Dieselgate-Musterverfahren gegen Volkswagen gewonnen: Deutsche Umwelthilfe erreicht Durchbruch für Saubere Luft und die Nachrüstung von Millionen Betrugsdiesel-Fahrzeugen
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(ots) -
- Oberverwaltungsgericht Schleswig bestätigt: Kraftfahrt-Bundesamt hat rechtswidrig verbotene Abschalteinrichtungen freigegeben
- Damit bestätigt das Gericht die Entscheidung der ersten Instanz - Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen
- Musterverfahren hat Auswirkungen auf 7,8 Millionen Dieselfahrzeuge mit illegalen Abschalteinrichtungen und dadurch stark erhöhtem Stickoxid-Ausstoß, die bis heute auf deutschen Straßen fahren
- DUH-Bundesgeschäftsführer Resch fordert Bundesverkehrsminister Schnieder auf, das Kraftfahrt-Bundesamt anzuweisen, nun sofort alle betroffenen 7,8 Millionen Diesel-Pkw der Abgasstufen Euro 5 und Euro 6a bis 6c auf Kosten der Hersteller wirksam nachrüsten oder stilllegen zu lassen
- Mit diesem Urteil können tausende Todesfälle pro Jahr durch das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid vermieden werden
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen Durchbruch für die Saubere Luft und Millionen durch Dieselgate geschädigte Bürgerinnen und Bürger erreicht: Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat im Musterverfahren geurteilt, dass temperaturabhängige und höhenabhängige Abschalteinrichtungen bei einem VW Golf 2.0 TDI mit dem EA 189 Motor der Abgasstufe Euro 5 unzulässig sind. Die DUH fordert nun von Bundesverkehrsminister Schnieder und dem ihm unterstellten Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), das Urteil sofort umzusetzen und alle Fahrzeuge mit illegalen Abschalteinrichtungen amtlich zurückzurufen und deren Nachrüstung mit wirksamer Abgasreinigungstechnik oder die Stilllegung auf Kosten der Hersteller anzuordnen.
Das dem Bundesverkehrsministerium unterstellte KBA hatte VW 2016 erlaubt, dass die entsprechenden Dieselfahrzeuge nach einem Software-Update wieder auf die Straßen durften - obwohl weiterhin illegale Abschalteinrichtungen vorhanden waren. Dadurch stoßen die Pkw bis heute mehr gesundheitsschädliche Stickoxide aus als erlaubt. Jedes Jahr sterben laut Europäischer Umweltagentur allein in Deutschland mehr als 28.000 Menschen durch Stickstoffdioxid. Das Urteil ist wegweisend für rund 7,8 Millionen Dieselfahrzeuge der Abgasnormen Euro 5 bis 6c mit ähnlicher Software, die noch auf deutschen Straßen unterwegs sind. Verfahren zu 118 weiteren Genehmigungen für Betrugsdiesel diverser Hersteller sind anhängig.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Das heutige Urteil ist eine schallende Ohrfeige für alle Verkehrsminister der letzten zehn Jahre, die die Gewinne der Autokonzerne über die Gesundheit der Bevölkerung gestellt haben. Selbst zehn Jahre nach Dieselgate hat bisher kein Verkehrsminister die Autohersteller für ihre betrügerischen Machenschaften zur Verantwortung gezogen, obwohl die Unzulässigkeit der eingesetzten Abschalteinrichtungen aufgrund von Klagen der DUH bis zum Europäischen Gerichtshof mehrfach bestätigt wurden. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder muss nun das Kraftfahrt-Bundesamt anweisen, das Urteil zu akzeptieren und die 7,8 Millionen Betrugsdiesel-Pkw entweder mit einem auch in den Wintermonaten wirksamen Abgasreinigungssystem nachrüsten oder stilllegen zu lassen, samt finanzieller Entschädigung der Fahrzeughalter durch die betrügerischen Dieselkonzerne."
Rechtsanwalt Remo Klinger: "Das Urteil hat eine große Bedeutung. Nicht nur, dass endlich die millionenfach zu viel Schadstoffe ausstoßenden Autos nachzurüsten sein werden, was für bessere Luft und weniger Krankheiten sorgt. Sondern auch, weil es ein starkes Signal für unsere unabhängige Justiz ist. Eine Justiz, bei der es nicht darauf ankommt, ob man mit dutzenden Parteivertretern in der Verhandlung erscheint und auch nicht entscheidend ist, wieviel Geld man in einen Prozess investieren kann. Es entscheidet allein das Recht und das Argument."
Hintergrund:
Im April 2018 reichte die DUH Klage ein gegen die Bundesregierung, vertreten durch das KBA. Nachdem der Europäische Gerichtshof im November 2022 die Klageberechtigung der DUH bestätigt hatte (C 873/19), folgte im Februar 2023 das Verwaltungsgericht Schleswig derselben Auffassung und gab der Klage statt (3 A 113/18). Dagegen legten das KBA und der beigeladene VW-Konzern Berufung ein. Diese verhandelte nun das Oberverwaltungsgericht Schleswig und gab der DUH Recht. Revision wurde nicht zugelassen.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com
DUH-Newsroom:
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Datum: 25.09.2025 - 17:59 Uhr
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