Wohnung: Noch Gast oder schon Untermieter?
R+V-Infocenter: Nach mehreren Wochen Aufenthalt Vermieter einbinden
(Bildquelle: Pixabay)(firmenpresse) - Wiesbaden, 18. August 2025. Jeder darf in seiner Wohnung Besuch empfangen - grundsätzlich so oft und so viel er möchte. Erst wenn die Gäste länger als sechs Wochen bleiben, ändert sich die rechtliche Lage. Dann muss der Vermieter eingebunden werden, erklärt das Infocenter der R+V-Versicherung.
"Mieter besitzen in ihren vier Wände das Hausrecht, und das schließt auch Besuch ein", sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung. Gäste dürfen also übernachten, den Hausschlüssel bekommen und sogar einen Hund mitbringen. Das gilt auch, wenn die Hundehaltung im Haus verboten ist. Dabei muss der Mieter nicht einmal selbst zu Hause sein - der Besuch kann sich jederzeit allein in der Wohnung aufhalten. Das gilt genauso für die gemeinschaftlich genutzten Bereiche wie Treppenhaus oder Flur.
Nach mehreren Wochen Erlaubnis notwendig
Lebt ein Gast über einen längeren Zeitraum in der Mietwohnung, kann aus dem Besuch eine Untervermietung oder Mitnutzung werden. Als Richtlinie gilt ein Aufenthalt von sechs Wochen am Stück. "In solchen Fällen ist früher oder später davon auszugehen, dass die Person ihren Lebensmittelpunkt verlagert hat. Dann muss der Vermieter zumindest informiert werden. Unter Umständen ist die Erlaubnis des Vermieters erforderlich", erklärt R+V-Experte Rempel. Das bedeutet im Umkehrschluss: Wenn der Vermieter nicht informiert wird, kann er das Mietverhältnis schlimmstenfalls sogar kündigen.
Familienangehörige dürfen immer einziehen
Allerdings kann der Vermieter in den meisten Fällen den Einzug nicht verbieten - zumindest, wenn es nachvollziehbare Gründe dafür gibt, die Wohnung zu teilen. Weniger streng sind die Regelungen, wenn ein Mitglied der Kernfamilie einzieht. "Bei Ehegatten, Kindern und Eltern ist grundsätzlich keine Genehmigung nötig", ergänzt R+V-Experte Rempel. Heiratet also beispielsweise die Mieterin, kann sie ohne Erlaubnis des Vermieters ihren Ehemann in die Wohnung aufnehmen. Rempel empfiehlt trotzdem, den Vermieter zu informieren: "Eine zusätzliche Person in der Wohnung kann Einfluss auf die Nebenkosten haben, so dass die Vorauszahlung angepasst werden muss."
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Wichtig: Als Feriendomizil dürfen die Mieter ihre Wohnung nicht einfach untervermieten. Derartige Nutzungen verstoßen massiv gegen die Grundsätze der Wohnraummiete und können den Vermieter sogar zu einer fristlosen Kündigung berechtigen. Das hat zum Beispiel das Landgericht Berlin entschieden.
- Lebt ein Gast mit Unterbrechungen in der Wohnung, zum Beispiel nur unter der Woche, ist dafür keine Erlaubnis notwendig.
- Ein Besuchsverbot oder Einschränkungen des Besuchsrechts im Mietvertrag sind in der Regel unwirksam. Allerdings dürfen Vermieter bestimmten Personen bei schwerwiegenden, nachweisbaren Gründen ein Hausverbot erteilen, etwa wenn bereits mehrfach der Hausfrieden gestört wurde.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
r-v
infocenter
wohnung
gast
besuch
untermieter
vermieter
information
hausrecht
hund
kernfamilie
kinder
heirat
mietwohnung
sechs-wochen
lebensmittelpunkt
rechte
erlaubnis
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die "Ängste der Deutschen" ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
ruv-infocenter(at)arts-others.de
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de
Datum: 18.08.2025 - 14:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2191644
Anzahl Zeichen: 3142
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Gesa Fritz
Stadt:
Wiesbaden
Telefon: 0611 533-52284
Kategorie:
Bau & Immobilien
Diese Pressemitteilung wurde bisher 228 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wohnung: Noch Gast oder schon Untermieter?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Infocenter der R+V Versicherung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Wiesbaden, 28. Mai 2026. Einen Hitzestau im Auto vermeiden: Bei sommerlichen Temperaturen parken viele ihre Wagen mit geöffneten Fenstern. Doch wer sein Fahrzeug verlässt, muss es gegen unbefugte Benutzung sichern - sonst kann es teuer werden. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufme
Stellplatz untervermieten: Was Mieter beachten müssen ...
Wiesbaden, 20. Mai 2026. Viele Wohnungen werden zusammen mit einem Stellplatz oder einer Garage vermietet. Doch was tun, wenn dieser Platz nicht benötigt wird? Das Infocenter der R+V Versicherung erklärt, wann eine Kündigung oder eine Untervermietung erlaubt ist. Manche Mieter haben schon zum
Wenn die Ferienwohnung gar nicht existiert ...
Wiesbaden, 7. Mai 2026. Ob Ferienhaus am Meer oder Apartment in den Bergen: Viele Menschen buchen ihre Urlaubsunterkunft online. Das nutzen Betrüger aus - mit täuschend echt aussehenden Angeboten. Das Infocenter der R+V Versicherung rät deshalb, die Website bei der Buchung kritisch zu prüfen.
Weitere Mitteilungen von Infocenter der R+V Versicherung
Erfahrungen mit Fertighaushersteller Huf Haus aus erster Hand: Familie Müller lebt seit 2002 im eigenen HUF Haus/Erfahrungsbericht über Haushersteller Huf Haus ...
Für Familie Müller war der Traum vom eigenen Zuhause lange Zeit eng mit dem Wunsch nach einem traditionellen Bauernhof verbunden. Doch nach intensiver Suche und einigen Herausforderungen entschieden sie sich 2002, ihr vorhandenes Grundstück in schöner Lage als Basis für ein ganz neues Wohnkonze
Trauerfloristik Frankfurt: Blumen, die Erinnerungen bewahren ...
Trauerfloristik Frankfurt - Persönliche Blumenarrangements für den Abschied Ein gut gestaltetes Grab ist ein Ort der Begegnung, der Trauer und des Abschieds. Es ist eine Stelle, an der Erinnerungen auf Trost treffen und das Gedenken an den Verstorbenen bewahrt wird. Bei der Trauerfloristik Fran
Baugenehmigungen: Wohnungsbau weiter im Tief - Keine Spur von Trendwende ...
Die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen für die Baugenehmigungen im Juni 2025 kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB): "Auch wenn wir im Juni erfreulicherweise ein Plus von knapp 1.400 genehmigten Wohneinheiten
Berlin: Gaza-Großkundgebung & Konzert am 27.09.2025 ...
Während die israelische Armee in Gaza einen Genozid verübt, spricht die Regierung unter Ministerpräsident Benjamin Netanjahu ganz offen davon, die noch überlebende palästinensische Bevölkerung aus dem Gebiet zu vertreiben. Das Leid der Menschen ist ungebrochen. Aus diesem Grund findet am Samst




