Jeder zweite Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird abgelehnt - Rechtsanwalt Kotz aus Kreuztal erklärt erfolgreiche Widerspruchsstrategien
Fachanwalt für Arbeitsrecht zeigt Wege auf, wie abgelehnte Anträge im Widerspruchsverfahren doch noch zum Erfolg führen können
Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz (Bildquelle: Rechtsanwälte Kotz)(firmenpresse) - Die Ablehnungsquote bei Erstanträgen auf Erwerbsminderungsrente liegt bundesweit bei etwa 45 Prozent. Viele Betroffene geben nach einer Ablehnung auf, obwohl ein fundierter Widerspruch oft zum Erfolg führt. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Hans Jürgen Kotz aus Kreuztal bei Siegen begleitet seit über 40 Jahren Mandanten erfolgreich durch solche Verfahren und kennt die entscheidenden Stellschrauben.
"Die meisten Ablehnungen basieren auf unvollständigen medizinischen Unterlagen oder formalen Fehlern im Antragsverfahren", erklärt Hans Jürgen Kotz, Gründer der Rechtsanwaltskanzlei Kotz in Kreuztal. "Ein professionell formulierter Widerspruch mit ergänzenden ärztlichen Stellungnahmen führt in etwa 40 Prozent der Fälle doch noch zur Bewilligung der Rente."
Warum werden so viele Anträge abgelehnt?
Die Deutsche Rentenversicherung prüft Erwerbsminderungsrenten-Anträge nach strengen Kriterien. Häufige Ablehnungsgründe sind laut der Kanzlei Kotz (https://www.arbeitsrechtsiegen.de) unzureichende Dokumentation der gesundheitlichen Einschränkungen, fehlende Nachweise über erfolglose Rehabilitationsmaßnahmen oder die Einschätzung, dass noch eine Teilzeittätigkeit möglich sei. "Viele Antragsteller unterschätzen, wie detailliert die medizinische Dokumentation sein muss", so Kotz weiter.
Der Widerspruch als zweite Chance
Nach einer Ablehnung haben Betroffene einen Monat Zeit für einen Widerspruch. Diese Frist sollte unbedingt eingehalten werden. Die Rechtsanwälte Kotz GbR hat eine spezielle Strategie entwickelt, wie abgelehnte Anträge doch noch erfolgreich werden können. Ausführliche Informationen dazu finden Betroffene unter https://www.ra-kotz.de/antrag-auf-die-erwerbsminderungsrente-abgelehnt-widerspruch-einlegen.htm.
"Wir analysieren zunächst den Ablehnungsbescheid genau und identifizieren die Schwachstellen in der Argumentation der Rentenversicherung", erläutert der Fachanwalt für Arbeitsrecht. "Dann ergänzen wir gezielt fehlende medizinische Gutachten und arbeiten mit den behandelnden Ärzten zusammen, um ein vollständiges Bild der Erwerbsunfähigkeit zu zeichnen."
Erfolgsfaktoren im Widerspruchsverfahren
Die langjährige Erfahrung der Kanzlei zeigt, dass folgende Aspekte entscheidend sind: Eine lückenlose Dokumentation aller Krankheiten und Behandlungen, aussagekräftige Stellungnahmen der behandelnden Fachärzte, die Berücksichtigung psychischer Begleiterkrankungen, die oft übersehen werden, sowie eine juristische Argumentation, die sich an der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts orientiert.
Sozialrechtliche Expertise seit 1983
Die Rechtsanwaltskanzlei Kotz in Kreuztal wurde 1983 von Hans Jürgen Kotz gegründet und hat sich neben dem Arbeitsrecht auch auf sozialrechtliche Fragestellungen spezialisiert. Gemeinsam mit seinem Sohn Dr. Christian Kotz, der als Rechtsanwalt und Notar tätig ist, vertritt die Kanzlei Mandanten bundesweit in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten. Die Kombination aus Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht und jahrzehntelanger Erfahrung im Sozialrecht macht die Kanzlei zu einem kompetenten Ansprechpartner gerade bei Fragen der Erwerbsminderung.
"Wir sehen es als unsere Aufgabe, Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu ihrem Recht zu verhelfen", betont Hans Jürgen Kotz. "Gerade bei Erwerbsminderungsrenten geht es um existenzielle Fragen. Niemand sollte vorschnell aufgeben, nur weil der erste Antrag abgelehnt wurde."
Kostenlose Ersteinschätzung
Die Kanzlei Kotz bietet Betroffenen eine kostenlose erste Einschätzung ihrer Erfolgsaussichten im Widerspruchsverfahren an. Interessierte können sich über das Anfrageformular bei der Kanzlei melden.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Rechtsanwälte Kotz GbR ist eine seit 1983 in Kreuztal ansässige Kanzlei mit Schwerpunkten im Arbeitsrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht. Gründer Hans Jürgen Kotz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, sein Sohn Dr. Christian Kotz ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht sowie Notar mit Amtssitz in Kreuztal. Die Kanzlei vertritt Mandanten bundesweit und hat sich über das Siegerland hinaus einen Namen als kompetente Ansprechpartnerin in komplexen Rechtsfragen gemacht.
Rechtsanwälte Kotz GbR
Hans Jürgen Kotz
Siegener Str. 104-106
57223 Kreuztal
info(at)ra-kotz.de
02732 791079
https://www.ra-kotz.de
Datum: 14.10.2025 - 18:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Hans Jürgen Kotz
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Kreuztal
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