Was Immobilienmakler & Wohnimmobilienverwalter seit 28. Juni 2025 beim BFSG beachten müssen

Was Immobilienmakler & Wohnimmobilienverwalter seit 28. Juni 2025 beim BFSG beachten müssen

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Seit 28. 06. 2025 zwingt das BFSG Makler und Verwalter zu barrierefreien Websites, PDFs und Portalen. Wer jetzt nicht nachbessert, riskiert hohe Bußgelder und Abmahnungen.



Illustration: Stadt­silhouette, Laptop mit barrierefreiem Immobilien-Exposé, Kalender Illustration: Stadt­silhouette, Laptop mit barrierefreiem Immobilien-Exposé, Kalender "28. Juni 2025

(firmenpresse) - Barrierefreiheit ist jetzt Pflicht

Was Immobilienmakler & Wohnimmobilienverwalter seit 28. Juni 2025 beim BFSG beachten müssen

Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz (BFSG) in Deutschland voll wirksam. Was bis dahin für viele Betriebe noch ein abstraktes Zukunfts­thema war, ist nun verbindliches Recht: Digitale Angebote, die sich an Verbraucher richten, dürfen nur noch bereitgestellt werden, wenn sie barrierefrei sind. Für Immobilienmakler und Wohn­immobilien­verwalter hat das Gesetz besondere Sprengkraft - schließlich hängen Exposés, Portale und Self-Service-Apps inzwischen direkt am Kerngeschäft. Wer jetzt nicht nachgezogen hat, riskiert Bußgelder von bis zu 100 000 Euro, wettbewerbs­rechtliche Abmahnungen sowie im Extremfall die Abschaltung der Website.

Warum trifft das BFSG die Immobilienbranche besonders hart?

Hoher Digitalisierungs­grad
Besichtigungs­kalender, 360-Grad-Rundgänge, Reservierungs- und Bewerber­portale - Immobilien­prozesse sind längst online. Fast jeder dieser Kontakt­punkte ist als "Dienstleistung im elektronischen Geschäfts­verkehr" klar vom BFSG erfasst.

PDF-Exposés und Vertrags­unterlagen
PDF bleibt das Standard­format für Grund­risse, Energie­ausweise und Mietverträge. Für Screenreader sind viele dieser Dokumente jedoch unlesbar. Das Gesetz verlangt nun korrekt getaggte PDFs, alternative Bild­beschreibungen und barrierefreie Formular­felder.

Heterogene System­landschaften
Zwischen Makler-CMS, CRM, ERP und Vermieter-Apps tummeln sich proprietäre Tools und SaaS-Lösungen unterschiedlicher Alters­klassen. Die nachträgliche Barrierefrei­heit wird dadurch komplexer und teurer, je später man ansetzt.

Konkret: Diese Anforderungen gelten seit 28. Juni 2025

Praktische Anforderungen und erste Schritte im Überblick - ganz ohne Tabellenform

Websites und Portale: Seit Inkrafttreten des BFSG müssen alle öffentlich zugänglichen Seiten die Vorgaben der Norm EN 301 549 bzw. der WCAG 2.1 AA erfüllen. Konkret heißt das: komplette Tastatur-Bedienbarkeit, ausreichende Farbkontraste, sichtbare Fokus-Umrandungen, aussagekräftige Alternativtexte sowie eine saubere, semantische Überschriften- und Landmark-Struktur.



PDF-Downloads: Exposés, Energieausweise oder Mietverträge müssen für Screenreader verständlich sein. Das gelingt nur mit korrekt getaggten PDF/UA-konformen Vorlagen, klarer Lesereihenfolge und Alternativtexten für eingebettete Bilder. Eine automatisierte Abschlussprüfung - etwa mit PAC oder axesPDF - stellt die Qualität sicher.

Chatbots und Termin-Widgets: Digitale Assistenten dürfen nicht auf Maus­eingaben angewiesen sein und müssen Ausgaben über Screenreader liefern. Entwickelnde integrieren dafür ARIA-Labels, kümmern sich um sauberes Fokus-Management und setzen Live-Regions ein, damit neue Inhalte vorgelesen werden.

Self-Service-Terminals (z. B. Hauszugangs- oder Schließanlagen-Kioske): Für bestehende Geräte gilt noch eine Übergangsfrist bis 2030; danach müssen auch sie barrierefrei sein. Praxisnah heißt das: Austausch veralteter Hardware, Ergänzung alternativer Touch- oder Tastensteuerungen und Bereitstellung von Audio-Ausgaben.

Kleinstunternehmen: Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz fallen grundsätzlich unter eine Ausnahmeregel. Sie müssen jedoch nachweisen, dass die Umsetzung eine "unverhältnismäßige Belastung" darstellt - inklusive nachvollziehbarer Aufwand-/Nutzen-Analyse und dokumentierter Entscheidung.

Sanktionen und Überwachung

Die Markt­überwachungs­behörden der Länder reagieren bereits auf Verbraucher­beschwerden. Bei Verstößen fordern sie zunächst Abhilfe innerhalb kurzer Fristen; bei Untätigkeit folgen Zwangs­gelder, Bußgelder und letztlich die Untersagung des Angebots. Abmahn­fähige Wettbewerbs­verstöße kommen hinzu. Wer hingegen frühzeitig handelt, signalisiert Kunden­orientierung und stärkt die eigene Marke.

Stefan Straßburg, COO Aktion-Barrierefrei.org:
"Barrierefreiheit ist kein Kosten­treiber, sondern ein Marktöffner. In Deutschland leben 13 Millionen Menschen mit Behinderung - plus ältere Nutzerinnen und Nutzer, die von guter Usability profitieren. Wer zugänglich ist, verkauft schneller und rechtssicher."

Fünf Schritte zur schnellen Compliance

48-Stunden-Audit
Automatisches und manuelles Testing der Top-20 Seiten, PDFs und Formulare. Ergebnis: Ampel­report mit Prioritätenliste.

Quick-Fix-Sprint (2 Wochen)
Umsetzung der dringlichsten Punkte (Kontraste, Alternativ­texte, Tastatur­fokus, semantische Überschriften).

Accessible PDF-Pipeline
Einführung barrierefreier Exposé-Vorlagen; Schulung der Marketing­abteilung.

CMS-Upgrade & UI-Pattern-Library
Einheitliche Komponenten (Buttons, Formulare, Modale) mit ARIA-Labels und validem HTML.

Qualitätssicherung & Monitoring
Integration automatischer Accessibility-Checks in den Release-Prozess; jährliches Re-Audit.

Unterstützung von Aktion-Barrierefrei.org

Die Initiative bietet speziell für Makler und Verwalter:

Express-Audits & Sofortmaßnahmen durch zertifizierte WCAG-Experten

Entwickler-Support für TYPO3, WordPress, onOffice, FlowFact & Co.

Rechts­sichere Dokumentation für die Markt­überwachung

Team-Trainings zu barrierefreiem Content und barrierefreiem PDF

Mehr Informationen: https://aktion-barrierefrei.org/handlungsfelder/barrierefreie-webseiten-fur-unternehmen

Redaktioneller Service

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Illustration: Stadt­silhouette, Laptop mit barrierefreiem Immobilien-Exposé, Kalender "28. Juni 2025"; Überschrift "BFSG-Countdown - Barrierefreie Immobilien-Websites", in Blau-Grün-Orange gehalten.

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Unterstützung durch Aktion-Barrierefrei.org
Express-Audit & Maßnahmen­plan speziell für Makler-CMS und Verwalter­portale

Umsetzung durch zertifizierte Accessibility-Entwickler*innen

Rechtssichere BFSG-Dokumentation für die Markt­überwachung

Pressekontakt
Aktion-Barrierefrei.org - Task-Force Immobilien
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Behringstraße 13, 63814 Mainaschaff



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Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 17.07.2025 - 15:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2185770
Anzahl Zeichen: 6970

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Stefan Straßburg
Stadt:

Mainaschaff


Telefon: 06021-130 712-8

Kategorie:

Bau & Immobilien


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Einladung für Dienstag, den 24. 06. 2025 ...

Am 24. Juni 2025, 10:00 Uhr lüften wir im kostenfreien Webinar "Stichtag 28.06.2025: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - Was ist zu tun?" die letzten Geheimnisse einer gesetzeskonformen Barrierefreiheit. Stefan Straßburg (COO | Akt ...

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