Krankenhausanpassungsgesetz: Bundesärztekammer fordert verlässliche Perspektiven für die ärztliche Weiterbildung
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(ots) - Berlin, 08.10.2025 - Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßt, dass die Bundesregierung sich mit dem heutigen Kabinettsentwurf nach langem Ringen auf einen Entwurf für das Krankenhausanpassungsgesetz verständigt hat. "Das Ende dieser Hängepartie war überfällig", erklärt BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. "Allerdings sind dabei kaum echte Fortschritte im Vergleich zum Referentenentwurf für das Anpassungsgesetz herausgekommen. Stattdessen finden sich neben einem schwierigen Kompromiss zu den umstrittenen Ausnahmeregelungen nur punktuelle Korrekturen, so z.B. bei den Anrechnungsregelungen für Fachärzte in den Leistungsgruppen; daneben gibt es aber auch manche 'Verschlimmbesserungen' sowie alte und neue Ungereimtheiten. Statt des angekündigten Bürokratieabbaus werden weitere Meldepflichten eingeführt; gestärkt werden nicht diejenigen, die die Patientenversorgung Tag für Tag leisten, sondern der Medizinische Dienst und die Gesetzlichen Krankenkassen. Umso wichtiger ist es, nun das parlamentarische Verfahren für relevante Verbesserungen zu nutzen. Es ist gut, dass die Ministerin dies ausdrücklich angekündigt hat."
Sorge bereitet der Bundesärztekammer vor allem die unzureichende Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung. Die Planung auf Basis von Leistungsgruppen werde zwangsläufig zu einer stärkeren Zentralisierung weiterbildungsrelevanter Versorgungsinhalte führen. Daher seien verstärke Kooperationen von Krankenhäusern untereinander sowie mit Praxen und Medizinischen Versorgungszentren unverzichtbar. "Gerade hier verhindern arbeitsrechtliche Hürden praktikable Lösungen - insbesondere das Fehlen von Regelungen für die ärztliche Weiterbildung zum Beispiel bei der Arbeitnehmerüberlassung", so Reinhardt.
Kritisch bewertet die BÄK auch die vorgesehene Vorhaltevergütung. "Die Idee, versorgungsnotwendige Strukturen unabhängig von Fallzahlen zu finanzieren, ist richtig. In der jetzigen Ausgestaltung bleibt der Fallzahlbezug jedoch erhalten. Es drohen Fehlsteuerungen und zusätzlicher bürokratischer Aufwand. Die durch den im Gesetzentwurf vorgesehenen Aufschub gewonnene Zeit muss daher für die Erarbeitung eines tragfähigen Konzeptes genutzt werden", warnt der BÄK-Präsident.
Auch beim sogenannten Grouper - dem Algorithmus zur Zuordnung von Fällen zu Leistungsgruppen - sieht die BÄK erheblichen Verbesserungsbedarf. "Gerade in großen Bereichen wie Innerer Medizin oder Chirurgie sind Fehlzuordnungen programmiert. Hier muss dringend nachgearbeitet werden", fordert Reinhardt.
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Datum: 08.10.2025 - 12:49 Uhr
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