Grauer Star – PKV muss Kosten für Trifokallinsen übernehmen
Urteil des OLG Frankfurt ist nicht anfechtbar
CLLB Rechtsanwälte(firmenpresse) - München, Berlin 22.08.2025. Ist bei einem Patienten ein Katarakt, auch als Grauer Star bekannt, diagnostiziert, kann die Implantation trifokaler Linsen medizinisch notwendig sein. Die private Krankenversicherung (PKV) muss dann die Kosten für die Operation übernehmen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 2. Juli 2025 entschieden. Damit hat das Oberlandesgericht die Rechte privat krankenversicherter Patienten erheblich gestärkt.
Anders als monofokale Linsen, die als Einstärkenlinsen das Sehen nur auf eine Entfernung korrigieren, ermöglichen Trifokal- oder Multifokallinsen scharfes Sehen in unterschiedlichen Entfernungen und machen eine Brille dadurch in der Regel überflüssig. „Die Standardbehandlung beim Grauen Star ist die Implantation einer Einstärkenlinse. Das OLG Frankfurt hat nun aber deutlich gemacht, dass die PKV auch die Kosten für trifokale Linsen übernehmen muss, wenn der Graue Star diagnostiziert wurde und der Patient unter subjektiven Beschwerden wie z.B. einer hohen Blendungsempfindlichkeit leidet“, sagt Rechtsanwalt Matthias Ruigrok van de Werve, CLLB Rechtsanwälte.
In dem Fall vor dem OLG Frankfurt litt die privat krankenversicherte Klägerin unter Weitsichtigkeit, Hornhautverkrümmung und Altersweitsichtigkeit. Ob darüber hinaus auch ein beidseitiger Grauen Star vorlag, war zwischen ihr und ihrer PKV streitig. Die Frau ließ sich operieren und in beide Augen trifokale Linsen einsetzen. Die Kosten für die OP, rund 5.700 Euro, wollte ihre private Krankenversicherung nicht übernehmen. Sie verwies darauf, dass kein behandlungsbedürftiger Grauer Star vorgelegen habe.
Die Klage der Frau auf Kostenübernahme hatte am OLG Frankfurt Erfolg. Nach Vernehmung der behandelnden Augenärztin und der Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens kam das Gericht zu der Überzeugung, dass tatsächlich ein behandlungsbedürftiger Grauer Star vorlag. Die Operation sei eine notwendige Heilbehandlung gewesen. Auch die Implantation von trifokalen Linsen anstelle von Standardlinsen sei medizinisch notwendig gewesen.
Ausschlaggebend dafür sei nicht nur der Grad der Linsentrübung und die objektiv messbare Sehschärfe der Patientin, sondern auch ihre subjektiven Einschränkungen, führte das OLG zur Begründung aus. Dabei verwies es auf die Ausführungen des Sachverständigen, dass auch bei einer noch durchschnittlich guten Sehschärfe subjektive Beschwerden wie eine verstärkte Blendungsempfindlichkeit die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen können. Hinzu kam, dass bei der Versicherten zusätzliche unkorrigierte Refraktionsfehler bestanden, die durch den Einsatz trifokaler Linsen gleichzeitig behoben werden konnten. Damit sah das Gericht die medizinische Notwendigkeit für die gewählte Behandlung als erwiesen an.
Leidet ein Patient neben Grauem Star noch an subjektiven Beschwerden, kann die PKV nach dem nicht anfechtbaren Urteil des OLG Frankfurt zur Übernahme der Kosten für trifokale Linsen verpflichtet sein.
„Das Urteil zeigt, dass auch subjektive Beschwerden ein wichtiger Maßstab für die Beurteilung einer medizinischen Notwendigkeit sind. Die Chancen privat krankenversicherter Patienten auf Kostenübernahme durch die PKV auch bei moderneren und teureren Behandlungsmethoden sind durch das Urteil gestiegen. Dass das Urteil nicht anfechtbar ist, sorgt für zusätzliche Rechtssicherheit“, so Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de
Datum: 22.08.2025 - 13:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2192759
Anzahl Zeichen: 3574
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Kanzlei CLLB
Stadt:
München
Telefon: 08955299930
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 468 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Grauer Star – PKV muss Kosten für Trifokallinsen übernehmen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
München, 26.03.2026. Bei Online-Casinospielen und Online-Sportwetten von Tipico hatte eine Mandantin von CLLB Rechtsanwälte kein Glück und verlor insgesamt rund 36.300 Euro. Das Landgericht Arnsberg hat nun mit Urteil vom 23. März 2026 entschieden, dass sie Anspruch auf die Rückzahlung ihrer Ve
Tipico muss Spieler Verluste zurückzahlen – Urteil des OLG Köln ...
München, 04.02.2026. Bei Online-Glücksspielen hatte ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte kein Glück und verlor insgesamt rund 25.600 Euro. Die Tipico Games Limited muss ihm den Schaden vollständig ersetzen, da sie im streitgegenständliche Zeitraum nicht über die in Deutschland erforderliche Liz
54.000 Euro bei Interwetten verloren – Spieler hat Anspruch auf Rückzahlung ...
München / Berlin, 03.02.2026. Knapp 54.000 Euro hatte ein Spieler bei Online-Glücksspielen über die Webseite interwetten.de verloren. Nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 6. Januar 2026 kann er aufatmen. Das Gericht entschied, dass die Interwetten Gaming Ltd. als Veranstalterin der
Weitere Mitteilungen von CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB
Tipico zur Rückzahlung von Verlust aus Online-Sportwetten verurteilt ...
München, 07.08.2025. Rund 23.000 Euro hatte ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte bei Online-Sportwetten des Anbieters Tipico verzockt. Das Geld ist jedoch nicht verloren, denn das OLG Hamm hat mit Urteil vom 29. Juli 2025 entschieden, dass Tipico den Verlust vollständig ersetzen muss. Zur Begründu
Warum das neue Notvertretungsrecht für Ehegatten keine Vorsorgevollmacht ersetzt ...
Seit Anfang 2023 dürfen Ehegatten einander in medizinischen Akutsituationen für einige Wochen vertreten. Das neue Notvertretungsrecht klingt erstmal beruhigend - ist aber im Ernstfall nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn es gilt nur für gesundheitliche Entscheidungen und nur fü
Nach Aufdeckung von Tierquälerei: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Hühnerbetrieb "Zeeb" in Reutlingen ...
Nach der Veröffentlichung verdeckter Videoaufnahmen durch die Tierrechtsorganisation ANINOVA und einer daraufhin erstatteten Strafanzeige hat die Staatsanwaltschaft Tübingen nun ein Ermittlungsverfahren gegen den Geflügelhof "Zeeb" eingeleitet. Das Polizeipräsidium Reutlingen, Arbeitsb
Jakub Jahl: Wie ein 10-jähriges Mädchen zur Beute eines Monsters wurde ...
DER HORROR HINTER VERSCHLOSSENEN TÜREN In unseren vorherigen Enthüllungsartikeln deckten wir auf, wie Jakub Jahl unter dem Deckmantel der Wohltätigkeit ein Netzwerk aus Betrug und Missbrauch aufbaute. Wir berichteten über die systematische Ausbeutung von Spendengeldern europäischer Gönner u




