ePA als lernendes System - Chancen nutzen, Verbesserungen schnell umsetzen

ePA als lernendes System - Chancen nutzen, Verbesserungen schnell umsetzen

ID: 2201340

(ots) - Zum Start des verpflichtenden Einsatzes der elektronischen Patientenakte (ePA) ab dem 1. Oktober 2025 erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt:

"Die ePA bietet die große Chance, die Patientensicherheit zu stärken und die Behandlungsqualität weiter zu verbessern. Sie entfaltet ihren vollen Nutzen aber nur, wenn sie vollständig und aktuell ist. Mit jedem Eintrag wächst ihr Wert: Behandlungen lassen sich besser koordinieren, Risiken schneller erkennen und Doppeluntersuchungen vermeiden. Umso wichtiger ist es, dass alle Ärztinnen und Ärzte die ePA konsequent nutzen und mit relevanten Informationen füllen. Das gilt gleichermaßen für die Kolleginnen und Kollegen in den Krankenhäusern. Dort ist die Umstellung der komplexen Softwaresysteme jedoch deutlich aufwendiger als in den Praxen, sodass viele Häuser die ePA zum Starttermin voraussichtlich noch nicht einsetzen können.

Damit die ePA ein Erfolg wird, muss sie in der Praxis kontinuierlich besser werden. Wir brauchen ein unkompliziertes Meldesystem, über das Ärztinnen und Ärzte direkt aus ihrem Behandlungsalltag Feedback an die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen und Krankenhausinformationssystemen geben können. Auf diese Weise kann sich die ePA zu einem lernenden System entwickeln, das sich stetig verbessert und an die Bedürfnisse der Praxis anpasst.

Auch die Patientinnen und Patienten müssen eng in diesen Entwicklungsprozess eingebunden werden. Viele Ärztinnen und Ärzte berichten, dass ihre Patientinnen und Patienten bislang kaum über die ePA informiert sind. Erschwerend kommt der komplizierte Registrierungsprozess hinzu, sodass im Ergebnis derzeit nur jeder 20. Versicherte Zugriff auf seine eigene ePA hat. Die Krankenkassen sind deshalb aufgefordert, ihre Versicherten kontinuierlich und zielgruppengerecht zu informieren und zu unterstützen.

Eine weitere Herausforderung liegt in den ausstehenden Zulassungen bestimmter Praxisverwaltungssysteme. Ab Januar 2026 dürfen Ärztinnen und Ärzte nur noch Systeme nutzen, die ePA kompatibel sind. Einige kleine Anbieter haben diesen Nachweis bislang noch nicht erbracht. Es wäre völlig absurd, wenn Ärztinnen und Ärzte wegen technischer Versäumnisse ihrer Softwareanbieter ihre Versorgungstätigkeit aufgeben müssten. Deshalb brauchen wir Übergangsregelungen, die Praxen vor einem Abrechnungsausschluss schützen."



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Datum: 29.09.2025 - 11:17 Uhr
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