Grundregeln für sicheres Arbeiten mit Asbest

Grundregeln für sicheres Arbeiten mit Asbest

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(ots) - Asbest ist seit mehr als 30 Jahren verboten und trotzdem allgegenwärtig. Der einstige "Wunderstoff" steckt weiterhin in Millionen Gebäuden - in Putzen, Fliesenklebern, Abwasserrohren oder Brandschutzklappen. Wer im Bestand arbeitet, kann also schnell mit asbesthaltigen Materialien in Kontakt kommen. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) erklärt, worauf es beim sicheren Umgang ankommt - und warum Vorsicht geboten ist, Panik aber fehl am Platz.

Grundsätzlicher Asbestverdacht

Asbest gilt als einer der gefährlichsten krebserzeugenden Stoffe überhaupt. Schon geringe Faserbelastungen können schwere Erkrankungen wie Lungenkrebs, Asbestose oder Rippenfellkrebs auslösen - oft erst Jahrzehnte nach dem Kontakt. Seit Dezember 2024 regelt die neue Gefahrstoffverordnung, dass alle Gebäude mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 grundsätzlich unter Asbestverdacht stehen.

Baujahr, Materialkennzeichnungen oder technische Produktdaten können zwar Hinweise geben. In den meisten Fällen lässt sich Asbest jedoch nur durch eine Laboranalyse eindeutig nachweisen. "Schutzmaßnahmen sind deshalb Pflicht, solange keine Analyse das Gegenteil beweist", sagt Matthias Plog, Gefahrstoffexperte der BG ETEM.

Maßnahmen für den Umgang mit Asbest

"Asbest ist gefährlich - aber wer sachkundig und sauber arbeitet, kann das Risiko kontrollieren", sagt Gefahrstoffexperte Plog. Wichtig sei es, sich nicht von Angst leiten zu lassen, sondern von Fachwissen. Und gewisse Grundregeln zu beachten.


- Staub vermeiden. Der wichtigste Grundsatz lautet: Stäube gar nicht erst entstehen lassen. "Wer bohrt, fräst oder schleift, sollte immer mit Absaugung arbeiten", rät Plog: "Schon einfache und kostengünstige Hilfsmittel wie Bohradapter können die Faserfreisetzung massiv reduzieren."
- Gut planen. Arbeitsschritte an asbestbelasteten Bauwerken sollten gut überlegt sein. "Wenn ich schon weiß, dass in einem Gebäude Asbest verbaut ist, sollte ich mir gut überlegen, ob ich an die Stelle überhaupt ranmuss", sagt Plog. Im Zweifel muss nicht jede Wand zwingend geöffnet werden - mit guter Planung lässt sich eine Asbestfreisetzung von vornherein vermeiden.


- Baustelle sauber halten. "Es ist der Lunge völlig egal, wer die Asbestfasern freigesetzt hat", betont Plog. Das heißt: Auch von anderen, etwa durch Fremdfirmen freigesetzte Fasern stellen ein Risiko dar - und deshalb müssen alle auf einer Baustelle Beschäftigten darauf achten, sauber und ordentlich zu arbeiten. Gemeinsames Verantwortungsbewusstsein schützt alle.
- Qualifizieren. Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen dürfen nur sachkundige Personen planen und überwachen. Diese müssen eine behördlich anerkannte Prüfung ablegen und auf der Baustelle anwesend sein.
- Nachsorgen. Gut zu wissen: Für alle Beschäftigten mit Asbestkontakt ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge Pflicht. Sie gilt lebenslang. Die sogenannte nachgehende Vorsorge kann auch Jahre nach dem Berufsleben kostenlos in Anspruch genommen werden. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, auch die BG ETEM, bieten die Gesundheitsvorsorge GVS an - auch für Menschen, die schon im Ruhestand sind, aber früher bei der Arbeit mit Asbest in Kontakt gekommen sind.

Neuer Podcast der BG ETEM

Mehr Hintergründe und praktische Hinweise bietet die aktuelle Folge des BG ETEM-Podcasts "Ganz sicher". Moderatorin Katrin Degenhardt spricht darin mit Gefahrstoffexperte Matthias Plog über gesundheitliche Risiken, gesetzliche Neuerungen und praxistaugliche Schutzmaßnahmen. Auch der eine oder andere Mythos wird aufgeklärt.

Podcast anhören und mehr Informationen

Der Podcast der BG ETEM ist auf der Webseite der BG ETEM unter der Adresse www.bgetem.de/ganzsicher zu finden. Ebenso bei Spotify, YouTube Music, Deezer, RTL+, Pocket Casts sowie Apple Podcasts. Zur Folge "Asbest - Vorsicht ja, Panik nein!" geht es hier (https://www.bgetem.de/presse-aktuelles/themen-und-geschichten/podcasts/folge-45-asbest-vorsicht-ja-panik-nein).

Hintergrund BG ETEM

Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.

Pressekontakt:

Christian Sprotte
Pressesprecher
Telefon: +49 221 3778-5521 (Zentrale: - 0)
Telefax: +49 221 3778-25521
Mobil: +49 175 260 73 90
E-Mail: sprotte.christian@bgetem.de

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Hauptverwaltung
Gustav-Heinemann-Ufer 130
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