ePA-Pflicht ab 1. Oktober: Deutsche Aidshilfe warnt vor mangelnder Nutzung und fehlender Selbstbestimmung
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(ots) - Fast alle haben sie, fast niemand greift darauf zu: Die ePA muss dringend weiterentwickelt werden, damit Menschen sie zu ihrem Vorteil nutzen können. Seit dem Start fehlt vor allem eines: Informationen.
Ab dem 1. Oktober sind medizinische Einrichtungen verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen. Die Deutsche Aidshilfe zieht anlässlich dieses Stichtags eine kritische Zwischenbilanz: Nur ein Bruchteil der Patient*innen nutzt die ePA bisher aktiv. Gleichzeitig ist die Steuerung, wer welche Informationen sehen darf, kompliziert und fehleranfällig.
Nur 4 Prozent haben Zugang
Seit dem bundesweiten Start der "ePA für alle" im April 2025 haben alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte erhalten - sofern sie nicht bei ihrer Krankenkasse aktiv widersprochen haben.
Die Realität ein halbes Jahr später: Von über 70 Millionen verfügen laut Gematik nur rund 3 Millionen über eine sogenannte GesundheitsID, die Voraussetzung ist, um auf die ePA-App zugreifen zu können. Das entspricht lediglich 4 Prozent der Versicherten.
"Viele Menschen wissen bis heute nicht einmal, dass bereits sensible Daten in ihrer ePA gespeichert sind und wer darauf alles Zugriff hat. Das kann bei stigmatisierten Erkrankungen ein Risiko sein. Nur verschwindend wenige greifen auf ihre Akte zu und steuern die Sichtbarkeit", warnt Sven Warminsky, Vorstandsmitglied der Deutschen Aidshilfe.
ePA-Gestaltung unterläuft Selbstbestimmung
Genau das wird den ePA-Nutzenden dann auch noch besonders schwer gemacht: Die Ausgestaltung der ePA unterläuft den Anspruch auf Selbstbestimmung über die eigenen Daten.
Per Standardeinstellung sind sämtliche medizinischen Informationen für behandelnde Einrichtungen sichtbar. Abrechnungsdaten der Krankenkassen und Mediaktionslisten geben auch dann Aufschluss über Diagnosen, wenn diese bewusst nicht in der ePA gespeichert oder sogar gesperrt wurden - zum Beispiel wenn ein HIV-Medikament verordnet wurde.
Dieser Konstruktionsmangel unterläuft die besonderen Widerspruchsrechte, die Patient*innen bei sexuell übertragbaren Infektionen, psychischen Erkrankungen und Schwangerschaftsabbrüchen haben. Ärzt*innen sind in diesen Fällen verpflichtet, auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass Daten nicht in der ePA landen müssen. Doch genau das kann dann doch geschehen.
"Wer einzelne Diagnosen verbergen will, muss sehr gut Bescheid wissen und in der App Dokumente, Medikationslisten und Abrechnungsdaten einzeln ausblenden, bei jedem Arztbesuch aufs Neue. Das ist für viele schlicht zu kompliziert und fehleranfällig", sagt Manuel Hofmann, Referent für Digitalisierung der Deutschen Aidshilfe. "Wir brauchen komfortable Funktionen, die wirkliche Selbstbestimmung ermöglichen."
Chancen nur mit echter Weiterentwicklung
DAH-Vorstand Warminsky betont: "Von einer starken ePA könnten viele Menschen profitieren. Dafür müssen aber Handhabung und Sicherheit stimmen und die Vorteile spürbar werden. Das geht nur mit einer Weiterentwicklung, die Patientinnen von Anfang an mitdenkt, beteiligt und informiert. Vor allem brauchen wir dringend breite und gute Informationen für alle - ab sofort!"
Hintergrund
Als bundesweite Selbsthilfeorganisation begleitet die Deutsche Aidshilfe die Einführung der ePA kritisch-konstruktiv. Auf www.aidshilfe.de/epa bietet sie umfassende Informationen zur Funktionsweise, zu Chancen und Risiken, zur Sichtbarkeitssteuerung medizinischer Daten sowie zu Fragen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit.
Pressekontakt:
Deutsche Aidshilfe
Holger Wicht - Pressesprecher
Tel. (030) 69 00 87 - 16
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Datum: 30.09.2025 - 09:39 Uhr
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