Keine Gäubahn-Unterbrechung am Stuttgarter Hauptbahnhof: Deutsche Umwelthilfe reicht Hauptsache-Klage ein
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(ots) -
- DUH reicht weitere Klage gegen die langjährige beziehungsweise dauerhafte Kappung der Gäubahn vom Stuttgarter Bahnknoten beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ein
- Im laufenden ersten Klageverfahren reichte die DUH einen Antrag auf Zulassung der Berufung ebenfalls beim Verwaltungsgerichtshof ein
- DUH-Bundesgeschäftsführer Resch begrüßt Umsetzung des DUH-Vorschlags eines Doppelbetriebs von Tief- und Kopfbahnhof
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine zweite Klage gegen die geplante Abtrennung der Gäubahn vom Stuttgarter Hauptbahnhof beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingereicht. Hintergrund ist die Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamts (EBA), einen Antrag der DUH auf "befristeten Teilwiderruf" der bestehenden Plangenehmigung abzulehnen. Nachdem das Verwaltungsgericht Stuttgart im Februar 2025 eine Klage auf Einhaltung der ursprünglichen Planung abgelehnt hatte, möchte die DUH mit dieser zweiten Klage erreichen, dass die aktuelle Planung geändert wird. Denn die Tatsachen haben sich geändert und es ist nicht mehr nötig ist, die bestehende Planfeststellung umzusetzen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:"Mit unserer neuen Klage auf Erhalt des unterbrechungsfreien Gäubahnanschlusses und Untersagung einer Abtragung des Damms im Bereich der Rampe zum Gäubahnviadukt kämpfen wir auch für einen dauerhaften Doppelbetrieb von Tief- und Kopfbahnhof in Stuttgart. Ich begrüße, dass die Bahn endlich einsichtig ist und unserer Forderung nach einem Parallelbetrieb von Kopf- und Tiefbahnhof nachkommt und auch die Abbindung der Gäubahn verschoben hat. Ich bin mir sicher, das ist nicht die letzte Verschiebung des Zeitplans. Das verschafft uns wichtige Zeit für unsere beiden Hauptsache-Klageverfahren. Wir kämpfen weiter mit allen rechtlichen Mitteln dafür, dass die Gäubahn dauerhaft an den Stuttgarter Hauptbahnhof angebunden bleibt - als Rückgrat des klimafreundlichen Fernverkehrs aus dem Süden. Stuttgart 21 darf nicht zum Symbol einer Verkehrspolitik werden, die Milliarden für eine absurde Verkleinerung eines Bahnknotens verbaut und den Regionalverkehr in drei außerhalb liegenden Haltestellen enden lässt. Und wir werden über das Bürgerbegehren in Stuttgart, die Landtagswahl in Baden-Württemberg und durch unsere beiden Hauptsache-Klagen vor dem Verwaltungsgerichtshof dafür sorgen, dass der Bahnknoten Stuttgart nach Beispiel des Züricher Kombibahnhofs dauerhaft als kombinierter Kopf- und Tiefbahnhof erhalten bleibt und so die geplante und aus Gründen des Klimaschutzes notwendige Verdopplung der Zahl der Bahnreisenden aufnehmen kann und nicht, wie von Bund, Land und Bahn geplant, kaputtgeschrumpft wird."
Die DUH hält auch am ersten Klageverfahren fest und hat im Juli 2025 einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gestellt. Die Deutsche Bahn hat kürzlich bekannt gegeben, dass sich die Inbetriebnahme des neuen Tiefbahnhofs Stuttgart 21 erneut verzögert. Der neue Bahnhof soll nun schrittweise ab Dezember 2026 ans Netz gehen. Der bestehende Kopfbahnhof bleibt auch 2027 in Betrieb. Die ursprünglich für April 2026 geplante Unterbrechung der Gäubahn-Zuführung wurde auf März 2027 verschoben. Die DUH wertet dies als Eingeständnis, dass ein dauerhafter Parallelbetrieb technisch machbar und politisch geboten ist.
Hintergrund:
Die Gäubahn ist eine zentrale Fernverkehrsverbindung zwischen Norditalien, der Schweiz und dem südlichen Baden-Württemberg und verbindet diese mit dem europäischen Bahnnetz. Nach aktueller Planung soll sie im Zuge von Stuttgart 21 mit Inbetriebnahme des neuen Tiefbahnhofs - offiziell bis 2032, realistisch eher für 10 bis 15 Jahre - vom Bahnknoten Stuttgart abgekoppelt werden. In dieser Zeit würden Züge aus dem Süden nicht mehr direkt ins Stadtzentrum fahren, sondern bereits in Stuttgart-Vaihingen enden.
Die DUH hält diese lange Unterbrechung für rechtswidrig. Sie hatte daher am 20. Juni 2023 Klage gegen die mehrjährige Abkopplung eingereicht, da diese von der ursprünglich genehmigten, nur wenige Monate langen Sperrung, abweicht. Zwar wies das Verwaltungsgericht Stuttgart die Klage im Februar 2025 ab, bestätigte aber die Klagebefugnis.
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Datum: 28.07.2025 - 11:18 Uhr
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