Einheitliche Rechtsprechung zur Ungleichbehandlung bei den Semestertickets: Wiener Linien verlieren

Einheitliche Rechtsprechung zur Ungleichbehandlung bei den Semestertickets: Wiener Linien verlieren auf breiter Front

ID: 2198411
(ots) - Neuigkeiten in der Millionencausa: Alle befassten Senate beim Landesgericht haben ticketerstattung.at die Preisdifferenz zugesprochen, mit Auswirkung auf über 15.000 Studierende.

Bereits jahrelanger Rechtsstreit

Wer keinen Hauptwohnsitz in Wien hatte, musste als Studierender für das Semesterticket 150 Euro zahlen, doppelt so viel wie der reguläre Preis von 75 Euro. Bereits im Herbst 2022 hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien in einer ersten Entscheidung diese Preisgestaltung der Wiener Linien als rechtswidrig eingestuft.

Seitdem haben ticketerstattung.at und die Wiener Linien hinter den Kulissen in dutzenden Verfahren vor dem Bezirksgericht und dem Landesgericht als Berufungsinstanz intensiv prozessiert. Betroffen sind nämlich nicht nur Studierende aus Österreich, sondern auch etliche EU-Studierende, insbesondere aus Deutschland und Italien. Nun steht fest: Die Wiener Linien müssen die Preisdifferenz wegen Ungleichbehandlung beim Semesterticketpreis zurückzahlen, auch wenn sie sich bislang vehement dagegen gewehrt haben. Insgesamt hat ticketerstattung.at betreffend die Preisdifferenz in sieben Fällen bei fünf Senaten des Landesgerichts rechtskräftig gewonnen. Bisher hat kein einziger Senat diesbezüglich gegen ticketerstattung.at entschieden. Rund 15 Richterinnen und Richter hatten sich also beim Landesgericht allein in den letzten Monaten mit der Causa zu befassen.

Nach Auffassung von ticketerstattung.at ist damit eindeutig geklärt, dass benachteiligten Studierenden ein Rückforderungsanspruch im Ausmaß der Preisdifferenz zusteht. Zuletzt hat das Landesgericht seine eigenen Entscheidungen als „ständige Rechtsprechung“ bezeichnet (34 R 30/25a). Mit anderen Worten: An der Rechtswidrigkeit der Tarifgestaltung gibt es nichts mehr zu rütteln. Das Landesgericht ist in gegenständlicher Causa zweite und letzte Instanz, eine Revision an den Obersten Gerichtshof ist nicht zulässig.

Einheitliche Rechtsprechung als klares Signal



Bis vor kurzem haben die Wiener Linien den laufenden Verfahren noch “gelassen entgegengesehen”, weil ein Senat des Landesgerichts Anfang 2025 zu ihren Gunsten entschieden habe, wie die Presse am 15.09.2025 berichtete. Diese Entscheidung, welche gar nicht ticketerstattung.at betroffen hat, blieb allerdings ein Einzelfall (63 R 75/24f). Nun hat derselbe Senat in einer ganz neuen Entscheidung, die erst kürzlich den Prozessparteien zugestellt wurde, ticketerstattung.at ebenso Recht gegeben (63 R 66/25h).

Trotz mehrerer Niederlagen vor dem Landesgericht versuchten die Wiener Linien zuletzt noch durch Vergleichsangebote einen nicht unerheblichen Nachlass auszuverhandeln. „Mit der nun einheitlichen Rechtsprechung ist dieser Zug sprichwörtlich abgefahren“, so die Plattform.

Appell an die Wiener Linien: Schluss mit kostenintensiven Prozessen

Für ticketerstattung.at ist der Fall damit rechtlich entschieden. Die Plattform richtet daher einen klaren Appell an die Geschäftsführung der Wiener Linien, die juristische Realität einzusehen und alle bestehenden Forderungen im Sinne der Rechtsprechung des Landesgerichts zu begleichen. Insgesamt geht es um Ansprüche in Millionenhöhe.

Das Festhalten an weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen würde nicht nur die noch laufenden Prozesse für alle Beteiligten unnötig in die Länge ziehen, sondern auch erhebliche Mehrkosten verursachen, die letztlich indirekt vom Steuerzahler getragen werden müssten.

ticketerstattung.at Zur Webseite (https://ticketerstattung.at)

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Datum: 17.09.2025 - 08:18 Uhr
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