Reimann zur geplanten Apothekenreform: Frage nach dem Preis für die Beitragszahlenden bleibt offen
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(ots) - Den gestern auf dem Deutschen Apothekertag von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken vorgestellten Fahrplan für eine Apothekenreform kommentiert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, wie folgt:
"Es ist gut, dass die Bundesgesundheitsministerin gestern auf dem Apothekertag klar zugesagt hat, das Packungsfixum bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht zu erhöhen. Im Ministerium hat man richtig erkannt, dass es aktuell keinerlei finanzielle Spielräume in der GKV für die von den Apothekerinnen und Apothekern vehement geforderte Anhebung des Festzuschlags gibt. Eine Anhebung auf 9,50 Euro würde Mehrkosten von einer Milliarde Euro für die GKV-Gemeinschaft bedeuten. Das ist Geld, das die GKV-Gemeinschaft nicht hat.
Zum Erhalt eines flächendeckenden Apothekennetzes sollen hohe Zuschläge vereinbart werden. Die Angemessenheit der hier vorgesehenen Verdopplung ist allerdings infrage zu stellen. Nur mit mehr Geld kann man die flächendeckende Versorgung nicht erhalten. Die vorgesehene Bedarfsplanung light ist vor allem aufwändig und nicht zielführend. Der Fokus sollte vielmehr auf der Flexibilisierung der Strukturen liegen. Hierzu sind ja ebenfalls Ansätze vorgesehen. Und bei der angekündigten Aufhebung des Skonti-Verbots ist zu befürchten, dass die GKV mit neuen Kosten zur Refinanzierung dieser Aufwendungen des Großhandels belastet wird, aber die Ungleichheit zwischen einkommensstarken und -schwachen Apotheken zunimmt.
Was wir ausdrücklich begrüßen, ist die perspektivische Umstellung auf Direktabrechnung von pharmazeutischen Dienstleistungen. Aktuell führen die Krankenkassen jedes Quartal etwa 40 Millionen Euro für diese Dienstleistungen an einen dafür vorgesehenen Fonds ab. Mittlerweile liegt dort eine halbe Milliarde Euro brach. Das sind ungenutzte Gelder der Solidargemeinschaft, für welche die Apotheker offenbar keine Verwendung finden - deshalb ist hier dringend eine kurzfristige Umstellung mit Rückführung der Gelder an die GKV erforderlich.
Grundsätzlich sind die angedachten strukturellen Anpassungen wie die Erleichterung von Zweigapotheken, die Möglichkeit zur Zentralisierung der Rezepturherstellung und auch die Aufwertung des PTA-Berufs durch Schaffung neuer Weiterbildungsmöglichkeiten zu begrüßen. Ob die Ermöglichung der Versorgung von chronisch kranken Patientinnen und Patienten mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne Arztkontakt jedoch erforderlich ist, ist angesichts der bestehenden Möglichkeiten für eine Wiederholungsverordnung fraglich. Die Einführung eines OTC-Status durch die Hintertür ist zu vermeiden.
Bei etlichen der von der Bundesgesundheitsministerin angekündigten Reformmaßnahmen ist unbedingt die Frage nach den Kosten zu berücksichtigen - denn viele dieser Maßnahmen werden nicht kostenneutral umsetzbar sein. Wenn Apotheken künftig beispielsweise verstärkt Präventionsangebote machen sollen, muss die Frage der Finanzierung und Effizienz dieser Maßnahme geklärt sein. Redundante Strukturen müssen vermieden werden."
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Datum: 17.09.2025 - 09:25 Uhr
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