Allianz Lebensversicherung zahlt mittleren fünfstelligen Betrag wegen geltend gemachter BerufsunfÃ

Allianz Lebensversicherung zahlt mittleren fünfstelligen Betrag wegen geltend gemachter Berufsunfähigkeit

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Die Allianz Lebensversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft mit ihrer Versicherungsnehmerin, die Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt hatte, einen Vergleich geschlossen, der eine Zahlung eines mittleren fünfstelligen Betrags vorsieht.




(firmenpresse) - Die Allianz Lebensversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft mit ihrer Versicherungsnehmerin, die Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt hatte, einen Vergleich geschlossen, der eine Zahlung eines mittleren fünfstelligen Betrags vorsieht.
Die Versicherungsnehmerin, von Beruf Maschinenbau-Ingenieurin, erkrankte im Juli 2020 an einer Krebserkrankung. Sie beantragte daraufhin Leistungen bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, der Allianz Lebensversicherung, wegen Berufsunfähigkeit. Die Versicherung lehnte gleichwohl die Kostenübernahme ab mit der Begründung, dass überhaupt kein Berufsunfähigkeitsschutz bestünde, weil die abgeschlossene Schülerversicherung bereits vor 20 Jahren ausgelaufen sei. Versichert sei lediglich eine Erwerbsunfähigkeit, die aber nicht vorgelegen hätte.
Leistungsantrag bei der Allianz Lebensversicherung wegen Berufsunfähigkeit
Die Versicherungsnehmerin wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A., übernahm in der Folge die Korrespondenz mit der Versicherung und legte dar, dass entgegen der Ansicht der Allianz sehr wohl eine Berufsunfähigkeitsversicherung bestand und für den Fall, dass dies nicht so sei, dies an einer fehlerhaften Versicherungsberatung durch den Vermittler der Allianz gelegen hätte.
Vergleich mit der Allianz Lebensversicherung wegen Berufsunfähigkeit
Die Allianz bot daraufhin als Vergleich die Zahlung eines mittleren fünfstelligen Betrags zur Abgeltung der Berufsunfähigkeit im Lebensversicherungsvertrag an, den unsere Mandantin gerne annahm. „Denn diese Zahlung war deutlich höher als dies der Anspruch auf Berufsunfähigkeit überhaupt vorsah“, erläutert der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A.. „Für uns als Rechtsanwälte ist es erfreulich, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem Erfolg geführt hat“.


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Datum: 23.08.2025 - 17:57 Uhr
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