Wer Pflichtteilsansprüche prüfen sollte

Wer Pflichtteilsansprüche prüfen sollte

ID: 2199450

Viele wissen nicht, dass sie trotz Enterbung Anspruch auf einen Pflichtteil haben. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird in Geld ausgezahlt. Betroffene müssen ihre Ansprüche aber selbst geltend machen – von der Nachlassauskunft bis zur Klage. Rechtsanwalt Kirchhoff aus Berlin klärt im Interview Betroffene auf.



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(firmenpresse) - Frage: Herr Kirchhoff, viele Menschen wissen gar nicht genau, was der Pflichtteil im Erbrecht bedeutet. Können Sie das kurz erklären?

Kirchhoff: Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanspruch für nahe Angehörige, die im Testament nicht oder nur unzureichend bedacht wurden. Dazu gehören in erster Linie Kinder, Ehepartner und in bestimmten Fällen auch Eltern. Der Pflichtteil soll verhindern, dass jemand durch ein Testament komplett enterbt wird.

Frage: Wer sollte Ihrer Erfahrung nach unbedingt prüfen, ob ein Pflichtteilsanspruch besteht?

Kirchhoff: Vor allem Personen, die nach einer Testamentseröffnung feststellen, dass sie leer ausgehen sollen. Das sind häufig Kinder oder Ehepartner, die eigentlich gesetzliche Erben wären. Aber auch Eltern eines Verstorbenen sollten genau hinschauen, wenn keine eigenen Nachkommen vorhanden sind. In all diesen Fällen lohnt es sich, den Pflichtteil rechtlich prüfen zu lassen.

Frage: Wie hoch ist der Pflichtteil eigentlich?

Kirchhoff: Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Angenommen, ein Kind wäre nach der gesetzlichen Erbfolge zu einem Viertel erbberechtigt, dann steht ihm mindestens ein Achtel als Pflichtteil zu – und zwar in Geld, nicht in Form von Gegenständen oder Immobilien.

Frage: Viele scheuen den Gang zum Anwalt. Warum ist anwaltliche Hilfe hier so wichtig?

Kirchhoff: Weil Pflichtteilsansprüche nicht automatisch ausgezahlt werden. Der Berechtigte muss aktiv werden, Auskunft über den Nachlass verlangen und gegebenenfalls den Pflichtteil einklagen. Ohne rechtliche Unterstützung werden viele Ansprüche übersehen oder nicht vollständig durchgesetzt.

Frage: Ihr Rat an Betroffene?

Kirchhoff: Wer enterbt wurde oder deutlich weniger erhält, als ihm gesetzlich zustünde, sollte unverzüglich prüfen lassen, ob ein Pflichtteil beansprucht werden kann. Gerade in komplexen Nachlasssituationen mit Immobilien oder Unternehmensanteilen ist es entscheidend, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.


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Datum: 20.09.2025 - 15:08 Uhr
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