SIU-Ziel der EU-Kommission "mehr alternative Kapitalanlagen" - wenn nicht wir, wer dann?

SIU-Ziel der EU-Kommission "mehr alternative Kapitalanlagen" - wenn nicht wir, wer dann?

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(ots) - Vor dem Hintergrund der für diese EU-Legislaturperiode angestrebten Weiterentwicklung der Kapitalmarktunion zur Spar- und Investitionsunion (SIU) und der im Sommer durchgeführten Konsultation der EU-Kommission zur ergänzenden Altersvorsorge, betont Andreas Hilka, Leiter des aba-Fachausschusses Kapitalanlage und Regulatorik, auf der EbAV-Aufsichtsrechtstagung am 30. Sept. 2025 in Bonn: "In der betrieblichen Altersversorgung können große (Spar-) Kollektive organisiert werden, in denen Risiken geteilt werden. Sie hat erheblich breitere und dadurch auch rentierlichere Anlagemöglichkeiten zu geringerem Risiko als der durchschnittliche Privatanleger. Die Leistungshorizonte passen zu langfristigen Investitionsvorhaben wie Infrastruktur, erneuerbare Energie etc. Investitionen auch in illiquide Anlageklassen sind sinnvoll und die Möglichkeiten sollten - bei vorhandener Expertise - auch genutzt werden können. Will man also mehr alternative Kapitalanlagen: Wenn nicht wir, wer dann?" Der bisher einseitige Blick der EU-Kommission bei EbAV auf die Anlageregulierung sollte insbesondere die die Kapitalanlage einschränkenden Bedeckungsanforderungen berücksichtigen. Bei einem Blick auf die Kapitalanlagen von Versicherungsunternehmen und EbAV ist daher auch unklar, inwiefern der jüngste EIOPA-Vorschlag "Promote a risk-based approach to the prudent person principle" nach dem Vorbild der Versicherungsregulierung (SII) für EbAV das SIU-Ziel der EU-Kommission, also mehr alternative Anlagen, unterstützen soll.

National ist in diesem Zusammenhang wichtig, dass die noch unter der letzten Bundesregierung geschaffenen neuen Möglichkeiten der Anlage-Verordnung, v.a. Infrastrukturquote, genutzt werden können. Dazu betont Jürgen Rings, Leiter der aba-Fachvereinigung Pensionskassen: "Nach den gesetzlichen Anpassungen brauchen wir jetzt v.a. eine Überarbeitung des BaFin-Kapitalanlagerundschreibens, des BaFin-Stresstests für Pensionskassen und des Berichtswesens."



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