„Fahrerflucht – welche Fehler Beschuldigte unbedingt vermeiden sollten“
Eine kleine Unaufmerksamkeit und schon hat man mit dem Auto einen Schaden angerichtet. Wer einfach weiterfährt begeht Unfallflucht. Rechtsanwalt Schüler, Fachanwalt für Verkehrsrecht, erklärt im Interview wie man sich verhalten soll, wenn der der Staat Ihnen Fahrerflucht vorwirft
Fahrerflucht ist eine Straftat(firmenpresse) - Frage: Herr Schüler, viele Autofahrer unterschätzen das Thema Fahrerflucht. Worum handelt es sich juristisch genau?
Schüler: Fahrerflucht – juristisch „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ – ist eine Straftat. Sie liegt bereits dann vor, wenn sich jemand nach einem Unfall entfernt, ohne die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen. Es reicht also schon ein kleiner Parkrempler oder Kratzer.
Frage: Welche Strafen drohen Betroffenen?
Schüler: Abhängig von der Schwere des Schadens können Geldstrafen, Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder sogar Freiheitsstrafen verhängt werden. Besonders gefährlich ist: Bereits bei geringen Schäden kann der Führerschein in Gefahr sein.
Frage: Was sind die häufigsten Fehler, die Beschuldigte machen?
Schüler: Der größte Fehler ist, vorschnell gegenüber Polizei oder Versicherung Angaben zu machen. Viele belasten sich damit selbst. Ein weiterer Fehler: Den Unfallort vorschnell verlassen, ohne die erforderlichen Daten auszutauschen oder eine angemessene Zeit auf den Geschädigten zu warten.
Frage: Wie sollte man sich verhalten, wenn man in eine solche Situation gerät?
Schüler: Zunächst Ruhe bewahren und vor Ort bleiben. Wenn der Geschädigte nicht anwesend ist, sollte man die Polizei informieren. Und ganz wichtig: Als Beschuldigter sollte man keine Angaben zur Sache machen, bevor ein Anwalt hinzugezogen wurde.
Frage: Warum ist anwaltliche Hilfe so wichtig?
Schüler: Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann die Ermittlungsakte einsehen und beurteilen, ob die Vorwürfe haltbar sind. Oft lassen sich Verfahren durch geschickte Verteidigung einstellen oder Strafen deutlich abmildern. Ohne anwaltliche Unterstützung verschenkt man schnell wertvolle Chancen.
Frage: Ihr Fazit?
Schüler: Fahrerflucht ist kein Bagatelldelikt. Wer beschuldigt wird, sollte keine unüberlegten Aussagen machen, sondern sofort anwaltlichen Rat einholen. Das schützt Rechte und kann über den Erhalt des Führerscheins entscheiden.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Herr Schüler betreut seit über 29 Jahren Mandanten in allen Fragen, die das Verkehrsrecht betreffen. Als staatlich autorisierter „Fachanwalt für Verkehrsrecht” habe ich mich besonders auf die Bereiche Bußgeld und Verkehrsstraftaten spezialisiert.
Schwerpunkt Verkehrsstrafrecht:
Fahrerflucht, Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
Fahren ohne Führerschein oder ohne Fahrerlaubnis
Fahrlässige Körperverletzung (beispielsweise als Unfallverursacher)
Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr
Kennzeichenmissbrauch
Drogenkonsum im Straßenverkehr
Trunkenheitsfahrt nach §315, §316 StGB
Roswitha Gladel
chippy11(at)web.de
Roswitha Gladel
chippy11(at)web.de
Datum: 16.09.2025 - 18:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2198310
Anzahl Zeichen: 2438
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Sigmaringen
Telefon: 01718839554
Kategorie:
Rechtsberatung (gewerblich)
Meldungsart: Interview
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 230 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"„Fahrerflucht – welche Fehler Beschuldigte unbedingt vermeiden sollten“"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rechtsanwalt Oliver Schüler (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Redaktion: Ist es nicht eher unwahrscheinlich, dass jemand vorsätzlich einen Unfall herbeiführt? Oliver Schüler: Vorsatz setzt im Strafrecht „Wissen und Wollen der Tat“ voraus. Das bedeutet: Der Fahrer muss gewusst haben, was seine Handlung bewirkt, und er muss die Tat gewollt oder minde
Was jeder über eine Befragung bei der Polizei wissen sollte ...
Redakteur: Herr Schüler, wo liegt eigentlich der grundlegende Unterschied zwischen einer informellen Befragung und einer Beschuldigtenvernehmung? Oliver Schüler: Der entscheidende Punkt ist die sogenannte Beschuldigtenstellung. Sobald die Polizei jemanden als Beschuldigten vernimmt, greifen die B
Zulässigkeit von Videobeweisen ...
Redakteur: Herr Schüler, warum gewinnen Videoaufnahmen im Verkehrsrecht zunehmend an Bedeutung? Oliver Schüler: Viele Verfahren scheitern früher daran, dass sich der Unfallhergang nicht eindeutig klären ließ. Videoaufnahmen liefern objektive Informationen und ersetzen unsichere Zeugenaussagen.
Weitere Mitteilungen von Rechtsanwalt Oliver Schüler
Verkehrsstraftat – warum Sie einen Fachanwalt für Strafrecht brauchen ...
Frage: Herr Manshardt, viele Betroffene denken bei Verkehrsdelikten sofort an Bußgelder oder Fahrverbote. Warum ist es wichtig, auch an eine mögliche Verkehrsstraftat zu denken? Manshardt: Das ist ein häufiger Irrtum. Während Ordnungswidrigkeiten wie zu schnelles Fahren mit Bußgeld und Punkt
Was passiert, wenn der Ex plötzlich wesentlich mehr verdient? ...
Mehr Einkommen kann mehr Unterhalt bedeuten Im deutschen Familienrecht gilt: Unterhaltsansprüche orientieren sich grundsätzlich am aktuellen Einkommen des Verpflichteten. Wenn also ein Ex-Partner eine deutliche Gehaltserhöhung erhält, kann dies zu einem höheren Unterhaltsanspruch führen –
So schnell kann es um die Fahrerlaubnis gehen ...
Redakteur: Herr Schüler, Sie beraten seit vielen Jahren im Verkehrsrecht. Wie schnell kann es tatsächlich passieren, dass man den Führerschein verliert? RA Schüler: Erschreckend schnell. Viele Menschen glauben, der Führerschein sei eine Selbstverständlichkeit. Doch ein kurzer Moment der Unach
Neue Rechtsprechung zur Online Ehe ...
Redakteur: Herr Kirchhoff, Sie kennen das Urteil vom 3. Juni 2025, in dem das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden hat, dass eine per Videotelefonie aus Deutschland geschlossene Online Ehe nach US Recht in Deutschland unwirksam sei – trotz Anerkennung durch ein EU Land wie Bulgarien (VG Düs




