TÜV-Verband warnt vor Sicherheitsrisiko durch Missbrauch von Medizinalcannabis
ID: 2201472

(ots) - Zwischenbericht zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (KCanG). Strengere Regeln für Medizinalcannabis notwendig. Missbrauch des Medizinprivilegs gefährdet Verkehrssicherheit. TÜV-Verband veröffentlicht Positionspapier.
Heute sind erste Ergebnisse des Zwischenberichts zur Evaluation der Teil-Legalisierung von Cannabis veröffentlicht worden. Insbesondere mit Blick auf die Verkehrssicherheit sind nach Ansicht des TÜV-Verbands Korrekturen notwendig. Die derzeitige Praxis bei Medizinalcannabis gefährdet nach Einschätzung des TÜV-Verbands die Verkehrssicherheit. "Der Konsum von Cannabis beeinflusst die Fahrtauglichkeit erheblich", sagt Fani Zaneta, Referentin für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband. "Die aktuelle Verordnungspraxis von Medizinalcannabis führt dazu, dass immer mehr Menschen mit hohen THC-Werten im Straßenverkehr unterwegs sind."
Steigende Verordnungszahlen verschärfen Risiken im Straßenverkehr
Daten des GKV-Spitzenverbands zeigen, dass die Zahl der Verordnungen cannabinoidhaltiger Arzneimittel von rund 340.000 im Jahr 2020 auf über 415.000 im Jahr 2024 gestiegen ist - ein Plus von 22 Prozent. Auffällig ist, dass die Verordnungen von Arzneimitteln und Cannabis-Blüten in Zubereitung rückläufig sind (minus 22 Prozent bzw. minus 60 Prozent). Dagegen sind die Verordnungen von Cannabis-Blüten und Cannabioid-haltigen Stoffen "in unverändertem Zustand" in diesem Zeitraum gestiegen (plus 35 Prozent bzw. 266 Prozent). "Die wachsende Zahl der Verschreibungen legt nahe, dass ärztliche Rezepte bewusst genutzt werden, um privaten Freizeitkonsum abzusichern. Damit entsteht eine Sicherheitslücke in unserem Verkehrssystem und gefährdet alle Verkehrsteilnehmer", sagt Zaneta.
Seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes im April 2024, mit dem Cannabis von der Betäubungsmittelliste gestrichen wurde, hat sich ein florierender Onlinehandel entwickelt. Rezepte für Medizinalcannabis lassen sich über Online-Portale ohne persönliche Untersuchung beantragen, manchmal reicht ein einfacher Fragebogen. Im Straßenverkehr greift im Gegensatz zum Freizeitkonsum der gesetzliche THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum bei ärztlich verschriebenem Cannabis nicht automatisch. Wer Medikamente bestimmungsgemäß einnimmt und keine Ausfallerscheinungen zeigt, kann grundsätzlich als fahrtauglich gelten.
Missbrauch des Medizinprivilegs: Sicherheitslücke schließen
Das Bundesgesundheitsministerium plant bereits eine Verschärfung der Regelungen. Ein aktueller Gesetzentwurf sieht vor, dass die Verordnung von Medizinalcannabis künftig nur noch nach einem persönlichen Arztbesuch ausgestellt werden darf. Ein Schritt, den der TÜV-Verband unterstützt. "Eine strengere Verordnungspraxis ist notwendig, um den Missbrauch des Medizinprivilegs zu verhindern und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten", sagt Zaneta. "Diese Sicherheitslücke muss geschlossen werden."
Neben einer Verschärfung der Verschreibungspraxis empfiehlt der Verband Fahreignungsbegutachtungen bei Dauermedikation, verbindliche Kontrollen für Berufskraftfahrer und gezielte Aufklärungskampagnen. Auch die Anhebung des THC-Grenzwerts von 1,0 auf 3,5 ng/ml hält Zaneta weiterhin für problematisch: "Dieser Schritt war verkehrspolitisch ein Fehler. Mindestens muss die MPU bereits beim ersten Verstoß verpflichtend sein, und Mischkonsum mit Alkohol klar verboten werden."
Ziel ist nicht, Menschen mit einer legitimen medizinischen Indikation pauschal von der Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen. Es geht vielmehr darum, diejenigen zu identifizieren, die Cannabisverordnungen nutzen, um ihren gewohnten Konsum abzusichern und bei Verkehrskontrollen straffrei zu bleiben. Oder den aus dem Fazit: Der TÜV-Verband fordert daher eine klare gesetzliche Regelung, die den Schutz der Allgemeinheit in den Mittelpunkt stellt und gleichzeitig eine differenzierte Betrachtung zwischen legitimer Medikation und missbräuchlicher Nutzung ermöglicht. Der TÜV-Verband positioniert sich damit deutlich für eine ausgewogene Balance zwischen medizinischer Versorgung und Verkehrssicherheit und fordert klare Regeln, um Missbrauch und Gefährdungen im Straßenverkehr zu verhindern.
Die ausführliche Stellungnahme finden Sie in unserem Positionspapier zum Thema Medizinalcannabis unter http://ots.de/s77NCS
Methodik: Grundlage der Angaben zu Verordnungen von Cannabiod-haltigen Arzneimitteln sind Daten der GKV. Sie sind abrufbar unter: www.gkv-gamsi.de
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Datum: 29.09.2025 - 15:43 Uhr
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