Heimliche Verlängerung für LNG-Terminal Rügen: Deutsche Umwelthilfe prüft rechtliche Schritte
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(ots) - Die Übergangsfrist zum Weiterbetrieb des LNG-Terminals Rügen ohne Landstromversorgung wurde laut Medienberichten bis Ende 2025 verlängert. Eigentlich hätte die Betreiberfirma Deutsche Regas bis zum 31. Juli Nachweise zu Luft- und Lärmbelastung liefern müssen. Ob und wenn ja, mit welchem Ergebnis das erfolgt ist, ist weiter unbekannt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert das Genehmigungsverfahren als intransparent und fordert von den zuständigen Behörden, alle zugrundeliegenden Daten unverzüglich zu veröffentlichen.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH:
"Auf Rügen droht das Wohl der Anwohnenden dauerhaft den fossilen Interessen eines Konzerns geopfert zu werden. Die LNG-Betreiberfirma hatte über ein halbes Jahr Zeit, die geforderten Nachweise zu erbringen. Offensichtlich ist sie dem bis heute nicht ausreichend nachgekommen. Dennoch wurde der Weiterbetrieb des LNG-Terminals still und heimlich um weitere fünf Monate verlängert. Die Behörde muss die Auswirkungen der Industrieanlage auf Mensch und Umwelt zuverlässig prüfen - egal, ob es fossilen Unternehmen passt oder nicht. Wir prüfen rechtliche Schritte und fordern einen Betriebsstopp des Terminals, bis alle nötigen Emissionsdaten veröffentlicht sind."
Hintergrund:
Ohne Stromversorgung vom Land muss das schwimmende LNG-Terminal vor Rügen mit Generatoren auf dem Schiff betrieben werden, die Diesel oder Gas verbrennen. Welche Luftschadstoff- und Lärmbelastung dadurch entsteht, ist für eine weitere Betriebsgenehmigung nachzuweisen. Dazu war die Deutsche Regas bis zum 31. Juli 2025 und teilweise sogar schon bis Ende März verpflichtet worden. Die zuständige Behörde, das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), hat der DUH die relevanten Unterlagen bisher nicht zur Verfügung gestellt und sich auch nicht dazu geäußert, ob sie ihr selbst überhaupt vorliegen.
Das Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern behauptete gegenüber der Berliner Zeitung am 7. August 2025, eine Herausgabe der Emissionsdaten verstoße gegen das Geschäftsgeheimnis. Laut Umweltinformationsgesetz ist die Bekanntgabe von Umweltinformationen über Emissionen vom Ausnahmetatbestand des Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses jedoch ausdrücklich ausgenommen. Im Übrigen besteht nach Auffassung der DUH ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Bekanntgabe der Informationen.
Der Betrieb des LNG-Terminals in Mukran war im April 2024 nur unter der Voraussetzung genehmigt worden, dass ab 2025 eine Landstromversorgung mittels Kraft-Wärme-Kopplungsanlage erfolgt.
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
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Datum: 08.08.2025 - 12:49 Uhr
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