Alte Leipziger Lebensversicherung zahlt mehr als 100.000,00 Euro Abgeltung an Erzieherin wegen gelte

Alte Leipziger Lebensversicherung zahlt mehr als 100.000,00 Euro Abgeltung an Erzieherin wegen geltend gemachter Berufsunfähigkeit

ID: 2192827

Die Alte Leipziger Lebensversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einer Mitarbeiterin einer Kita über 100.000,00 Euro gezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte.




(firmenpresse) - Die Alte Leipziger Lebensversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einer Mitarbeiterin einer Kita über 100.000,00 Euro gezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte.
Die Versicherungsnehmerin, von Beruf Leiterin einer Kita, erkrankte im Jahr 2020 an einer Schwindelerkrankung. Sie beantragte daraufhin Leistungen bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, der Alte Leipziger Lebensversicherung. Umso betroffener war sie, als die Versicherung nach mehreren Gutachten die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigerte – zumal die eigenen Ärzte dies bereits bestätigt hatten.
Klage gegen die Alte Leipziger Lebensversicherung
Die Versicherungsnehmerin wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main eingeleitet.
Vergleich mit der Alte Leipziger Lebensversicherung
Noch vor der mündlichen Verhandlung konnten konstruktive Gespräche mit den Anwälten der Gegenseite geführt werden. „Da beide Parteien kein Interesse an einer jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzung hatten, konnte schließlich ein Vergleich gefunden werden, mit dem unsere Mandantin mehr als zufrieden war,“ so Rechtsanwältin Aylin Kempf. „Für unsere Mandantin ist die schnelle Einigung auch deshalb so erfreulich, weil sie sich nun ganz auf ihre Gesundung konzentrieren kann. Für uns als Rechtsanwälte ist es positiv, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem Erfolg geführt hat.“



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Bereitgestellt von Benutzer: lundp
Datum: 23.08.2025 - 18:10 Uhr
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