D&O Versichererüberweisen über 76 Millionen Euro an die Arcandor-Insolvenzmasse
ID: 2200003
Seit Frühjahr 2022 Vergleich mit den D&O-Versicherungen verhandelt l Hartnäckig Rechtsposition vertreten und Bereitschaft zum Vergleich signalisiert
Im April 2022 hatte des 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm nach zwölf Jahren Prozessdauer entschieden, dass die Schadensersatzansprüche des Insolvenzverwalters gegen sechs frühere Aufsichtsratsmitglieder im Zusammenhang mit der Veräußerung und der Anmietung von Warenhaus-Immobilien in den Jahren 2004 und 2005 in Höhe von 53,6 Millionen Euro zuzüglich Zinsen begründet seien.
Anschließend hatten die Parteien Nichtzulassungsbeschwerden beim Bundesgerichtshof (BGH) eingereicht, um das Urteil des OLG Hamm überprüfen zu lassen. Parallel dazu hatte die Insolvenzverwaltung mit den D&O-Versicherern einen Vergleich verhandelt.
„Für die Gläubiger zahlt es sich aus, dass wir in diesem Esch-Komplex hartnäckig unsere Rechtsposition vertreten und gleichzeitig jederzeit signalisiert haben, dass wir für einen wirtschaftlich angemessenen Vergleich offen sind“, kommentiert Hans-Gerd H. Jauch von der Jauch Dahl Linnenbrink Rechtsanwaltsgesellschaft (JDL) den Eingang der Zahlung. „Meine Kollegen Michael Dahl und Frank Linnenbrink haben die Verbindung zu den anwaltlichen Vertretern der Versicherer gehalten und sich eng mit Dr. Michael Dolfen abgestimmt, der seit Sommer 2010 mit der Prozessvertretung beauftragt war“.
Zum Hintergrund:
Im Sommer 2010 hatte der Insolvenzverwalter der Arcandor AG Schadensersatzansprüche gegen insgesamt elf frühere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder im Zusammenhang mit der Veräußerung und der Anmietung von fünf Warenhaus-Immobilien an den Standorten Karlsruhe, Leipzig, München, Potsdam sowie Wiesbaden im Umfang von 175 Millionen Euro geltend gemacht.
Die Warenhäuser stammten aus der Übernahme von Hertie und waren nicht rentabel. Deshalb entschied der damalige Vorstand 2002, diese Objekte mit Oppenheim-Esch zu entwickeln: Esch sollte die fünf Objekte über Projektgesellschaften deutlich unter den Marktwerten kaufen, sanieren und sodann an Karstadt deutlich über den marktüblichen Sätzen zurückvermieten. Der sich hieraus für Arcandor ergebende Schaden wurde auf Verlangen der Bilanzprüfer vorsorglich mit 175 Millionen Euro als drohender Verlust in die Bilanz eingestellt. Selbst die eigene Immobilienabteilung hatte zuvor ausdrücklich darauf hingewiesen, wie nachteilig dieses Geschäft für Arcandor sei.
Der Arcandor-Insolvenzverwalter vertrat den Standpunkt, die beklagten Aufsichtsräte, die 2006 im Amt waren, hätten die Organe von Arcandor aus dem Jahr 2002, als das noch rechtlich möglich war, auf diese 175 Millionen Euro als Schadensersatz in Anspruch nehmen müssen. Das hatten sie unterlassen.
Der Prozesserfolg von Insolvenzverwalter Jauch in dem umfangreichsten Verfahren in der bisherigen Geschichte des OLG Hamm im April 2022 war der zweite in diesem Komplex, nachdem Jauch, vertreten von Dahl und Linnenbrink, bereits von den Oppenheim Esch Fonds rund 30 Millionen Euro wegen der überhöhten Mieten zugunsten der Arcandor-Insolvenzmasse erlangen konnte.
Zuvor hatten Dahl und Linnenbrink den umfangreichen Vergleichsvorschlag des Gerichts in Höhe von 18 Millionen Euro eingehend analysiert und dann dem Gläubigerausschuss empfohlen, den Vergleich ungeachtet der damals bereits erreichten Prozessdauer von seinerzeit bereits neun Jahren abzulehnen und den Rechtsstreit fortzuführen.
Über Jauch Dahl Linnenbrink Rechtsanwaltsgesellschaft (JDL)
Die 2019 gegründete Jauch Dahl Linnenbrink Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (JDL) ist eine auf Insolvenzrecht und die angrenzenden Rechtsgebiete spezialisierte Kanzlei mit weiteren Schwerpunkten im Gesellschafts- und Immobilienrecht sowie in der Prozessführung.
Die drei Gesellschafter Jauch, Dahl und Linnenbrink sowie Dipl. Kfm. Thomas Tulowitzki waren zuvor langjährig in der Insolvenzrechtspraxis von GÖRG tätig. Hans-Gerd H. Jauch ist GÖRG-Gründungspartner.
https://www.jauch-inso.de/
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Datum: 23.09.2025 - 12:35 Uhr
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