ARAG, stimmt das?
ARAG Experten mit Fragen und Antworten aus der Welt der Flieger
Stimmt. Zumindest für den, der mit einer Airline fliegt, die über eine französische Betriebsgenehmigung verfügt. Hier hat das französische Verkehrsministerium ab sofort strengere Regeln für störende Passagiere definiert. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro schon fällig werden kann, wenn elektronische Geräte benutzt werden, obwohl die Verwendung untersagt oder eingeschränkt wurde. Im Wiederholungsfall kann das Bußgeld auf bis zu 20.000 Euro steigen. Auch die Weigerung, Sicherheitsanweisungen der Crew zu folgen, kann teuer werden oder in schwerwiegenden Fällen sogar ein Beförderungsverbot von bis zu vier Jahren nach sich ziehen.
Bei Ryanair darf man nur noch mit digitaler Bordkarte mitfliegen
Stimmt. Seit Mitte November akzeptiert die Airline keine gedruckten Bordkarten mehr. Stattdessen erhalten alle Fluggäste beim Online-Check-in einen digitalen Boarding Pass in ihrer Ryanair-App. Mit der Umstellung will die Fluggesellschaft die Ticketkosten senken und jährlich etwa 300 Tonnen Papier einsparen. Sollten Smartphone oder Tablet keinen Akku mehr haben, sodass Passagiere ihre Online-Dokumente am Flughafen nicht vorzeigen können, erhalten sie laut ARAG Experten kostenlos eine Bordkarte beim Check-in. Voraussetzung ist allerdings, dass sie vorher bereits online eingecheckt waren. Wer dies vor Abflug versäumt hat, muss hingegen am Schalter eine Gebühr für das Papier-Ticket zahlen.
Powerbanks dürfen nicht mit ins Flugzeug
Stimmt nicht. Powerbanks dürfen grundsätzlich mit ins Flugzeug. Aber nur im Handgepäck und unter klaren Bedingungen. Erlaubt sind laut ARAG Experten in der Regel Modelle bis 100 Wattstunden, bei größeren Geräten bis 160 Wattstunden muss die Airline vorab zustimmen. Alles, was darüber liegt, ist im Passagierflugverkehr verboten. Weil Powerbanks Lithium-Ionen-Akkus enthalten und damit ein Brandrisiko darstellen können, dürfen sie keinesfalls im Aufgabegepäck transportiert werden. Zudem verlangen viele Airlines, dass Powerbanks während des Fluges nicht geladen oder aktiv genutzt werden. Andere Fluggesellschaften verlangen, dass die Ladekontakte der Powerbanks mit Isolierband abgeklebt werden oder die Geräte unter dem Sitz deponiert werden müssen.
Im Flugzeug gilt generell Anschnallpflicht
Stimmt nicht. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass ein Flugzeug nicht starten darf, solange sich Passagiere noch nicht angeschnallt haben. Die Crew ist gesetzlich verpflichtet sicherzustellen, dass alle Personen während Start und Landung ihren Sitzplatz einnehmen, angeschnallt sind und das Handgepäck ordnungsgemäß verstaut ist. Wer sich weigert, dem Folge zu leisten, kann vom Flug ausgeschlossen werden (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az: 13 U 231/09) oder muss je nach Land oder Airline mit einer Geldstrafe rechnen. Erst wenn die Kabine komplett gesichert ist und alle Anschnallkontrollen abgeschlossen sind, erteilt die Crew dem Cockpit die Freigabe für den Start.
In der Türkei gelten sogar ganz besonders strenge Regeln in puncto Anschnallen im Flugzeug: Seit Mai müssen Passagiere, die sich nach der Landung abschnallen, aufstehen oder Gepäckfächer öffnen, bevor das Flugzeug vollständig zum Stillstand gekommen ist, mit einem Bußgeld von etwa 2.600 Türkischen Lira rechnen. Das sind knapp 60 Euro. Diese Maßnahme wurde von der türkischen Luftfahrtbehörde eingeführt und Airlines sind verpflichtet, ihre Passagiere über diese Regelung zu informieren.
Der Pilot darf Passagiere aus dem Flugzeug werfen
Stimmt. Auch wenn diese saloppe Formulierung natürlich nicht während des Fluges gilt. Aber die sogenannte Bordgewalt eines Piloten ist gesetzlich klar geregelt und gibt dem Luftfahrzeugführer weitreichende Befugnisse, um die Sicherheit an Bord zu gewährleisten. Grundlage ist laut ARAG Experten in Deutschland Paragraf 12 des Luftsicherheitsgesetzes, der dem Piloten das Recht einräumt, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um Ordnung und Sicherheit im Flugzeug sicherzustellen. Er darf beispielsweise Anweisungen erteilen, Passagiere umsetzen lassen oder in schweren Fällen sogar eine Zwischenlandung anordnen. Für internationale Flüge gilt zusätzlich das Tokioter Abkommen, das den Kapitän ausdrücklich dazu berechtigt, gegen störende oder gefährliche Personen einzuschreiten.
Deutsche Airlines überzeugen beim Thema Sauberkeit nur bedingt
Stimmt. Nach einer aktuellen Bewertung der jährlichen World Airline Awards des Flugbewertungsportals Skytrax belegt die Lufthansa nur Platz 19 im Ranking der saubersten Airlines der Welt 2025. Den Spitzenplatz ergatterte die taiwanesische Fluggesellschaft EVA Air. Bewertet werden die Luftfahrtunternehmen von Passagieren, die sowohl die allgemeine Sauberkeit in der Flugzeugkabine beurteilen, als auch Details wie z. B. Sitze, Klapptische, Waschräume oder Staufächer. Laut ARAG Experten haben es ausschließlich asiatische Airlines in die Top Ten geschafft. Die erste europäische Fluggesellschaft im Ranking der Sauber-Flieger ist die Finnair auf Platz 15.
Es dürfen Flüssigkeiten bis zu zwei Litern im Handgepäck transportiert werden
Stimmt nicht. Zurzeit gilt in vielen europäischen Flughäfen die altbekannte Regel: Flüssigkeiten, Gels und Aerosole im Handgepäck dürfen pro Behältnis maximal 100 Milliliter fassen. Diese Behälter müssen gemeinsam in einem wiederverschließbaren, transparenten Beutel mit maximal einem Liter Fassungsvolumen verstaut werden. Ausnahmen gelten laut ARAG Experten nur für notwendige Medikamente, Babynahrung oder spezielle Diätprodukte, die auch außerhalb des Beutels mitgeführt werden dürfen. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass eine Lockerung dieser Beschränkung in Vorbereitung ist. Durch moderne Scanner zur Gepäckkontrolle könnte dann das Mitführen von bis zu zwei Litern Flüssigkeit pro Person im Handgepäck erlaubt werden. Allerdings sind viele Flughäfen noch nicht vollständig auf die neue Technik umgestellt und es ist derzeit nicht immer klar, an welchen Kontrolleinheiten die alten Regeln noch gelten. Daher sollten sich Passagiere vor dem Abflug unbedingt über die aktuellen Bestimmungen am Abflughafen informieren.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden €.
Jennifer Kallweit
Konzernkommunikation/Marketing ARAG SE
Fachreferentin Kommunikation/Verbraucher-PR
Telefon: 0211 963-3115
E-Mail: Jennifer.Kallweit(at)ARAG.de
Datum: 05.12.2025 - 09:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2205705
Anzahl Zeichen: 6527
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 02119633115
Kategorie:
Urlaub & Reisen
Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 05.12.2025
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