Regierung handelt schnell, aber der Vorschlag greift zu kurz / BPtK kritisiert Änderungsantrag zum BEEP-Gesetzentwurf
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(ots) - Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung sichern will. Doch der jetzt vorliegende Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege löst zentrale Probleme nicht.
"Wir schätzen den politischen Willen, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung endlich anzugehen. Aber der jetzt vorliegende Änderungsantrag greift zu kurz. Mit ihm würde sogar eine strukturelle Unterfinanzierung der Weiterbildungsambulanzen festgeschrieben", mahnt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. "Es müssen alle Leistungen in den Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen berücksichtigt werden, die erforderlich sind, um eine Behandlung nach Fachpsychotherapeutenstandard zu gewährleisten: die Behandlungsleistung, der Erwerb von Fachkenntnissen, die Supervision und die Selbsterfahrung für die professionelle Gestaltung der therapeutischen Beziehung", fordert Benecke. "Würde der Änderungsantrag unverändert angenommen, wäre das nicht gesichert. Schon heute stehen viele Praxen, Ambulanzen und Kliniken bereit, Weiterbildungsstellen einzurichten. Es fehlt nicht am Willen, sondern an einer ausreichenden Finanzierung", betont Benecke. "Wenn man hier nicht zu einer tragfähigen Lösung kommt, wird es weiterhin viel zu wenig Weiterbildungsstellen geben mit der Konsequenz, dass uns ab Anfang der 2030er-Jahre Fachkräfte in der Versorgung fehlen werden, wenn gleichzeitig viele erfahrene Psychotherapeut*innen in den Ruhestand gehen."
Für die psychotherapeutische Weiterbildung in Praxen, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Kliniken sieht der Änderungsantrag überhaupt keine Lösung vor, um ausreichend Weiterbildungsstellen zu sichern. Die BPtK fordert deshalb:
1. Weiterbildungsambulanzen müssen alle mit der Behandlung durch Weiterbildungsteilnehmende verbundenen Kosten in die Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen einbringen können.
2. Praxen und MVZ brauchen eine gezielte Förderung der Weiterbildung analog zur Allgemeinmedizin und zu den grundversorgenden Fachärzt*innen.
3. Kliniken benötigen eine Übergangsfinanzierung für zusätzliche Weiterbildungsstellen, solange bestehende Personalstellen noch durch Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen in Ausbildung besetzt sind.
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Datum: 09.10.2025 - 11:05 Uhr
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