu einem genauen Blick in den Vertrag oder die Nachfrage beim Versicherer. Denn oft sind nur Teilleistungen abgedeckt, die nicht alle Kosten für eine Behandlung im Ausland abdecken. Und die können durch hohe Rechnungen von Urlaubsärzten schnell sehr hoch werden.



Übrigens: Wer eine Kreditkarte hat, sollte auch hier den Vertrag und die Konditionen prüfen, weil hier oft eine Reisekrankenversicherung inkludiert ist.



Krank im Urlaub: AU nötig oder nicht?

Wird man im Urlaub krank, ist das nicht nur medizinisch, sondern auch arbeitsrechtlich relevant. Vor allem dann, wenn die Krankheit in die geplante Erholungszeit fällt. Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch darauf, sich erkrankte Urlaubstage nachträglich gutschreiben zu lassen. Allerdings müssen sie die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachweisen und den Arbeitgeber unverzüglich informieren. Das Attest muss den Anforderungen an eine deutsche Krankschreibung entsprechen und aus dem Ausland möglichst zeitnah übermittelt werden. Die bloße Mitteilung, krank zu sein, reicht laut ARAG Experten nicht aus. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer müssen zudem der Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer mitteilen. Privatversicherte Arbeitnehmer sind davon unabhängig.



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 17.07.2025 - 09:50 Uhr
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